Weckewerk

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Zubereitetes Weckewerk mit Kartoffeln und Essiggurken (nach Bürgermeisterart)

Weckewerk ist eine Kochwurst, die in Nordhessen und im Eichsfeld (hier als Weckewurst) beheimatet ist. Sie wird aus gekochten Kalbsköpfen, Schwarten und fettem Fleisch sowie der Kesselbrühe hergestellt. Gestreckt wird die Wurst mit altbackenen Brötchen, die dem Weckewerk seinen Namen geben: „Wecke“ oder „Wegge“ ist in Hessen die traditionelle Bezeichnung für Brötchen. Die Fleischteile werden mit Zwiebeln, Salz, weißen Pfefferkörnern, Lorbeerblättern, ganzen Nelken gekocht. Nach Entfernung der Knochen werden die Zutaten durch den Fleischwolf gedreht, gewürzt und mit soviel Wecken vermengt, bis die Brühwurstmasse recht steif wird. Dann lässt man die Masse in einer Form erkalten. Für den baldigen Verzehr gelangt Weckewerk in einer Schüssel[1] oder abgefüllt in Schweinedarm (Weckewurst) in die Küche. Für die längere Aufbewahrung wird es in Gläsern konserviert oder im großkalibrigen Kunstdarm gekocht.

Weckewerk oder Weckwurst wird kalt gegessen oder in der Pfanne gebraten, häufige Beilagen sind Pellkartoffeln und eingelegte Gurken,[2] Rote Bete oder ein grüner Salat mit Schmand.

Neben der Ahlen Wurscht, Leberwurst, Garwurst und Blutwurst gehört das Weckewerk zu den Standardprodukten der traditionellen Hausschlachtung in Nordhessen und im Eichsfeld.

Da der ehemalige Oberbürgermeister von Kassel, Philipp Scheidemann, Weckewerk fast angebrannt gemocht hat, wird diese Zubereitungsform auch nach Bürgermeisterart genannt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Aktionsgemeinschaft pro traditionelle Fleisch- und Wurstspezialitäten e. V. (Hrsg.): Traditionelle Fleischerzeugnisse aus Hessen und Thüringen. Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-924103-17-8.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hermann Koch: Die Fabrikation feiner Fleisch- und Wurstwaren. 15. Auflage. Verlagshaus Sponholz, 1966, S. 298–299.
  2. Hermann Koch: Die Fabrikation feiner Fleisch- und Wurstwaren. 15. Auflage. Verlagshaus Sponholz, 1966, S. 298–299.