Wikipedia:Redaktion Musik/Leitfaden Musikartikel/Musikalische Werke

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Abkürzung: WP:WSIGMA

Es kann sein, dass du durch eine Weiterleitung hierher geführt wurdest und Wikipedia:MA oder Wikipedia:Musikalben suchst. Diese Seite wurde am 29. Januar 2010 gelöscht (Diskussion) und archiviert (Archiv) und auf Wunsch in dieser Form durch den löschenden Admin als Autoren-Leitfaden wieder eingerichtet.

Wie schreibe ich gute Musikartikel? ist eine Anleitung für die Erstellung von Artikeln über musikalische Werke. Sie ist als Hilfestellung für Autoren gedacht und dient ausdrücklich nicht als Rechtfertigung für das Stellen von Löschanträgen.

Ein musikalisches Werk wird (gemäß einem Meinungsbild von 2004) dann als relevant für einen Einzelartikel angesehen, wenn der Musiker bzw. die Band, die es veröffentlicht haben, relevant sind, das heißt es sollte bereits ein Artikel über den Musiker bzw. die Band existieren.

Der Artikel sollte laut den Relevanzkriterien für Musikalben über die reine Inhaltsangabe hinausgehen und weitergehende Informationen, z. B. Entstehungsgeschichte oder Rezeption, beinhalten. Eine reine Auflistung der Titel genügt nicht. Liegen zusätzlich eine knappe Charakterisierung des Albums und eine inhaltliche Beschreibung der einzelnen Titel vor, so sollten diese belegt sein. Eine umgangssprachliche, quellenlose Zusammenfassung des Inhalts einzelner Liedtexte ist zu vermeiden. Die Beschreibung von Musikvideos oder Albumcovern sollte nur einen Teil des Artikels ausmachen. Hinsichtlich der Quellen gilt WP:Belege. Das Ausfüllen der Infobox ist wünschenswert.

Weitergehende Inhalte[Quelltext bearbeiten]

Weitergehender Inhalt kann aus folgenden Elementen bestehen:

  • Einordnung des Werks in den musikalischen Hintergrund, bezogen auf Musik allgemein, Genre oder Künstler
  • Beschreibung der Rezeption (Rezensionen und Einträge auf Bestenlisten, wichtige Coverversionen, Aussagen anderer Künstler)
  • Beschreibung des Inhalts oder Konzepts bzw. Textes
  • Musikalische Beschreibung des Werks
  • Bedeutung der auf dem Album geleisteten Interpretation für das Werk

Es ist zu beachten, dass das Fehlen eines dieser Punkte ausdrücklich keinen Löschgrund darstellt, sondern lediglich einen Mangel, der behoben werden kann (beispielsweise mit Hilfe der Qualitätssicherung Musikalben).

Redundanzen vermeiden[Quelltext bearbeiten]

Es sollte darauf geachtet werden, dass eine Redundanz (inhaltliche Überschneidung) zu den Artikeln der interpretierenden Künstler, Musikgruppen oder anderer Urheber möglichst vermieden wird. Siehe auch: Wikipedia:Redundanz

Redundanzen entstehen dann, wenn im Wesentlichen die Musikerartikel verdoppelt werden. Der Leser hat dann das Gefühl, dass lediglich ein Teil des Künstlerartikels kopiert wurde, um den Album- oder Liedartikel zu füllen. Ein besseres Vorgehen ist es, detaillierte Informationen in den neuen Artikel auszulagern und im Hauptartikel eine Zusammenfassung davon stehen zu lassen.

