Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Abkürzung: WP:UF, WP:URF

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Crown Copyright

Welchen Copyrightstatus hat ein Bild mit dem Vermerk „Crown Copyright, published 1932“? Gruß,--Тилла 2501 ± 20:55, 13. Nov. 2008 (CET)

Siehe auch en:Crown copyright: So wie ich das verstehe, ist das Bild möglicherweise noch geschützt, abhängig vom Ursprungsland. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:04, 13. Nov. 2008 (CET)
Damals lag die Dauer bei 50 Jahren nach der Veröffentlichung. Die sind abgelaufen, das Bild kann auf die Commons mit {{PD-old}}. --h-stt !? 17:36, 14. Nov. 2008 (CET)
Wurde die Schutzdauer nicht durch EU-Recht wieder erneuert auf 70 Jahre pma? -- Chaddy - DÜP 17:58, 14. Nov. 2008 (CET)
Es kommt auf das Ursprungsland des Werkes und die Art des Werkes an. Viele Crown-Copyright-Werke sind in DACH als amtliche Werke sowieso gemeinfrei (Das Crown-Copyright umfasst teilweise auch Gesetze, Untergesetzliche Normen und Gerichtsendscheidungen).
Bei anderen Werken gilt:
Wenn das ein Werk aus dem Vereinigten Königreich, Malta oder Zypern stammt, findet kein Schutzfristenvergleich statt also 70pma.
Bei den anderen Staaten ist zu übrprüfen, ob der Schutzfristenvergleich aus einem anderen Grund ausgeschlossen ist. Wenn ja, 70pma, wenn nein, ist es in der Regel wegen der 50-Jahres-Frist gemeinfrei - es gibt aber wohl einzelne rückwirkende Fristerweiterungen. sугсго 19:00, 14. Nov. 2008 (CET)

Wir akzeptieren hier in DE grundsätzlich Werke mit abgelaufenem Crown Copyright, da der Rechteinhaber, die Krone, die Werke weltweit freigegeben hat. Das gilt auch für Werke aus dem Vereinigten Königreich, die nach deutschen Schutzfristen noch geschützt wären. Siehe dazu frühere Diskussionen hier --134.130.68.200 20:39, 14. Nov. 2008 (CET)

Könntet ihr euch bitte einigen? Gruß,--Тилла 2501 ± 22:15, 18. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Tutorial Video - Bewegtbilder von WP Inhalten lizensieren?

Wir haben ja seit einiger Zeit die Möglichkeit, Videos hochzuladen und einzubinden. Ich könnte mir gut vorstellen, z.B. im Rahmen des Wikipedia:Tutorial einmal den Vorturner zu spielen und zu zeigen, wo man hinklicken muss. Bewegtbilder sagen mehr als Worte.

Covermount auf der aktuellen ct gabs eine funktionierende Software, ich konvertiere das in das ogg Format usw. und wollte gerade hochladen. Dann kam ich ins Überlegen.

Welche Lizenzbausteine verwende ich, wenn ich Bewegtbilder von GNU-FDL Texten und Bildern, die unter unterschiedlichen Lizenzen freigegeben worden sind, im Rahmen eines Tutorial-Videos zeigen, und damit weiterverwenden will? Sicher brauche ich wohl {{Bild-WikimediaCopyright}} (wegen der Kugel) und {{Bild-GFDL}}. Allerdings verwende ich ja, wenn auch nur als Bild, GNU-FDL Texte usw.

Welche Bausteine kommen in Frage?--LKD 18:57, 14. Nov. 2008 (CET)

Auf jeden Fall mal Bild-GFDL für die Texte der Wikipedia, die gezeigt werden. Dazu natürlich Bild-WikimediaCopyright für die Logos der WMF, die ja wohl auch vorkommen. Dann vermutlich noch Bild-GPL, da es ja ein Screenshot von MediaWiki (das unter der GPL lizenziert ist), ist. Und schließlich suchst du dir noch ne Lizenz aus, unter der du deine schöpferische Leistung veröffentlichen willst. Ich hoffe mal, dass ich jetzt alle bedacht habe. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:23, 14. Nov. 2008 (CET)
Und wenn CC-Bilder enthalten sind, wird es problematisch. --RalfRBerlin09 21:27, 14. Nov. 2008 (CET)

Also: Die Standardskin-GUIs der Wikipedia sind schopfungshöhenfrei, urheberrechtlich unschützbar, eine Lizenzn GPL-Bild ist also unnötig und wegen der GFDL-Texte auch unzulässig. Lediglich die Rechte am Wikiball sind etwas problematisch - mach halt den Wikimedia-Logo-Babberl dran. Die Texte sind GFDLlig - soweit Du nicht eigene oder fremde Text mit Extraliezenz verwendest, als Fotos solltest Du dich auf GFDL und PD/uneingeschränktes Nutzungsrechtsbilder beschränken. Dann kannste das ganze unter der GFDL freigeben und die WMF überzeugen, ein CC-by-sa drunterzubabberl (Relizenz). sугсго 09:56, 15. Nov. 2008 (CET)

Würden die damit nicht die Rechte am Wikiball auch unter CC-by-sa stellen? --Constructor 20:35, 19. Nov. 2008 (CET)
Nein, weil der Wikiball nicht unter der GFDL steht. Grundsätzlich kannst du Lizenzen natürlich nur für schöpferische Leistung herausgeben, die du selbst erbracht hast. Wenn LKD das Video so schneidet, dann ist das seine eigene Leistung und die kann er unter einer beliebigen freien Lizenz freigeben. Davon bleiben die Rechte der WMF am Wikiball unberührt, da LKD für diesen gar keine Lizenz ausgeben kann. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:20, 20. Nov. 2008 (CET)
Wenn das Video unter cc-by-sa gestellt wird, gilt das doch auch für Derivate, also auch für Ausschnitte. Wenn man also den Wikiball daraus ausschneidet... --Constructor 08:22, 21. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Nachweis der rechtmäßigen Verwendung gelöschter Bilder

Habs im Archiv nicht gefunden. Tut sich jemand nicht sehr schwer, die rechtmäßige Verwendung von Bildern, die hier gelöscht wurden, nachzuweisen? Also: Jemand lädt ein Bild unter freier Lizenz hoch – ich verwende das Bild – das Bild wird dann später auf WP oder Commons gelöscht – jemand kommt und behauptet ich verwende das Bild unrechtmäßig - was habe ich für Möglichkeiten, die Rechtmäßigkeit der Verwendung nachzuweisen? --Hans Koberger 09:23, 15. Nov. 2008 (CET)

Wenn du noch weisst, wo das Bild her ist (also Autor, Bildname) ist es kein Problem ein Nachprüfung durchzuführen. Die Bilder & Bildbeschreibungsseiten verschwinden ja nicht aus der Datenbank. Deshalb ist es ja auch so wichtig bei Verschiebungen nach Commons und der Dateiname wird geändert, den alten Dateinamen anzugeben, sonst könnte man ja viel behaupten. Everywhere West 09:57, 15. Nov. 2008 (CET)
Wenn hier ein Bild gelöscht wird, kann man davon ausgehen, daß die Weiterverwendung nicht in Ordnung geht, weil irgendwas mit Lizenz, Freigabe oder so nicht stimmt. Bei Commons ist das freilich anders. --RalfRBerlin09 13:48, 15. Nov. 2008 (CET)

