Wikipedia:Meinungsbilder/Archiv/Richtlinien für Kategorien, bei denen Falscheinordnungen zu Ehrverletzungen führen können

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Gegenstand der Diskussion: Einige Benutzer der Wikipedia sind der Meinung, dass eine Einordnung von Personen in bestimmte Themenkategorien unterbleiben soll, etwa in die Kategorie:Krimineller, Kategorie:Antisemitismus u.a., da diese Einordnung ehrverletzend sein könnte. Im folgenden soll besprochen werden, wie und nach welchen Kriterien solche Kategorieeinordnungen vorgenommen werden sollen.


Einige Kategorien wie Antisemit, Rechtsextremist oder auch Kommunist wurden nach einem vorausgehenden Meinungsbild gelöscht und gesperrt, da sie als zu ungenau empfunden wurden. Personen werden nun vermehrt in Themenkategorien wie Antisemitismus oder Rassismus eingeordnet. Dies halten einige Wikipediabenutzer für falsch, da sie auch diese größeren Themenkategorien für potentiell ehrverletzend empfinden. Ein Vermittlungsausschuss scheiterte. Über die Einordnung von Personen in diese Kategorien besteht offenbar noch kein Konsens. Während die eine Seite argumentiert, dass hier die selbe politische Kategorisierung wie bei den alten Personenkategorien vorgenommen werde, hält die Gegenseite diese Einordnungen für wichtig. Das Meinungsbild soll klären, wie in Zukunft mit Personen- und Themenkategorien, die einige Wikipediabenutzer als potentiell ehrverletzend empfinden, umgegangen werden soll.

Umfang und Zielstellung[Quelltext bearbeiten]

Das Meinungsbild bezieht sich auf Personen- und Themenkategorien[1], die eine falsche Zuordnung erlauben[2] und bei denen die Gefahr besteht, dass durch Falscheinordnungen eine Person diffamiert wird. Kategorien, bei denen Zweifel am diffamierenden Charakter von Falscheinordnungen bestehen, sind ebenfalls Teil dieses Meinungsbilds. Andere Vorbehalte gegenüber einer Kategorie sind nicht Teil des Meinungsbilds.[3] Das Meinungsbild schließt abweichende Detaillösungen für einzelne Kategorien nicht aus.

Ziel des Meinungsbilds ist es, eine verbindliche Aussagen darüber zu treffen, ob Kategorien in der Wikipedia zulässig sein sollen, bei denen Personen durch eine falsche Einordung diffamiert werden können, und welche Richtlinien für die Einordnung in solche Kategorien gelten sollten. Das Meinungsbild strebt eine einheitliche Lösung für alle Kategorien an, die nach den oben genannten Kriterien umstritten sind.

  1. Gemeint sind solche Kategorien, in die juristische und natürliche Personen eingeordnet werden können.
  2. Dies schließt beispielsweise die Kategorien Geburts- und Sterbejahr, Geschlecht, Nationalität bei natürlichen Personen und gemeinnützig/kommerziell bei juristischen Personen, aus.
  3. So werden z.B. Zweifel an der Relevanz und der enzyklopädischen Eignung oder die Einordnung einer Kategorie in die bestehende Kategorie-Systematik nicht von diesem Meinungsbild berührt.

Umstrittene Themenkategorien:

In der Kategorie Kategorie:Person nach Tätigkeit unter anderen:

In der Kategorie Kategorie:Person nach Weltanschauung unter anderen:

Zwischenzeitlich gelöschte Kategorien, unter anderen:

Anderes:

Personen sollen in die genannten Kategorien nicht eingeordnet werden, da die Gefahr einer Ehrverletzung besteht