Vorschlag zum Artikelaufbau[Quelltext bearbeiten]

Einzeldarstellungen zu musikalischen Werken sollten wenn möglich (aber nicht zwingend) folgende Kriterien erfüllen:

  • Allgemeine Darstellung: Autor (falls bekannt), kurze Beschreibung des Werks, Zuordnung zu einem Genre, Angaben zur Veröffentlichung (z.B. Label, Aufnahme- und Veröffentlichungsjahr), Angaben zur Rezeption (insbesondere Musikkritiken), falls vorhanden weitere Ausgaben, gegebenenfalls Preise
  • Vertiefende Teile: Deutung, musikalische Wertung, Bezug auf textexterne Ereignisse und Auseinandersetzungen, Bezüge auf die Biografie des Autors, Einordnung ins Gesamtwerk, ausführliche Rezeptionsgeschichte oder ähnlichem.

Es ist besonders darauf zu achten, dass die oben genannten weitergehenden Informationen solide mit Quellen untermauert sind und keine eigene Forschung („original research“) darstellen, also nicht nur auf Primärquellen (das Musikstück selbst, sein Text, seine Noten sowie eventuell vorhandene Musikvideos und Booklets) beruhen. Gemäß Wikipedia:Keine Theoriefindung ist die Verwendung von Primärquellen nur in seltenen Fällen zulässig (z. B. das Arbeiten mit eigenen Transkriptionen der Musik, soweit dies dokumentierbar ist, vgl. die untenstehenden Hinweise zum Urheberrecht); üblich ist das Arbeiten mit Sekundärliteratur.

Die Einleitung des Artikels sollte nach Möglichkeit nicht nur aus einem Satz bestehen. Entsprechend WP: Einleitung benennt sie idealerweise in etwa drei bis fünf Sätzen wesentliche Aspekte des Artikelgegenstands.

Detail-Hinweise für einzelne musikalische Gattungen[Quelltext bearbeiten]

Klassische Musik[Quelltext bearbeiten]

Bei Werken klassischer Musik sind folgende Angaben wünschenswert:

  • Komponist
    Henryk Górecki
  • Titel des Werkes mit Angabe von Tonart und Opuszahl; Beiname/Alternativtitel
    3. Sinfonie op. 36, „Sinfonie der Klagelieder“
  • Gattung; Instrumentation (nach Partituranordnung)
    Sinfonie; Sopran-Solo und Orchester 2,0,2,2+2 – 4,0,4,0 – hp, p, str. (Instrumente einzeln verlinkt oder Verweis auf Kurzschrift Orchesterbesetzung)
  • Entstehungsjahr (bzw. -zeitraum); Uraufführung (Datum, Ort, Interpret); Erstdruck
    1976. UA 4. April 1977 Royan (Frankreich) Stefania Woytowicz (Sopran), Symphonieorchester des Südwestfunks Baden-Baden, Ernest Bour (Dir.).
  • Einzelsätze mit Satzbezeichnungen
    1. Lento. Sostenuto tranquillo ma cantabile
    2. Lento e largo. Tranquillissimo – cantabillissimo – dolcissimo – legatissimo
    3. Lento. Cantabile semplice
  • Widmungen
  • bei Auftragskompositionen: Auftraggeber
    Auftragskomposition für den Südwestfunk Baden-Baden
  • typische Dauer
    ca. 60 Minuten

Bei Vokalmusik zusätzlich:

  • Textdichter, gegebenenfalls Übersetzer
  • Titel der Vorlage; Textincipit (erste Zeile)


Artikel über Musikstücke und Singles[Quelltext bearbeiten]

Die Anlage von Artikeln über einzelne Musikstücke ist erwünscht, sofern keine umfangreichen Redundanzen zum Artikel über das dazu gehörende Album oder zum Interpreten bestehen. Wenn ausreichend nach WP:Belege belegte Informationen über ein einzelnes Musikstück vorliegen, z. B. über seinen Inhalt oder seine musikalische Form oder Besonderheit, und wenn zugleich Cover-Versionen erwähnt werden, kann es hingegen sinnvoll sein, einen Artikel darüber anzulegen. Bei so genannten One-Hit-Wonders genügt unter Umständen eine nähere Ausführung im Hauptartikel.