Mit allem Verlaub, Fotopapst: Du sagst die Unwahrheit. Ich habe hier vor langer Zeit ein Cochemer Wappen hochgeladen, das einfach gelöscht wurde, weil man danach ein freigestelltes 08/15-Wappen genommen hat. Dass da noch ein anderer Infogehalt drin war, hat nicht interessiert. Die Löschung hab ich erst mitgekriegt, als ich auf mein Bild bei einem WP-Klon stieß, der seit 2004 oder so nicht aktualisiert wurde und wo das Bild natürlich mit erloschener Lizenz verwendet wird --Historiograf 23:59, 15. Nov. 2008 (CET)

Ok, solche Fälle gibts bestimmt. Ich habe mich allerdings schon immer dafür eingesetzt, daß nichtverwendete Bilder erhalten bleiben. --RalfRBerlin09 00:17, 16. Nov. 2008 (CET)
Meine Meinung: Wir sind kein Servicedienstleister für eventuelle Nachnutzer. Wenn jemand ein Photo weiternutzen will und dies tut, dann ist es auch seine Pflicht die Legalität des Bildes nachzuprüfen und zu dokumentieren. Wenn er irgendwann Zweifel hat ob ein inzwischen gelöschtes Bild in Ordnung war kann er sich ja auch bei einem Admin melden. jodo 01:31, 16. Nov. 2008 (CET)

Deine Meinung ist ziemlich daneben Jodo. Freie Lizenzen verlieren ihren Sinn, wenn in jedem Fall einer Nutzung unter freier Lizenz doch eine Rückfrage beim Rechteinhaber/Urheber erfolgen muss. --Historiograf 01:40, 16. Nov. 2008 (CET)

Ausserdem will commons genaus das. Wir wollen unseren Kollegen nicht in den Ruecken fallen.--160.103.2.224 01:41, 16. Nov. 2008 (CET)
Ich nutze auf meiner Homepage auch Bilder von WP-Autoren. Ich habe allerdings in allen Fällen den Urheber nochmals explizit gefragt. Das ist mir einfach sicherer. Schöner wäre es, wenn das nicht nötig wäre. Ich mache es aus Gründen der Fairness und weil ich nachträglichen Ärger vermeiden möchte. --RalfRBerlin09 01:54, 16. Nov. 2008 (CET)
Hab mich wohl etwas zweideutig ausgedrückt. Es soll niemand beim Urheber rückfragen, aber Nachnutzer sollen den Nachweis der freien Lizenz wenn sie die Sicherheit haben wollen selbst führen. Es reicht eben nicht einen Link auf das Bild in der Wikipedia sondern schön Lizenz und Urheber auf die eigene Seite übertragen und dann kann ja als Quelle der Link auf die Wikipedia gesetzt werden. Bei rechtlichen Streitigkeiten bleiben die Bilder ja für Admins einsehbar auch wenn sie gelöscht werden. Ich hoffe mich klarer ausgedrückt zu haben jodo 02:06, 16. Nov. 2008 (CET)
Das geht neuerdings, seit etwa einem Jahr. Die 2004 gelöschten Bilder sind vielleicht ? noch irgendwo in der Datenbank zu finden, Admins finden sie aber nicht. Ich frag mal nach. --RalfRBerlin09 13:17, 16. Nov. 2008 (CET)
Es geht bei Dateien, die seit dem 17. Juni 2006 gelöscht wurden. Vorher wurden Dateien dauerhaft gelöscht, vgl. Bugzilla:2099 und Wikipedia:Projektneuheiten/Archiv/bis 2006#2006 - 1. Halbjahr. -- Rosenzweig δ 19:18, 16. Nov. 2008 (CET)
PS: Die Beschreibungsseiten der vorher gelöschten Dateien sind auch einseh- und wiederherstellbar, nur die zugehörigen Dateien nicht. -- Rosenzweig δ 19:20, 16. Nov. 2008 (CET)
So klar ist das nicht. Admins können die Beschreibungsseiten sehen, das stimmt - aber ob die Bilder wirklich weg sind, wage ich zu bezweifeln. Ich habe den Hexer mal angesprochen. --RalfRBerlin09 19:42, 16. Nov. 2008 (CET)
Beim Hexer geantwortet. Gehe davon aus, dass die Bilder weg sind. — Raymond Disk. Bew. 15:45, 18. Nov. 2008 (CET)

Ralf hat doch oben schon das wichtigste gesagt: Wir löschen Bilder im Grunde nur dann, wenn Lizenzprobleme bestehen. Es gibt keine Relevanzkriterien für Bilder, Qualität und Nichtverwendung ist kein Löschgrund. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Das von Histo geschilderte Problem liesse sich für meine Begriffe lösen, wenn man eine zweite "löschen"-Funktion hätte, die die Einbindung in Artikel verhindert, das Bild selbst aber sichtbar lässt. Ist halt die Frage, ob das irgendwas bringt. Imho muss man einfach nur konsequent die Löschrichtlinien für Bilder befolgen, dann hat man auch das beschriebene Problem nicht.-- Wiggum 13:29, 16. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Banknoten des Pfund Sterling

Dürfen Abbildungen von Banknoten des Pfund Sterling auf de.wikipedia.org hochgeladen werden? --88.76.234.181 14:24, 16. Nov. 2008 (CET)

In Deutschland (und somit für de.wikipedia.org) gilt: Abbildungen sind nur dann erlaubt, wenn sie nicht im Zahlungsverkehr mit echten Banknoten verwechselt werden können oder zur Herstellung solcher Banknoten dienen können. Außerdem gelten weitere Beschränkungen, die in der Datei hier gelesen werden können: [1] --Constructor 20:32, 19. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Bild:Kurt Pastenaci 1944.JPG

Sehr geehrte Mitarbeiter der Wikipedia,

ich habe in meinem Artikel (Biographie Kurt Pastenaci) ein Photo eingefügt, dass aus meinem Privatbesitz stammt. Das Photo wurde von meiner Großmutter Gertrud Pastenaci privat aufgenommen. Es ist nirgendwo veröffentlicht worden. Meine Großmutter starb erst 1981. Da ich ihr Erbe bin, gehe ich davon aus, dass ich auch die Rechte an diesem Photo habe. Eine direkte Einverständniserklärung meiner Großmutter liegt nicht vor. Teilen Sie mir bitte mit wie die rechtliche Lage in diesem Falle ist.

Grüße Stephan Pastenaci (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Pastenaci (DiskussionBeiträge) 10:15, 17. Nov. 2008 (CET))

Leider müsste eigentlich ein Zustimmung aller Erben vorliegen. Also aller die direkte Nachfahren deiner Grossmuter sind. Bzw. du musst nachweisen, das du der alleinige Erbe dieses Fotos bist, das wäre der Fall wenn das/die Foto/s dir testametarisch vermacht wurde (Das wäre z.B. der Fall wenn im Testament stand: All meine Fotos vermach ich meinem Enkelsohn Stephan). Es ist schon richtig als Erbe ist es dir möglich das Foto freizugeben, allerdings ist eben die Zustimung der Erbgemeinschaft notwenig, zu der du natürlich gehörst. Bobo11 10:34, 17. Nov. 2008 (CET)
Diese Formulierun reicht aus zwei Gründen in D nicht: 1. klingt das nach Vermächtnis und nicht nach Erbeinsetzung und das Urheberrecht ist nur durch Erbgang (und Hoheitsakt) übertragbar. 2. Ist das eine Vefügung über die Fotos, nich tüber die Rechte aus dem Akt der Fotoerschaffung. sугсго 10:41, 17. Nov. 2008 (CET)

Die Rechte liegen bei den Erben. Wenn du glaubhaft versicherst, das diese die Verwendung alle erlauben und du deren authorisierter Sprecher bist, sollte das kein Problem sein. --Eingangskontrolle 13:43, 17. Nov. 2008 (CET)