  • Wikipedia setzt sich der Gefahr aus, wegen fahrlässiger oder mutwilliger Benutzer verklagt zu werden, da man die Einordnungen als Beleidigung oder üble Nachrede auslegen kann. Dies könnte dem Ansehen von wikipedia extrem schaden, ähnlich wie im Fall John Seigenthaler, als weltweit berichtet wurde, dass Wikipedia missbraucht worden war, um sich einen Scherz über eine lebende Person zu erlauben, der eine Verwicklung in Straftaten angedichtet wurde. Dies war monatelang der allgemeinen Nutzerschaft nicht aufgefallen. Auch der Fall des Golfprofis Fuzzy Zoeller, der in der Wikipedia diffamiert worden war, erregte weltweites Aufsehen. [1] Morgenstar sagt, dass Administratorin Elian ihm im Chat von einer Klagedrohung einer Person berichtete, die in eine der diskutierten Kategorien eingeordnet war, woraufhin der Artikel überarbeitet wurde.
  • Werden Personen in Kategorien eingeordnet, die ihrerseits in andere Kategorien eingeordnet sind, so kann eine falsche ehrverletzende Tatsachenbehauptung entstehen, wie im Fall von Kategorie:Holocaustleugner geschehen, die Unterkategorie von Kategorie:Krimineller war, aber auch nicht verurteilte Personen enthielt.
  • Die Kategorien sind schwer zu überwachen, da neue Einträge nur in der Versionsgeschichte der Artikel, nicht aber in der der Kategorien auftauchen.
  • Die Einordnungen sind in der Regel wertend und damit eine neutrale Beurteilung so gut wie nicht möglich.
  • Der Informationszuwachs durch Personen in den Kategorien steht in einem völlig unangemessenen Verhältnis zur Gefahr, die davon ausgeht. Wer sich über die Personen informieren will, die im jeweiligen Feld eine bedeutende Rolle spielen, sollte sich leicht über die Artikel durchklicken können.
  • Personen, denen beispielsweise Marxismus oder Rechtsextremismus "vorgeworfen" wird, deswegen in die Kategorien Marxismus oder Rechtsextremismus einzuordnen, kommt einer Einordnung in die mit breitem Konsens gelöschten Kategorien Marxist oder Rechtsextremist gleich.
  • Menschen können ihre Meinung ändern. Wer einmal wegen etwas aufgefallen ist, sollte nicht für immer deswegen stigmatisiert werden.
  • Im Fall von Vorstrafen ist zu beachten, dass sie nach einer gewissen Zeit aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Wann das geschieht, kann hier nicht überwacht werden. Daher sollte ihretwegen niemand in eine Kategorie eingeordnet werden.

 

Personen können weiterhin in die genannten Kategorien eingeordnet werden, da die Gefahr einer Ehrverletzung nicht besteht

