Ware

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Die Ware (mittelhochdeutsches Nordseewort war(e), „in Verwahrung Genommenes“) ist ein wirtschaftliches, materielles Gut, das Gegenstand des Handels ist.

Umgangssprachlich werden die Begriffe „Ware“, „Gut“ und „Produkt“ meist synonym verwendet. In den Wirtschaftswissenschaften ist der Begriff „Gut“ jedoch weiter gefasst als der Begriff „Ware“, weil hierunter z. B. auch „freie Güter“, „Gemeingüter“ oder „Dienstleistungen“ verstanden werden. Bei dem Begriff „Produkt“ steht im wirtschaftswissenschaftlichen Sprachgebrauch der Herstellungsprozess im Vordergrund, während der Begriff „Ware“ die Bestimmung für den Handel betont. So sind „Rohstoffe“ keine Produkte, können jedoch Waren sein, während Produkte, die für den Eigenbedarf produziert wurden, keine Waren sind. In anderen Sprachen gibt es für Ware und Produkt oft nur einen Begriff.

Der Begriff der „Ware“ ist elementare Grundlage der Normen des UN-Kaufrechts.[1]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. UN-Kaufrecht, Kapitel I., Artikel 1 [Anwendungsbereich.
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