Syrcro schreibt Unsinn: Möglich ist nach § 28 UrhG Vererbung aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund letztwilliger Verfügung (Testament oder Erbvertrag), siehe Schricker, UrhR ³2006 § 28 Rz. 9. Es ist also ohne weiteres möglich, per Testament ein Vermächtnis betreffend die Nutzungsrechte eines Romans oder Fotos zu bestimmen --Historiograf 20:53, 17. Nov. 2008 (CET)

Kennt da wer den Unterschied zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis? Peinlich, wenn man dann auch noch pöbelt. sугсго 21:02, 17. Nov. 2008 (CET)
Dein Hochmut ist gänzlich unangebracht. Du hast schon sehr oft Anlass zur Kritik gegeben - ich sehe dich im wesentlichen als einen, der nur eine Pseudo-Ahnung von rechtlichen Dingen hat (aber ein grandioses Selbstbewusstsein und ein Auftreten wie Graf Kox). Ums nochmal klar zu sagen: Es ist Unsinn zu behaupten, das Urheberrecht könne nur durch Erbeinsetzung übergehen. Ums den anderen etwas anschaulicher zu machen:
  • Erblasser schreibt in sein Testament: "Zum Erben setze ich meinen Neffen Jakob ein und meine Urheberrechte vermache ich Herrn Dr. Maier". Hier haben wir eine Erbeinsetzung und ein Vermächtnis vor uns, das Testament ist gültig.
  • Erblasser schreibt in sein Testament: "Meine Urheberrechte vererbe ich Herrn Dr. Maier". Neben den gesetzlichen Erben wird also zulässigerweise ein Vermächtnis hinsichtlich des Urheberrechts bestellt.

Und nun lesen wir in Dreier/Schulze, UrhR ²2006 § 28 Rz. 10: "Der Erbfall richtet sich nach den §§ 1922 ff. BGB also nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. [...] Durch Auflagen, Anordnung der Testamentsvollstreckung und Vermächtnisse kann der Urheber auch über den Tod hinaus regeln, wer wie mit seinen Werken umgehen darf" (Fettung wie Vorlage). Daraus ergibt sich klar, dass selbstverständlich in Testamenten hinsichtlich des Urheberrechts sowohl eine Erbeinsetzung als auch ein Vermächtnis zulässig ist. --Historiograf 21:25, 18. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Verletzung des Urheberrechts von Wikipedia

Immer geht es hier um Verletzungen des Urheberrechts in Artikeln von Wikipedia. Was ist eigentlich, wenn das Recht von Wikipedia verletzt wird? Beispielsweise auf dieser Seite: http://www.info-kick.de/kostenloses/kostenloses-girokonto.html Juliane 02:58, 18. Nov. 2008 (CET)

WP:WN/M. Gestumblindi 03:50, 18. Nov. 2008 (CET)
Eine kleine Anmerkung: Wikipedia selbst ist ein Projekt und kann gar keine Rechte halten. Höchstens der Betreiber, also die Wikimedia Foundation. Aber auch die hat keinerlei Rechte an den Inhalten der Wikipedia. Die haben nur die Autoren selbst (bzw. auch Dritte). Insofern stimmt es nicht, wenn du schreibst, die Rechte von Wikipedia würden verletzt. Es werden die Rechte der Autoren verletzt. Das bedeutet hauptsächlich, dass die Foundation nicht gegen Rechtsverletzungen vorgehen kann, sondern nur die betroffenen Autoren. Trotz allem kümmert man sich auf der von Gestumblindi genannten Seite so gut es geht um solche Fälle (mit großem Erfolg, Respekt an die Kollegin Martina Nolte). -- Chaddy - DÜP 21:54, 18. Nov. 2008 (CET)
Jaaa, wenn wir Mutti nicht hätten. An dieser Stelle der Dank an sie und MDangers, der das vorher jahrelang gemacht hat. --RalfRBerlin09 22:11, 18. Nov. 2008 (CET)
Danke. Fühle mich geschmeichelt.
Aber bei dieser Gelegenheit möchte ich auch mal heulen und "betteln": WP:WN/M ist ein Fass ohne Boden - nicht nur wegen der Menge an mangelhaften Nachnutzungen, sondern weil die meisten Nachnutzer einfach die GFDL (und abweichende Bildlizenzen) nicht verstehen und und etliche Fragen haben, bis sie ihre Seiten korrekt kennzeichnen (können). Auf zwei erledigte kommen in der Zwischenzeit drei neue dazu. Das fast alleine abzuarbeiten frustet auf Dauer. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Seite von zusätzlich ein, zwei Leuten adoptiert würde und wir die "Fälle" gemeinsam abarbeiten. -- Martina Nolte Disk. 16:30, 19. Nov. 2008 (CET)

Ein paar deftige Abmahnungen sollten zumindest die inländischen Klone abschrecken können. Ich beispielsweise habe schon einen Klon wirksam stillgelegt. Bei kleineren Mängeln wie z.B. Nutzung einzelner Artikel oder Bilder sollte ein Standardhinweis genügen. Wir sollten dann die Akten schließen und alle weitere Schritte den betroffenen Rechteinhabern überlassen. Im übrigen gibt es ja kaum Nachnutzer, die die GNU FDL einhalten, denn das GA wird von vielen nicht mehr geteilt. Von daher ist das diesbezügliche Wirken ohnehin weitgehend sinnlos --Historiograf 18:25, 19. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Bild passt nicht zur Bildbeschreibung

Ich denke, dass es sich bei diesem Bild um eine URV handelt, da das Datum mit 2006 angegeben wurde, aber auf der Tasse die undeutliche Unterschrift mit 2007 steht. Ich kenne die abgebildeten Charaktere zwar nicht, aber warum sollte der Autor ein falsches Datum eintragen... -- Niabot議論+/− 15:12, 18. Nov. 2008 (CET)

Wie handhabt man so etwas auf Commons? An wen oder wo muss ich mich hinwenden um der Frage nachzugehen? -- Niabot議論+/− 15:12, 18. Nov. 2008 (CET)
Du könntest den Uploader auf seiner Diskussionsseite ansprechen (auf Englisch), im deutschsprachig Forum um Hilfe fragen oder einen Löschantrag stellen. Gruß --Isderion 15:20, 18. Nov. 2008 (CET)
Ich habe erst einmal im Formum nachgefragt, da es noch mehr Bilder geworden sind. Und bevor ich unberechtigte LA stelle... -- Niabot議論+/− 16:07, 18. Nov. 2008 (CET)

Falschdatierungen kommen schon mal vor, sind mir auch schon passiert und kein Grund, Paranoia zu schieben. Die eigentlichen Verdachtsmomente sind hier andersgelagert --Historiograf 21:29, 18. Nov. 2008 (CET)

Dieses Bild werde ich in 1,5 Jahren machen (siehe EXIF) ;) --RalfRBerlin09 22:05, 18. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Wann wird ein Spielfilm Public Domain?