  • Eine Ehrverletzung oder Verleumdung besteht laut StGB § 186 / § 187 nur bei falschen oder unbewiesenen Behauptungen, nicht aber bei bewiesenen Tatsachen. Wer sich nachweislich antisemitisch äußert, gehört auch in die Kategorie:Antisemitismus, ebenso wie Personen, die den Holocaust leugnen, in die Kategorie:Holocaustleugner oder Kategorie:Holocaustleugnung gehören. Es handelt sich dabei um Tatsachen, die natürlich - wie alle Informationen der Wikipedia - belegt werden müssen. Eine Streichung der Personen aus diesen Kategorien käme einem Verschweigen von Informationen gleich.
  • Bei dem angesprochenen Fall John Seigenthaler ging es nicht um Kategorieeinordnungen, sondern um falsche und unbewiesene Behauptungen innerhalb eines Artikels. Gleiches gilt für den Fall des Golfers Fuzzy Zoeller, der innerhalb eines Wikipediatexts diffamiert wurde. Dass solche Falschinformationen nicht in einen Artikel gehören, ist unbestritten. Mit dem hier dargelegten Problem haben beide Fälle allerdings nichts zu tun.
  • Kategorien sind nicht schwerer zu überwachen, da jeder Kategorieeintrag in der Versionsgeschichte der Artikel eingetragen und bei den aktuellen Änderungen vermerkt wird. Falsche Einordnungen können deshalb genauso schnell oder langsam erkannt werden wie Informationen innerhalb eines Artikels.
  • Eine Kategorie wie Kategorie:Antisemitismus dient nicht zur "Wertung", sondern zur Sammlung von Artikeln, die mit dem entsprechenden Themenfeld verknüpft sind. Dazu gehören u.a. Wissenschaftler und Journalisten, die sich mit Antisemitismus auseinandergesetzt haben, Begriffe aus der Antisemitismusforschung, aber auch Personen, die im Zusammenhang mit Antisemitismusdebatten in der öffentlichen Wahrnehmen aufgetaucht sind. Gleiches gilt für Kategorien wie Kategorie:Holocaustleugner u.a.. Dürften Personen in Zukunft nicht mehr in diese Kategorien eingeordnet werden, würde dies ein journalistisches und wissenschaftliches Arbeiten mit der Wikipedia stark erschweren oder ganz unmöglich machen.
  • Die Gefahr, dass solche Einordnungen zu Strafanzeigen gegen die Wikipedia wegen Ehrverletzung o.ä. führen könnten, wird von der Gegenseite übertrieben. Bei sorgfältigen Belegen, die sich auf Tatsachen beschränken, besteht nicht die Gefahr einer Klage, wie sich auch aus dem Strafgesetzbuch (StGB § 186 / § 187) ergibt. Vor allem ist sie bei Kategoriezuordnungen nicht höher als bei der normalen Artikelarbeit. Was das "durchklicken" betrifft: nur Kategorien garantieren einen schnellen Zugriff auf die gesuchten Informationen, etwa wenn man nach Personen sucht, die in den letzten Jahrzehnten den Holocaust geleugnet haben. Auch die erwähnten Fälle John Seigenthaler und Fuzzy Zoeller können nicht als Beweis für eine Klagegefahr gelten, da es bei diesen Vorfällen gar nicht um Kategorieeinordnungen ging, wie oben bereits dargelegt wurde. Schließlich ist bei Vorstrafen völlig unproblematisch, dass deren Wahrheitsgehalt in jedem Fall feststeht, wenn die Entscheidung in Rechtskraft erwachsen ist: Wer strafrechtlich verurteilt wurde, ist ein Straftäter bzw. Krimineller, oder je nach Delikt ein Mörder, ein Betrüger etc. Ein Verfahren wegen Ehrverletzung kann bei bloßer Erwähnung dieser Tatsache nicht drohen (wahre Tatsachenbehauptung ist ja keine Ehrverletzung und schon gar keine üble Nachrede oder Verleumdung. Selten haben wir eine sicherere Rechtslage hinsichtlich der erweislich wahren Tatsache als bei einer rechtskräftigen Verurteilung. Wenn man bedenkt, dass hier auf der Basis fragwürdiger Zeitungsmeldungen ganz andere Tatsachen behauptet werden, dann sind wir bei Verurteilungen eigentlich auf einer sehr sehr sicheren Seite. Der Hinweis auf das BZR ist an dieser Stelle für uns vollkommen irrelevant. Nur weil für die Fälle, die ins BZR aufgenommen werden (und dort übrigens NIE gelöscht werden), aber nicht (bei bis zu 90 Tagessätzen) oder nicht mehr (nach Zeitablauf) in einem polieilichen Führungszeugnis stehen, landläufig davon gesprochen wird, dass man dann "nicht vorbestraft sei", heißt das noch lange nicht, dass es verboten wäre, über diese Tatsachen zu berichten oder dass tatsächlich die Straftat in der Öffentlichkeit als nicht begangen zu gelten habe. Dies wäre ein grobes Missverständnis des Ausdrucks "nicht vorbestraft". Solange keine eigene Wertung damit verbunden wird (etwa aus dem Betrüger ein "mieser Betrüger" oder aus dem Mörder ein "kaltblütiger Mörder" wird), ist die Erwähnung von rechtskräftigen Verurteilung ungeachtet der Eintragung in ein Führungszeugnis oder des Alters der Verurteilung stets ohne irgendein Risiko machbar und in einer Enzyklopädie sinnvoll.