Artikel zu Singles (vor allem zweiseitigen Schellack- und Vinyl-Singles) sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Es wird empfohlen, stattdessen Artikel zu den einzelnen Liedern anzulegen und entsprechend zu betiteln. In welchem Format der Song veröffentlicht wurde, kann im Artikeltext dargestellt werden. Wurden zwei gleichrangige Hauptstücke als so genannte Doppel-A-Seite veröffentlicht, ist es am sinnvollsten, zwei getrennte Artikel anzulegen (z. B. Strawberry Fields Forever/Penny Lane von den Beatles).

Zu Beginn des Artikels ist das Lemma möglichst umfassend zu definieren. Es ist zweckdienlich, bereits im ersten Satz die Urheber des Musikstücks zu nennen und z. B. keineswegs ein Lied alleine über den (bekanntesten) Interpreten zu definieren. Dabei sollten zu Artikelbeginn das Lemma Formulierungen vermieden werden, die vorrangig auf rechtliche Aspekte abstellen, wie „yx ist der Titel eines häufig gecoverten Standards des Rhythm & Blues und Pop, der 1963 von AutorA und AutorB zum Urheberrecht angemeldet wurde.“ Formulierungen des folgenden Typs haben sich bewährt:

yx ist ein von AutorA (Text) und AutorB (Musik) 1963 geschriebener Song des klassischen Rhythm & Blues; nach einer erfolgreichen Erstaufnahme durch ABCD, die international zum Hit wurde, wurde er nicht nur im R&B, sondern auch sonst in der Popmusik häufig gecovert und hat sich zum Standard entwickelt.“

Auch der Inhalt des Liedes soll kurz abgehandelt werden (Text, dabei ist es sinnvoll, auch den Titel des Musikstücks zu erklären, wenn dieser nicht selbsterklärend ist). Mehrwert für die Leser können auch Hinweise zum musikalischen Aufbau oder Aussagen zur Text/Musik-Verschränkung und Details zur Entstehungsgeschichte darstellen.

Alben[Quelltext bearbeiten]

siehe auch Wikipedia:Formatvorlage Musikalbum

Ergänzend zu den allgemeinen Angaben: Chartergebnisse (falls vorhanden)

Weitere Hinweise[Quelltext bearbeiten]

Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte der Wikipedia-internen Regeln, Richtlinien und Konventionen, aber auch gesetzlicher Schranken kurz zusammengefasst. Für Detailfragen bitte die angegebenen Regelseiten konsultieren, im Zweifelsfall gilt, was dort steht.

Rezensionen[Quelltext bearbeiten]

Ein guter Artikel enthält in der Regel einen Abschnitt mit der Rezension des Werkes. Denkbar sind Zitate von Fachjournalisten oder Meinungsäußerungen bekannter Musiker. Bitte darauf achten, dass Aussagen nicht aus dem Kontext gerissen und falsch wiedergegeben werden; dies geschieht leicht, wenn verschiedene Zitate aus Besprechungen aufgelistet werden. Derartige Auflistungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Reputable Quellen für Rezensionen sind anerkannte Musikmagazin wie Rolling Stone (->ggf. bitte ergänzen<-) und Webseiten wie All Music Guide, laut.de (->ggf. bitte ergänzen<-). Weniger geeignet sind Blogs, ungeeignet sind Fanseiten oder Kundenrezensionen. Zumindest vorsichtig zu behandeln sind Seiten von Künstlern und Plattenfirmen (geringe Neutralität, Originalquelle). Problematisch können auch Szenemagazine sein, da hier für den Leser oft nicht nachvollziehbar ist, inwiefern es in der Fachwelt Anerkennung findet bzw. wie es um die Reputation der Autoren steht, als ausschließliche Quelle sollte man diese vermeiden.