Diese Frage richtet sich mehr an "richtiges Public Domain" auf commons, nicht irgendwelche wp-deutschen internen Konventionen. Und ich meine auch nicht die Trailer, die auf commons eindeutig geregelt sind. Also: Muss der Produzent (der den Film bezahlt hat) oder der Regisseur 70 Jahre tot sein? Was ist mit den Werken von kleineren Filmgesellschaften, die längst von den Großen geschluckt wurden? Und als Beispiel: Wie lange hat die UFA (zwischenzeitlich mehrfach verkauft) Rechte auf Werke der 20ger/30ger Jahre? z. B. Der blaue Engel Grüsse 78.51.10.165 15:30, 19. Nov. 2008 (CET)

Man mus hier kalr zwischen Unheberrreecht und Verwertungsrecht unterscheiden. Das Verwertungesrecht ist in dem sinn unproblematisch das es in der Regel immer vor dem Urheberrecht abläuft. Denn das Verwertungsrecht beginnt mit der Erstveröffentlichnung zu laufen ist 50 Jahre gültig. Problematisch sind hier Filme die nach der Produktion aus welchen Grüden auch immer nicht veröffentlicht wurden, wenn also ein Film gefunden wird aus den Anfangszeit, der noch nie veröffentlicht wurde, kann es druch aus sein das Der urhebrrechtlich Schutz durchaus abgelaufen ist, das Verwertungsrecht aber noch läuft. Auch ein Neuschnitt und Neuvertonung kann durchaus in dieser Hinsicht problematisch sein. Das Urheberrechtreht, ist hingegen auf die Köpfe fixiert, beim einem Film Autordrehbuch, Filmmusikkomponist und Regiseur, (nicht aber Schauspieler!), hier gelten die normalen 70 Jahre nach dem Tode (70pma). Kurzfassuung: Der Ressigeur, der Drehbuchautor und Filmmusikkomposit müssen seit über 70 Jahre Tod sein, und der Film (in dieser Version) vor mindestens 50 Jahren veröffentlicht worden sein. Dann und nur dann kann von einer Gemeinfreiheit ausgegangen werden. Bobo11 16:10, 19. Nov. 2008 (CET)
Zudem dürfen auch die im Film verwursteten (nicht Bei-)Werke - hier unter anderem die Romanvorlage und bzgl. der Gesangsnummern die Komponisten und Texter - nicht mehr geschützt sein. Deren Rechte wirken sich im Film fort, sind zwar keine Miturheber des Films, ihre Werke sind aber unfrei bearbeitet worden. sугсго 16:16, 19. Nov. 2008 (CET)
Der Blaue Engel ist noch seeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeehr lange geschützt, die beiden bekanntesten Drehbuchautoren sind erst 1969 und 1977 verstorben. Also mindestens noch in die 2040er Jahre hinein. sугсго 16:16, 19. Nov. 2008 (CET)
Logischerweise mein ich mit Filmusikkomponist alle Komponisten die an der Filmmusik mitgeschrieben haben. Also wenn in einer Szene im Hintergund der Radio läuft da ein bekantes Musikstück zu hören ist, ist logischer weise dieses Werk so zu behandeln wie wenn es für diesen Film geschierben worden wäre. Filme sind verdamt lange geschütz, da immer mindestens von 34 Personen verlang wird das diese 70 jahre tod sind, und meistens sind es sogar noch mehr. Aber Ressigeur, Drehbuchautor und Komponist müssen immer geprüft werden (vom problem wie weit die Rechte des Ressiseurassistenen gehen reden wir schon gar nicht, denn da gibt es eben noch kein Urteil). Dazu muss eben auch geprüft, ob neben dem Ressiseur noch eine Kamaramann vorhanden war, dessen Einfluss schützenswert ist oder nicht. Heute (2008), werden es die allerwenigsten Filme überhaupt schafen, denn selbst die Werke des Pioniers Max Skladanowsky werden erst 2010 frei, wobei hier eben oft die Filme von seien Bruder Emil Skladanowsky gedreht wurden. Im Zweifel bei einem Werk der Skladanowsky-Brüder also von einem Schutz bis 2016 ausgegangen werden muss. Ps. Bei den Brüder Lumière siehts noch Ärger aus, deren Werke sind bis 2025 geschützt. Bobo11 16:29, 19. Nov. 2008 (CET)
Das war schon sehr aufschlussreich. Dank an alle. Am interesssantesten für commons sind die Rechte des Kameramanns und der Studiofotografen, weil eben gerne Screenshots hochgeladen werden (und die Amerikaner auch die Reklame zu ihren Filmen als "copright not renewed" freigegeben haben (bis 1964). Das lädt zu Verwirrung und auch Missbrauch ein - bei nichtamerkanischen Filmen). Gibts irgendwelche Besonderheiten, die z.B. aus deutscher Sicht das Hochladen von Screenshots verbieten könnten, auch wenn Regisseur/Kameramann/Studiofotograf bereits lange genug verstorben sind? Dank und Gruss 78.51.10.165 18:10, 19. Nov. 2008 (CET)
Heißt das im Prinzip, dass es bisher nur sehr wenige frei Filme gibt, weil das Genre - oder auch die Technik - eben einfach noch zu neu sind? BerlinerSchule 18:30, 19. Nov. 2008 (CET)
Ja, dass heißt es. Freie Filme sind recht selten. Es gibt aber recht viele Freie Doku-Filme, teilweise auch richtig gute. Die Nasa ist da recht fleißig. Selbst von John Ford - der war Chef einer wichtigen US-PR-Einheit in WK 2 gibt es ne Menge nach US-Recht freier Halbdokus. sугсго 18:41, 19. Nov. 2008 (CET)
  • Hier noch ein Tipp: Wer Star-Fotos, Kino-Aushangsfotos, Film stills zu den US-Filmen von Senta Berger, Ursula Andress, Elke Sommer, Sophia Loren, Gina Lollobrigida, Charlie Chaplin usw usw findet, kann sie bedenkenlos nach commons hochladen. Nennung des Fotografen wäre schön, ist aber letztlich unwichtig. Wichtig ist: Nur bis 1964 und ein direkter Bezug zum beworbenen Film. Gruss 78.51.10.165 22:00, 19. Nov. 2008 (CET)
Die Frage ist: Akzeptieren wir die Einbindung dieser Bilder in der deutschsprachigen Wikipedia? PD-US lassen wir ja auch nicht gelten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:53, 19. Nov. 2008 (CET)
Alles was von US-, EU- und EWRler ab 1938 an Werken geschaffen wurde, ist in D(ACH für USA nicht so genau) noch in der Schutzfrist der UrhG, also nein, bei Werken bis 1937 kümmern wir uns einfach nicht drum, wenn es nicht sicher in D noch geschützt ist und sich keiner beschwert. sугсго 12:24, 20. Nov. 2008 (CET)
Seit wann das denn? Ich bezweifele doch mal stark daß ein hier eingestelltes Bild von Laurel & Hardy oder Micky Maus lange überleben würde. --Toon 17:52, 20. Nov. 2008 (CET)
Die sin' ja auch in den USA noch geschützt. Es geht um in den USA in der PD befindliche Werke, die in D noch geschützt sein könnten. sугсго 19:07, 20. Nov. 2008 (CET)
Abby Dalton, ca. 1960

Wie geht wp.de damit um? Dieses Werk war schon immer anonym und ohne Datum. Nur unter Berücksichtigung ihres Geburtsdatums und ihrer frühen Filme (später TV) lässt sich ein ungefähres Erscheinungsdatum bestimmen. 78.50.216.17 16:48, 22. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] LIFE Bilder im Google

Dürfen diese Bilder verwendet werden?