  • Die Zuordnungen zu grossen Themenkategorien wie Kategorie:Marxismus und Kategorie:Rechtsextremismus ist legitim, wenn die Personen für diese Themenfelder relevant sind oder waren. Wer sich über den Rechtsextremismus informieren will, muss natürlich auch die wichtigsten Protagonisten des Rechtsextremismus auffinden können. Es ist nicht Sinn eines Lexikons, diese Informationen zu verschweigen.
  • Auch bei Renegaten, die etwa vom Links- zum Rechtsextremismus überwechseln, ist ihre politische Vergangenheit interessant, sofern sie natürlich die Relevanzkriterien der Wikipedia berührt. So ist etwa bei Horst Mahler auch sein Engagement in der Rote Armee Fraktion wichtig. Es handelt sich um keine Stigmatisierung, sondern um das Zusammentragen von Informationen.
  • Wikipedia ist kein Register zum Sammeln von Vorstrafen, aber sehr wohl ein Lexikon zum Sammeln wichtiger Informationen. Bei bedeutenden Personen sind dabei auch Vorstrafen lexikonrelevant.

Lösungsvorschläge[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag A[Quelltext bearbeiten]

Die angesprochenen Kategorien sind zulässig, Einordnung mit der gegebenen Sorgfalt

Personen können auch weiterhin in entsprechende Kategorien eingeordnet werden, wobei - wie bei allen Artikeln der Wikipedia - durch Quellen belegt werden muss, was diese Einordnung rechtfertigt. Jede Personenkategorie muss Kriterien aufstellen, die für die Aufnahme einer Person zu beachten sind. Diese Kriterien werden im Konsens innerhalb der Kategoriediskussion aufgestellt, falls es Streitigkeiten um Zuordnungen gibt. Dieses Verfahren wird schon in manchen Personenkategorien praktiziert.

Vorschlag B[Quelltext bearbeiten]

Die angesprochenen Kategorien sind zulässig, Einordnung nach Selbstbezeichnung

Personen sollen nur in Themenkategorien, die potentiell die persönliche Ehre verletzen, eingeordnet werden dürfen, wenn sie bei dem Thema eine besondere Bedeutung haben, sich offen damit identifizieren und kein Zweifel besteht, dass sie auch der Wortwahl der Kategorie zustimmen würden - ein Hinweis darauf sollte auf der Kategorieseite stehen, wie bei Kategorie:Homosexualität. (Mit dem Zusatz zur Wortwahl soll verhindert werden, dass beispielsweise jemand, der sich selbst als Moslemaktivist bezeichnet, in die Kategorie:Islamismus eingeordnet wird.)

Vorschlag C[Quelltext bearbeiten]

Die angesprochenen Kategorien generell verbieten

Personenkategorien, die eine Gesinnung beschreiben und die geeignet sind, die persönliche Ehre zu verletzen, sollen generell verboten werden, wie bereits bei Kategorie:Faschist, Kategorie:Kommunist und anderen geschehen.

Vorschlag D[Quelltext bearbeiten]

Statt Personenkategorien bevorzugt Themenkategorien verwenden

In umstrittenen Fällen sollten Personen in Themenkategorien eingeordnet werden, also statt Kategorie:Antisemit in Kategorie:Antisemitismus, statt Kategorie:Krimineller in Kategorie:Kriminalität. Vorteil: die Personen bleiben auffindbar, werden aber nicht direkt als Antisemit, Krimineller o.a. bezeichnet, da in Themenkategorien auch andere Artikel eingeordnet werden.

Ablehnung des Meinungsbildes[Quelltext bearbeiten]