Insbesondere bei Kommentaren zu Werken von lebenden Personen ist Neutralität zu wahren. In jedem Fall sollte der Eindruck vermieden werden, dass Wertungen – insbesondere negative Wertungen[1] – die Meinung der Wikipedia bzw. der Wikipediaautoren widerspiegeln. Zudem sollte hier besonders auf die Zuverlässigkeit der Quelle geachtet werden.

  1. Positive Wertungen sind hier als weniger kritisch anzusehen, da potentieller Schaden für unbeteiligte Dritte und somit das Risiko ernsthafter Beschwerden geringer ist.

Charts, Verkaufszahlen, Auszeichnungen, etc.[Quelltext bearbeiten]

Siehe auch: Formatvorlage Charts (mit geeigneten Quellen)

Der kommerzielle Erfolg eines musikalischen Werks lässt sich an Chartspositionen und/oder Verkaufs-/Downloadzahlen festmachen, im Falle von Musicals auch an Besucherzahlen. Angaben dieser Art sollten belegt werden, selbiges gilt auch für Preise und Auszeichnungen. Die bloße Präsentation solcher Daten ist für den Leser weniger hilfreich als eine systematische Aufbereitung. Zudem sollten statistische Daten nicht einen Großteil des Artikels ausmachen.

Diskografische Angaben[Quelltext bearbeiten]

Von besonderer Wichtigkeit sind Angaben zur Originalveröffentlichung (Veröffentlichungsdatum, Plattenfirma, eventuell Katalognummern). Werden Angaben, zum Beispiel zur Besetzung oder der Trackliste, bei späteren Veröffentlichungen korrigiert, sollte dies deutlich herausgestellt werden, da dies sonst zu unnötigen Artikelbearbeitungen führen kann. Hilfreich zum Auffinden solcher Daten sind diskografische Datenbanken und Kataloge (->hier könnte eine kleine Liste hilfreich sein<-). Freie Datenbanken wie Discogs oder Musiksammler.de sind als Quellen eher ungeeignet, da sie auf einem ähnlichen Prinzip beruhen wie die Wikipedia.

Auch bei musikalischen Werken, die in mehreren Einspielungen vorliegen (besonders in der E-Musik, aber z. B. auch in der Volksmusik), können diskografische Angaben unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein. Bei – insbesondere populäreren – Werken der E-Musik sollte allerdings generell keine vollständige Diskografie angestrebt werden, die zwangsläufig nur eine kaum aktuell zu haltende Momentaufnahme sein kann. Bei Auswahldiskografien ist dem Vorwurf von POV bzw. Werbung dadurch entgegenzuwirken, dass über die jeweilige Nennung ein nachvollziehbares, unabhängiges und zu belegendes Kriterium entscheidet. Dies kann beispielsweise sein: erste bekannte Aufnahme; Auszeichnung mit einem renommierten (Schallplatten-)Preis; Referenzaufnahme als Ergebnis eines Interpretationsvergleichs laut einschlägigem Fachorgan; Aufnahme durch den Komponisten bzw. unter seiner Supervision erfolgt.

Kategorisierung[Quelltext bearbeiten]

In jedem Fall sollten Werksartikel als solche kategorisiert werden. Dabei ist das wichtigste die grobe stilistische Einordnung. Das kann auch zur Folge haben, dass ein Werk mehreren Musikstilen zugeordnet wird, das ist jedoch sinnvoller, als in Eigenleistung ein neues Genre zu definieren.

Beginnt ein Titel mit einem Artikel, so wird dieser beim Kategorisieren hinten angestellt, dazu sollte die {{SORTIERUNG}}-Funktion verwendet werden.