[[2]]

Elzecko 16:12, 19. Nov. 2008 (CET)

Das von "Time Inc." beanspruchte Copyright ist bei den ältesten Bildern ganz sicher Copyfraud. Es gelten unsere ganz normalen Bildregeln: Tod des Urhebers + 70 Jahre (oder "anonym" und nicht herauszufindender Urheber = Veröffentlichung + 100 Jahre). Beides kann man anhand der spärlichen dortigen Angaben aber kaum ernsthaft garantieren. --AndreasPraefcke ¿! 16:16, 19. Nov. 2008 (CET)

Zumal LIFE die Urheber wohl meist kennt und falls sie die Verwertungsrechte haben, den Nachweis der Nichtanonymität wohl in der Klageschrift bringen werden. Bei Bildern aus den USA mit Veröffentlichungsdatum vor 1923 nehmen die Commons es gerne und hier wird niemand bei unbekanntem Urheber die Einbindung ersthaft beenden. (Die WP muss ja nur bei bekannten Rechtsverstößen handeln und bekannt wird sowas eher nicht). sугсго 16:20, 19. Nov. 2008 (CET)
Dann wäre dieses Bild [[3]] verwendbar. Urheber steht nicht fest, Aufnahmedatum 1863 ist älter als 100 Jahre Elzecko 16:43, 19. Nov. 2008 (CET)
Es gab einige bekannte US-Soldaten des US-Civil-Wars, die es bis in die 1940er Jahre geschafft haben, aber die sind wohl in der Zahl recht überschaubar. Einer der Unionsgeneräle aus dem Bürgerkrieg hats auch bis 1938 geschafft. Aber die Überlebenswahrscheinlichkeit dürfte so bei 0,x% liegen. sугсго 17:28, 19. Nov. 2008 (CET)
Gegenfargen. Wie lange muss der Fotograf noch gelebt haben damit sein Werk heute noch geschütz ist? Oder anders rum, rechen aus wie alt das Foto ist und ziehe 70 ab. In welchem Alter wird er wohl früshtens zu damaliger Zeit an eine Fotoapparat gelassen worden sein? War das erreichen eines so hohen Alter zu dieser Zeit realistisch? Bobo11 16:48, 19. Nov. 2008 (CET)

Wir sind hier nicht auf Commons und brauchen daher solche Rechnereien nicht. Wir haben eine klare und einleuchtende pragmatische n-100-Regel. Etwa die Hälfte der damals lebenden Urheber erreichte das n-70-Datum nicht. Allerdings dürfte das Risko eines Rechtstreits nicht bei 50 %, sondern eher bei 0 Prozent liegen. Üblicherweise ist man bei Bildern vor ca. 1860 auf der sicheren Seite: 1860-15 (als geschätztes Mindestalter für lichtbildwerkerzeugende Fotografen) +100 (als geschätztes Höchstalter) = 1945. --Historiograf 18:12, 19. Nov. 2008 (CET)

Näheres zu den LIFE-Bildern: http://archiv.twoday.net/topics/Fotoueberlieferung/ --Historiograf 18:18, 19. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Holzmaserung

Abachi

Mal eine (vielleicht blöde?) Frage zu Holzmaserungen. Können Bilder wie Bild:Abachi Holz.JPG oder Bild:Verschiedene holzarten.jpg eigentlich urheberrechtlich geschützt sein? Einen Urheber im klassischen Sinne gibt es ja nicht oder ist die Vorbereitung einer Holzfläche, Furnier für eine solche Abbildung und das dann gemachte Bild eine schützenswerte Leistung. Hintergrund der Frage: Entsprechende Bilder sind in einer Reihe von Werken zu Holzarten und auch in Katalogen abgebildet - könnte man die unter PD übernehmen? Gruß -- 17:07, 19. Nov. 2008 (CET)

Warum sollten solche Bilder nicht geschützt sein können? Hier eine wirklich gute Qualität zu erzielen ist meist schwerer als bei Personen oder Landschaftsaufnahmen. Bilder vom Eiffelturm sind auch überall abgebildet, trotzdem fallen sie nicht unter PD. --Of 17:17, 19. Nov. 2008 (CET)
Naya - bei Bilder vom Eifelturm etc. handelt es sich um ein Bildwerk eines dreidimensionalen Objekts, bei den Holzmaserungen eher um eine mit einer Gemälderepro vergleichbaren 2-D-Darstellung, nur dass der Künstler (der Baum) kein Urheberrecht hat. Die Frage ist also, ob die Repro selbst (Holzbehandlung, Scannen oder fotografieren) die Schöpfungshöhe erreicht, um einen Schutz als Bildwerk zu geniessen. Beispiele, die grad vor mir liegen: 1.) Der pro-Holz-Musterblock besteht aus etlichen Seiten Holzabbildungen, die Visitenkartenmäßig abreissbar sind - das zugehörige Buch bringt viele weitere Bilder (und sehr gute Texte und Holzkennwerte. 2.) Die Sammelmappe "Nutzholzarten" besteht aus Einzelblättern, auf die Holzfurniere aufgeklebt sind, die direkt abgescannt werden könnten. Gruß -- Achim Raschka (Nawaro) 17:28, 19. Nov. 2008 (CET)

Holzmaserungen sind keine Werke von Menschen, daher selbst nicht urheberrechtlich geschützt. Da es sich um eine völlig flache Holzfläche handelt, ist unsere 2-D-Regel eindeutig anzuwenden --Historiograf 18:14, 19. Nov. 2008 (CET)

Ich weiß zwar nicht was die 2-D-Regelung bedeutet, aber ich habe hier noch kein gutes Bild von einer Holzmaserung gesehen, die nicht von einem Menschen herausgearbeitet wurde. Und ich bin mir sicher, dass entsprechende Kataloghersteller gutes Geld für gute Fotografien zahlen. Fallen denn Bilder von Baumrinde oder Blättern auch unter die 2-D-Regel? --Of 19:24, 19. Nov. 2008 (CET)
Die Holzmaserung selbst hat kein Mensch erstellt, deshalb ist diese auch nicht geschützt. Und mit der 2D-regel ist gemeint, dass Fotos, die nur eine zweidimensionale Oberfläche wiedergeben (so wie auf dem Bild rechts), nicht geschützt sind, weil sie eine reine Reproduktion sind. Das trifft natürlich nur auf Fotos zu, die keine Dreidimensionalität aufweisen. -- Chaddy - DÜP 20:00, 19. Nov. 2008 (CET)
Wie bei vielen Essens-Aufnahmen gelingen auch Holzmaserungen wesentlich einfacher, wenn man das Brett einfach auf einen Scanner legt. --RalfRBerlin09 20:20, 19. Nov. 2008 (CET)
Meinst Du etwa, wenn ich das Spiegelei zweidimmensional von der Pfanne auf meinen Scanner klatsche, ist das Ergebnis besser als ein Ditalfoto? Wäre prima. -jkb- 20:33, 19. Nov. 2008 (CET)
Etwa die Hälfte der Bilder auf Benutzer:Rainer_Zenz/Bilder/Lebensmittel sind per Scanner entstanden, beim Spiegelei ist dies eher schwierig. --RalfRBerlin09 21:29, 19. Nov. 2008 (CET)
Nur wo bekommt man ein Brett her, das kein Mensch erstellt hat? Eine typische Holzstruktur ist nur auf entsprechenden Schnitten erkennbar. Und was soll uns das ganze überhaupt sagen: Bilder von Naturschönheiten sind nur dann geschützt, wenn diese 3-dimensional sind? Und mann kann Holzoberflächen auf Fotopapier reproduzieren? Das Patent wäre Millionen wert! Kann bitte mal jemand einen Link auf diese 2-D-Regel angeben? --Of 20:58, 19. Nov. 2008 (CET)
Ist dann die rechte Seite von Bild:Limette.jpg gemeinfrei?--134.2.3.103 21:41, 19. Nov. 2008 (CET)

Mit dieser Argumentation, Oberförster, wäre der "Urheber" des "Werkes" dann allerdings nicht der Fotograf, sondern derjenige, der das Brett gemacht hat. Zur "2-D-Regel" siehe Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen. Es geht nicht darum, dass Zweidimensionales grundsätzlich nicht schutzfähig wäre (dem ist natürlich nicht so), sondern um den mehrheitlich verneinten Schutz der blossen Reproduktionsfotografie, d.h. wenn ich ein urheberrechtlich geschütztes zweidimensionales Werk fotografisch reproduziere, bleibt der Schutz des Werkes in der Fotografie weiterhin bestehen, aber meine Fotografie erhält ihrerseits keinen eigenen Schutz. Gestumblindi 21:22, 19. Nov. 2008 (CET)

Der Tischler, der ein Brett hobelt, schafft kein urheberrechtlich geschütztes Werk. --RalfRBerlin09 21:29, 19. Nov. 2008 (CET)
Auch dann nicht, wenn er besonders sorgfältig und in der Absicht, die Maserung schön herauszuarbeiten, also künstlerisch hobelt? ;-) SCNR... Gestumblindi 21:33, 19. Nov. 2008 (CET)
Wenn jemand wie http://www.kunst-holz.de/ sowas macht, kann es sicher zu Diskussionen kommen. Ein gehobeltes Brett ist aber selbst dann nur Handwerk, wenn es mit Schellack auf Hochglanz gebracht wird. --RalfRBerlin09 21:36, 19. Nov. 2008 (CET)

Sollte man die Hochlader trotzdem bitten die Bilder unter eine möglichste freie Lizenzstellen, damit eine Übertragung nach Commons einfacher ist?--134.2.3.103 21:45, 19. Nov. 2008 (CET)

Auch auf Commons findet die 2D-Regel Anwendung (siehe commons:Template:PD-Art und commons:Template:PD-scan), daher sollte der Transfer der Bilder recht unproblematisch sein. Es ist allerdings nie schlecht, wenn die Uploader das Bild selber freigeben, also bitte möglichst Bild-frei verwenden. Alle anderen Lizenzen à la Copyleft werden vermutlich bei Nachnutzern ohnehin nicht durchsetzbar sein und stiften nur Verwirrung. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:58, 19. Nov. 2008 (CET)
Ich habe auf meiner Festplatte noch etwa 80 verschiedene Bilder aus dem Netz von Holzmaserungen (von Abachi bis Zypresse). Damals hatte ich den Homepagebetreiber um die Erlaubnis gebeten, sie auf meiner privaten Homepage zu benutzen. Das hätte ich also gar nicht gebraucht? Ich kann es immer noch nicht fassen. --Of 09:32, 20. Nov. 2008 (CET)
Urheberrechtlich nicht. (Höchstens die 80 Aufnahmen würden schon als Datenbank zählen.) Wettbewerbsrechtlich ist das wieder was anderes. --AndreasPraefcke ¿! 20:27, 22. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen

Hi, ich habe in der Hockey Hall of Fame einige Eintrittskarten zu All-Star Games zwischen 1970 und 1994 fotografiert. Seht ihr hierbei Probleme? Grüße --Horge 22:58, 19. Nov. 2008 (CET)

Das kommt drauf an. Wahrscheinlich haben diese Eintrittskarten keine Schöpfungshöhe. Wenn das der Fall ist, bestehen keine Probleme. Um genaueres zu sagen, müsste man aber konkrete Beispiele haben (es wird aber wohl sogar eine Einzelfallentscheidung). Du kannst die Bilder ja mal hochladen, falls es Probleme gibt, können sie auch wieder gelöscht werden. -- Chaddy - DÜP 23:24, 19. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Fotografieren von Kunstgegenständen

http://archiv.twoday.net/stories/5333018/ ist eine nicht ganz kurze Besprechung, die sich ausführlich mit freien Inhalten und den hier immer mal wieder debattierten Problemen (v.a. Museumsfotos) auseinandersetzt. Sie weist die Ansicht des Kieler Juristen Lehment zurück, dass manuell fotografierte Gemäldefotos geschützt sind, und referiert die im Gegensatz dazu gut begründete Ansicht, dass aus dem Sacheigentum kein Recht an der eigenen Sache folgt (siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum). --Historiograf 00:15, 20. Nov. 2008 (CET)

War da nicht was mit einer Entscheidung des BGH, welches von einem OLG revertiert wurde und danach doch wieder vom BGH bestätigt wurde? Ich glaube, da was im Schricker 3. Auflage gelesen zu haben? --RalfRBerlin09 00:59, 20. Nov. 2008 (CET)
Dann musst du suchen, ich weiss nichts davon --Historiograf 02:10, 20. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Artikel Onur Bakis (erl.)

Der Onur Bakis (SchützenSeitenschutz-LogbuchVersionsgeschichte) wurde als URV markiert, da er vom SalzburgWiki per C&P übernommen wurde. Mal abgesehen von der Klärung einer Relevanzfrage: Das SalzburgWiki ist als BY-NC-SA lizensiert. Inwieweit könnte die URV durch Nennung der Autoren/Versionsimport (oder Link auf die History im Salzburgwiki und/oder Permalink auf die übernommene Version) geheilt werden? -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 07:07, 20. Nov. 2008 (CET)

Gar nicht. GFDL und CC-XY-sa sind erstens überhaupt nicht kompatibel, es gibt lediglich eine Ummodelmöglichkeit von GFDL zu CC-by-sa, hier kommt noch das Verbot der komerziellen Nutzung dazu, die Quelle ist also nicht mal nach dem in der Wikipedia verfolgten etwas lockeren Definition von Freiheit (Gesetzliche Einschränkungen der Bearbeitungen und Markenrechte werden zugelassen) Freier Inhalt und das ist wohl auch mit keinem Fix der GFDL mehr veränderbar. Damit scheidet selbst der Bilderimport aus diesem speziellen Wiki ohne weitere passende und freie Lizenz aus. (PS: Wenn die Sachen aus der WP übernehmen, ist das übrigens auch eine richtige URV, da sie die Inhalte entfreien. sугсго 08:50, 20. Nov. 2008 (CET)
Danke für die Erläuterung. Ich habe den Artikel daher gelöscht. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 11:51, 20. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Bild:TopDogs-UrsWidmer.png

Würde dem Einsteller (keine Schöpfungshöhe) ja rechtgeben, wenn ich nicht gerade ein ähnlich einfallslos gestalltetes Büchlein aus der Suhrkamp-Bibliothek in meiner Hand gehabt hätte, und da stand auf dem Umschlag extra noch : Umschlag urheberrechtlich geschützt. Naja, vielleicht auch wirklich viel Arbeit dahinter, so etwas minimalistisches zu entwerfen. Egal - das Problem bleibt. Was machen wir nun damit? --Davud - letzte Chance!!! 11:32, 20. Nov. 2008 (CET)