Hinweise zum Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

Musikalische Werke unterliegen, wie alle Werke, dem Urheberrecht, dieses gilt nicht nur für Musik und Text, sondern auch für weitere gestalterische Elemente (Cover-Art, Liner Notes etc.). Eine vollständige Übernahme in die Wikipedia ist somit nicht gestattet, es sei denn, der entsprechende Inhalt ist gemeinfrei (bzw. public-domain) – dies tritt allerdings erst 70 Jahre nach dem Ableben des jeweiligen Urhebers ein – oder aus anderen Gründen nicht geschützt bzw. nicht schutzfähig. Relativ unproblematisch sind Werke, die vor 1900 entstanden sind, doch auch hier kann es vorkommen, dass ein Werk auf Grund des hohen Lebensalters seines Urhebers noch nicht gemeinfrei ist.

Hinweis: Wiederholtes Einstellen von offensichtlich urheberrechtlich geschütztem Material kann zu (infiniten) Benutzersperren führen. Der Ablauf der Schutzfrist entbindet im Kontext eines Wikipedia-Artikels nicht von der Pflicht zur Angabe der Urheber, dies ist ein wesentlicher Bestandteil guten wissenschaftlichen Arbeitens.

Texte[Quelltext bearbeiten]

Die Übernahme von Texten, die dem Urheberrecht unterliegen, ist in der Wikipedia grundsätzlich nicht zulässig. Die Übernahme einzelner Strophen oder kurzer Textpassagen (Kleinzitat) ist nur erlaubt, wenn dies für das Verständnis der Darstellung des Artikels erforderlich ist. Die Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Texten zur bloßen „Illustration“ der Darstellung ist dagegen nicht zulässig. Als sehr einfache Daumenregel kann gelten: Ein Kleinzitat ist zulässig, wenn sich der Artikel sowohl vor als auch nach dem zitierten urheberrechtlich geschützten Text mit der konkret zitierten Formulierung „Wort für Wort“ eingehend auseinandersetzt. Solche Zitate sind so kurz wie möglich zu halten. Unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen kann geklärt werden, wann ein Textzitat möglich ist.

Unproblematisch ist eine Aufnahme in einen Artikel nur bei gemeinfreien Texten. Es sollten aber nur diejenigen Passagen übernommen werden, auf die im Artikel eingegangen und die näher erläutert werden. Für eine vollumfängliche Übernahme für die reine Präsentation solcher Texte ist Wikisource das Projekt der Wahl.

Bei allen Zitaten ist darauf zu achten, dass diese als solche gekennzeichnet sind („Anführungszeichen“ oder Kursivschreibung, {{Zitatvorlage}} etc.) und möglichst genau angegeben wird, aus welchen Quellen die Texte stammen. Ein Zitat ohne Quellenangaben ist wertlos und wird gelöscht werden. (Siehe auch: Hinweise zum Zitatrecht)

Bei fremdsprachigen Texten kann im Sinne der Barrierefreiheit eine Übersetzung sinnvoll sein. Im Idealfall gibt es eine mehr oder weniger offizielle Übersetzung, die man, wie oben beschrieben zitieren kann, wobei die Übersetzung unabhängig vom Status des Originals selbst unter Urheberrechtsschutz stehen kann. Wenn man selber übersetzt, muss man in jedem Fall den Originaltext mit angeben, damit der Text im Falle einer falschen Übersetzung leichter korrigiert werden kann.

Die Verlinkung von Seiten, die ohne Erlaubnis des Urhebers Texte zur Verfügung stellen, ist nicht gestattet. Ein Verweis auf die offiziellen Seiten der Künstler oder des Labels ist jedoch erlaubt. Die wiederholte oder massenhafte Verlinkung von illegalen Textdatenbanken kann zu Benutzersperren führen (siehe auch: Richtlinien für Weblinks).

Musik[Quelltext bearbeiten]

Siehe auch: Hinweise zu Musikrechten

Als unbedenklich wird die Übernahme kurzer Passagen eines Musikstückes in Form von Noten angesehen, die als Bilddatei hochgeladen werden. Sie werden wie ein Textzitat (Kleinzitat) angesehen, das heißt auch, dass hier ebenfalls eine angemessenen Behandlung im Text notwendig ist; sie sind nicht als Zierrat gedacht. Die Übersetzung von Notenbeispielen in Midi-Dateien wird im Sinne der Barrierefreiheit lediglich toleriert. Musikbeispiele in Form von Samples von Originalaufnahmen sind auch in verminderter Tonqualität in der deutschsprachigen Wikipedia nicht erwünscht, auch wenn dies zum Beispiel im englischsprachigen Projekt möglich ist.

Wenn ein Musikstück gemeinfrei ist, ist das Einstellen (egal in welcher Form) gestattet und auch erwünscht, wobei Mediendateien dann in jedem Fall auf die zentrale Mediendatenbank Commons hochgeladen werden sollten, damit alle Projekte davon profitieren können. Zu beachten ist beim Einstellen dieser Dateien, dass hier wirklich sämtliche Rechte (auch sogenannte verwandte Schutzrechte) abgelaufen sein müssen. Wenn man sich in diesem Punkt nicht sicher ist, kann man zum Beispiel bei den Urheberrechtsfragen unverbindliche Tipps bekommen; verbindliche Aussagen wird man dort jedoch nicht erhalten.

Die externe Verlinkung auf Musikvideos und Tondateien (beispielsweise auf YouTube) ist nur dann gestattet, wenn diese zum Beispiel von den Künstlern oder ihren Plattenfirmen eingestellt worden sind. Die wiederholte Verlinkung von illegalen Mitschnitte (von CDs/DVDs, Musiksendungen, etc.) kann ebenfalls zu Benutzersperren führen (siehe auch: Richtlinien für Weblinks).

Bilder[Quelltext bearbeiten]

Siehe auch: Hinweise zu Bildrechten

Die Übernahme von Coverfotografien und -grafiken (in Gänze oder in Teilen) ist nicht gestattet. Auch die Präsentation eines Covers in minderer Bildqualität und Größe (Fair Use) ist in der deutschsprachigen Wikipedia nicht gestattet. Ebenso ist die Verwendung von Presse- oder Promotionmaterial verboten, da dies in der Regel eine kommerzielle Weiternutzung des Materials ausschließt, hier wäre eine explizite Freigabe durch den Rechteinhaber notwendig.

Eine Ausnahme stellen solche Cover dar, die nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urheberrechtlich geschützt zu sein; diese sollten dann lokal (das heißt in die deutschsprachige Wikipedia) hochgeladen werden. Ist ein Cover gemeinfrei, sollte es auf Commons hochgeladen werden. In Zweifelsfällen kann man sich auch hier für unverbindliche Hilfe an die Urheberrechtsfragen wenden.

Zur Illustration von Werksartikeln können auch Bilder herangezogen werden, die sich auf Commons befinden, dabei sollte man aber beachten, dass nicht jedes Bild, zu dem sich einen Verbindung zu dem Werk herstellen lässt, sinnvoll ist. Bei einem Artikel zu einem Rockalbum ist es zum Beispiel sinnvoll, ein Bild des aufführenden Künstlers während der Tournee zu dem Album zu zeigen. Ein Bild welches den Künstler 20 Jahre früher (oder später) zeigt ist dagegen weniger sinnvoll. Bei Werken, denen bestimmte Ereignisse oder Gegenstände zu Grunde liegen, können auch Bilder zu dem entsprechenden Ereignis oder Gegenstand sinnvoll sein, allerdings sollte auch hier der Bezug offensichtlich sein und das Bild dem Leser tatsächlich einen Mehrwert bieten.

Andere Richtlinien[Quelltext bearbeiten]

Beim Erstellen bitte beachten:

Leiten lassen kann man sich etwa von den folgenden Werk- und Albenartikeln, die als vorbildlich gelten:


Weitere Artikel sind unter Kategorie:Musikalisches Werk, Kategorie:Album und Kategorie:Lied zu finden.