Behalten, ein Schriftzug alleine hat in der Regel keine SH. Und hier sehe ich nichts, wirklich gar nichts, was auch nur irgendwas hat was schützenswert wäre. Der Text besteht ja nur aus Fakten. Bobo11 11:53, 20. Nov. 2008 (CET)
Ja. So hätte ich das auch gesehen, aber dann müsste es sich doch bei dem hier [4] genauso verhalten? Tut es aber wohl nicht. Oder geht es nur drum, dass man keine Bücher in gleichem "Design" veröffentlichen kann, ohne das Urheberrecht zu verletzen? --Davud - letzte Chance!!! 11:56, 20. Nov. 2008 (CET)
Auch im zweiten Bild seh ich keine SH. Heisst aber eben immer noch selber machen und nicht kopieren. Denn das Foto selber ist ein Lichtbildwerk. Nur der abgebildete Gegenstand ist nicht geschützt! Bitte die beiden Paar Schuhe nicht immer verwechseln. Bobo11 11:59, 20. Nov. 2008 (CET)
Ja eben, das wußte ich ja nicht! Dann kann der Zweifel des Hochladeres ja auch aus dem Bild endlich heraus? Machst du dann gleich auch die Verschiebung nach Commons? --Davud - letzte Chance!!! 12:02, 20. Nov. 2008 (CET)
Nein, das mach ich sicher nicht der Baustein keine SH ist einer der Äste auf dem man sich nur auf de: begeben sollte. Oder wieo meist du wohl sei bei SH-Baustein ene folgender Hinweis Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!? Bobo11 12:15, 20. Nov. 2008 (CET)
Ich dachte, wenn das keine Schöpfungshöhe hat, dann dürfte das kein Problem sein. Ich vertehe jetzt gar nichts mehr. Mir ist das ganze nur aufgefallen, weil ich zurzeit dieses Suhrkampbuch lese und der Umschlag urheberrechtlich geschützt zu sein scheint. Weil ich das nicht einordnen konnte hier die Anfrage. Was ihr daraus macht liegt dann bei euch. Ich kann offensichtlich aufgrund meiner Unkenntnisse außer dem Hinweis weiter nichts zu der Sache beitragen --Davud - letzte Chance!!! 12:58, 20. Nov. 2008 (CET)
Die Ansichten was SH hat und was nicht, gehen auf DE und auf Commons sehr weit auseinander. Auf Commons werden selbst einfachste Schriften teilweise nicht akzeptiert. Hier auf DE ist mehr möglich. Wir haben Schutzlandprinzip sowie unser berühmt berüchtigtes UrhG. Christian Bier (Disk.) (+/-) 15:00, 20. Nov. 2008 (CET)
Das Problem liegt darin, dass Bilder auf Commons auch in den USA frei sein müssen. Dort wird die Schöpfungshöhe aber wesentlich liberaler gehandhabt, es ist also wesentlich weniger Schöpfung nötig, um einen Schutz durch das Copyright zu erhalten. Daher sind nur wirklich sehr simple Grafiken o.ä. auf die Commons zu laden unter Berufung auf fehlende SH. Im Zweifelsfall also lieber hierher. Zum konkreten Fall: Natürlich schreiben die Ersteller drauf, dass der Umschlag geschützt ist; Papier ist ja bekanntlich geduldig. Richtig wird das dadurch trotzdem nicht, auch die bekommen nur urheberrechtlichen Schutz für Werke mit SH. Du kannst das also hier hochladen, wenn es denn tatsächlich entsprechend trivial gestaltet sein sollte. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:28, 20. Nov. 2008 (CET)

Das Bild sollte auch auf Commons unproblematisch sein --Historiograf 23:08, 20. Nov. 2008 (CET)

Also, wenn das auf Commons gelöscht werden sollte, dann hat der löschende Admin einen an der Waffel. Sorry für die drastische Wortwahl, aber das hat mal sowas von gar keine Schöpfungshöhe, das müssen die auf Commons auch so sehen. Sonst können die dort das mit der SH gleich ganz bleiben lassen... Das ist meilenweit vom laufenden Auge bzw. dem SED-Logo entfernt und selbst die haben keine Schöpfungshöhe (gerichtlich bestätigt). -- Chaddy - DÜP 23:15, 20. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] "Life"-Fotos

Da kann man ja jetzt bei Googles Bildersuche auch im Archiv von TIME stöbern. Tolle Schätzchen gibts da zu sehen. Ich vermute mal, die dürfen wir in der Wikipedia nicht nutzen? Beim Heise-Forum stand: "Kommerzielle Nutzungen müssen beantragt werden." - aber wir nutzen die Bilder doch nicht kommerziell, oder? --Hdamm 11:40, 20. Nov. 2008 (CET)

Jein, wir nicht, aber in der deutschen Wikipedia sind nur kommerziell weiternutzbare Bilder zulässig: Ansonsten wird daarüber schon oben unter #LIFE Bilder im Google diskutiert. sугсго 12:20, 20. Nov. 2008 (CET)
Danke für den Hinweis. Hatte ich wohl übersehen. --Hdamm 13:35, 20. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Homepage kopieren

Guten Tag, ich würde gerne einen Auftritt zu dem Deutschen Forstwirtschaftsrat erstellen. Ich bin selber Mitarbeiter beim DFWR und bin mit beauftrag diesen Auftritt zu erstellen.Leider hab ich nicht genügend Zeit und würde daher einige Inhalte von unserer Hompage kopieren. Ich habe selbstverständlich die Erlaubnis des Geschäftsführers. Wie kann ich also einen Nachweis erbringen, dass meine Arbeit nicht als Urheberrechtsverletzung aufgefasst wird und die Seite gelöscht wird. Mit freundlichen Grüßen Felix Hofmann DFWR (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Flx1984 (DiskussionBeiträge) 16:03, 20. Nov. 2008 (CET))

Ich nehme an, Sie wollen in der Wikipedia einen Eintrag unter dem Lemma Deutscher Forstwirtschaftsrat anlegen; für die Übernahme von ihrer Homepage bräuchten wir eine Freigabeerklärung an das Supportteam der Wikipedia, dass Sie bzw. Ihre Organisation das ausschließliche Nutzungsrecht an den Inhalten hat und 2. Sie bzw. Ihre Organisation die fraglichen Inhalte unter hinreichender Lizenz freigibt. Am einfachsten geht das wohl, wenn die DFWR einen auf das Institut registreieren Acoount bekommt. Lies aber mal Wikipedia:Interessenkonflikt. sугсго 16:34, 20. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Public domain oder Logo-SH?

Hallo, ich habe dieses Bandlogo hochgeladen, und bin nun unsicher, welche Lizenz die richtige ist. Es handelt sich um einen von mir erstellten, einfachen Schriftzug, dabei wurde die Schriftart "Defusesd" verwendet. Ist in diesem Fall Bild-LogoSH korrekt? Gruß --ChrisHamburg 20:50, 20. Nov. 2008 (CET)

Das passt so. Public Domain gibt´s in DACH nicht. Was du meinst ist gemeinfrei. LogoSH bedeutet aber schon, dass das Logo gemeinfrei ist (auch wenn´s nicht dran steht, was ich auch für Unfug halte, aber das war rtcs Idee...). -- Chaddy - DÜP 20:59, 20. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Logo der GAD eG

Hallo,

ich wollte mal anfragen, ob das Logo der GAD eG auf Wikipedia hochgeladen werden kann, um damit den Artikel zu bebildern.

Auf der Website (direktlink) steht es als "JPG-Format (945x295 Pixel)" zu verfügung.

Meinen Recherchen nach, müsste das Logo dann mit Vorlage:Bild-LogoSH gekennzeichnet werden, ich bin mir da aber nicht sicher und wollte daher nachfragen.

Ich würde dann nutzen: (kann gerne angepasst werden)

{{Information
|Beschreibung=Logo der [[GAD (Unternehmen)|GAD eG]]
|Quelle=[http://www.gad.de/presse2/archiv/pressemitteilungen0/08_10-2_Neues_Logo_GAD.html Website]; ([http://www.gad.de/etc/medialib/xggad1/presse/download_pressemitteilungen.Par.0028.Image.direct.gif/GAD_Logo08_4c_300dpi.jpg direktlink])
|Urheber=unbekannt
|Datum=
|Genehmigung=
|Andere Versionen=
|Anmerkungen=
}}
{{Bild-LogoSH}}

Vielen Dank. Ein GADler 09:04, 21. Nov. 2008 (CET)

Warum nicht? Logos haben in der Regel keine SH und dieses erst recht nicht --134.130.68.200 11:14, 21. Nov. 2008 (CET)
Gibt es davon vielleicht ein PDF? Dann könnte man es gleich als ordentliches Vektorformat erstellen und hochladen und erspart uns einige Edits. Christian Bier (Disk.) (+/-) 11:30, 21. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] OAPEC-Logo

Darf ru:Изображение:ОАПЕК.svg hier hochgeladen und unter die Lizenz {{Bild-LogoSH}} gestellt werden? Ich habe schon S1 gefragt, aber sie er ist auch unsicher. --Leyo 14:07, 21. Nov. 2008 (CET)

Sie? --S[1] 14:15, 21. Nov. 2008 (CET)
Ups, sorry. --Leyo 14:20, 21. Nov. 2008 (CET)

Boah. Logos haben fast immer keine SH, das sollte doch inzwischen angekommen sein. Kann ich Gründe finden, die für ein deutliches Überragen der durchschnittlichen Logo-Leistung sprechen und diese aufschreiben?

  • Ja ------> Hier hinschreiben.
  • Nein -------> Bild hochladen!

Niemand kann mir erzählen, dass "deutliches Überragen" oder "durchschnittliche Logo-Leistung" auch für Hauptschulabsolventen eine unüberwindbare Auslegungshürde darstellen.

  • Ich hab aber trotzdem Schiss ----------> Nicht hochladen!

Ist eigentlich ganz einfach --Historiograf 19:00, 21. Nov. 2008 (CET)

Das ganze in normalem Ton: Lad es einfach hoch. ;) Das hat keine Schöpfungshöhe. Übrigens ist es entgegen Histos Meinung nicht unerwünscht, hier nachzufragen. -- Chaddy - DÜP 19:23, 21. Nov. 2008 (CET)
Voilà: Bild:Logo OAPEC.svg. --Leyo 19:40, 21. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Hexenhügel Winningen reloaded und aktuelle Brisanz von Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum

Bei der Suche nach einem Bildmotiv für meine Besprechung einer skandalösen Entscheidung des LG Potsdam http://archiv.twoday.net/stories/5337065/ stieß ich auf das Foto Luftbild der Anlage von Schloss Sanssouci von Wolfgang Pehlemann Wiesbaden Germany. Lizenz: "Lizenz cc-by-sa V. 3.0 unter Nennung meines Namens direkt unter Bild". Das ist bei uns aber nicht der Fall. Ich vertrete wie bekannt die Auffassung, dass der Urheber frei ist, die Art und Weise der Urhebernennung bei CC-Lizenz vorzugeben. Wer das Bild nicht lizenzgemäß nutzen will, sollte es auch nicht nutzen. Die de WP wäre frei, durch MB solche Nebenbestimmungen abzulehnen, aber dann sollte sie sich über den Wunsch des Urhebers auch nicht hinwegsetzen. Und vor allem: gemäß dem Grundsatz in dubio pro auctore darf sie es juristisch auch nicht. Es geht nicht an, dass eine unserer Bequemlichkeit und unseren ästhetischen Grundsätzen geschuldete angebliche "Lizenzauslegung" sich über die klaren Vorgaben des Urhebers hinwegsetzt. Da dies im wesentlichen die einzige Nebenbestimmung ist, die ihm die Lizenz erlaubt und er ansonsten das Bild vollständig kostenlos für beliebige Zwecker aus der Hand gibt, ist es niederträchtig, ihm diese bescheidene Remuneration zu verwehren. --Historiograf 19:00, 21. Nov. 2008 (CET)

Wahre Worte eines weisen Mannes. ;). mE sollten wir uns wirklich daran machen, endlich die CC-Lizenz so zu benutzen wie es die Lizenz selbst fordert. d.h. Autorennennung und Lizenznennung unter den Thumbs. Christian Bier (Disk.) (+/-) 20:58, 21. Nov. 2008 (CET)
Dem kann ich mich nur vollkommen anschließen. Ich persönlich lege keinen Wert darauf, daß mein Name unterm Bild genannt wird, wenn der Autor dies wünscht, sollten wir das aber respektieren. --RalfRBerlin09 21:03, 21. Nov. 2008 (CET)

Ich bin dagegen. Für sowas gibt´s die Bildbeschreibungsseite. Das war jahrelang so und kann nicht einfach so mal geändert werden. -- Chaddy - DÜP 23:17, 21. Nov. 2008 (CET)

Nur weil etwas jahrelang falsch gemacht wurde, ist es noch immer nicht richtig. Das wäre genauso, als wenn du 5 Jahre lang immer mit 50 km/h durch die 30er Zone fährst, dann angehalten wirst und sagst: "Ich fahr hier schon immer 50". Sorry, aber wenn wir die Lizenz akzeptieren müssen wir sie auch einhalten. Christian Bier (Disk.) (+/-) 23:58, 21. Nov. 2008 (CET)

Und wir verlangen von den Nachnutzern etwas, was wir selbst nicht gewährleisten. --RalfRBerlin09 00:02, 22. Nov. 2008 (CET)

(BK) Wo steht eindeutig, dass der Lizenzgeber im Thumb genannt werden muss? Solange es dazu kein Gerichtsurteil gibt können wir doch alle nur mutmaßen wie die Lizenz technisch zu erfüllen ist. Wo ist der Unterschied der CC zu anderen Lizenzen die eine Attribute verlagen wie die GDFL? jodo 00:04, 22. Nov. 2008 (CET)
Und wo verlangen wir das bitte schoen? Histo praesentiert hier seine Auslegung von CC als Tatsache und bezeichent die Gegenmeinung als angebliche "Lizenzauslegung", na toll. Das kann man auch umdrehen, und so kommen wir hier sicher nicht weiter. Es ist wieder die alte Leier. Kann mir mal jemand erklaeren kann wo der qualitative Unterschied im Lizenztext von GFDL und CC-blah liegt, und warum ein Klick auf die Versionsgeschichte bei Texten voellig ok ist, aber bei Bildern plötzlich völlig inakzeptabel ist?! --Dschwen 00:11, 22. Nov. 2008 (CET)

Hallo? Ein Link auf die Versionsgeschichte bei Texten ist das GA, von dem gemäß WP:LB explizit gesagt wird, dass davon abzuraten ist. Es ist also das Gegenteil von "voellig ok". Wie oben bereits einmal gesagt, habe ich bereits einen WP-Klon mittels Abmahnung lahmgelegt, und auch wenn mein Experiment mit einer einstweiligen Verfügung aus formalen gründen vor einem LG nicht erfolgreich war (und die gegnerischen Anwälte mittels Streitwert mir einen empfindlichen Vermögensschaden zufügen wollen), heisst das nicht, dass ich klein beigebe. Möglicherweise werde ich mit meinem Anwalt als nächstes die iX-CD besprechen, die gar nichts aufweist: weder Versionsgeschichte noch irgendwelche Links zur WP. Meine Geduld ist erschöpft. Wer nicht hören will, muss fühlen --Historiograf 03:22, 22. Nov. 2008 (CET)

Meine Meinung: Wir sollten solche Bilder löschen. Wer keinen Bock hat, seine Bilder so frei zu geben, dass sie ohne Layoutzerstörung und Designkompromisse auch genutzt werden können, soll sie halt woanders hochladen. --AndreasPraefcke ¿! 20:23, 22. Nov. 2008 (CET)

Es ist doch gar nicht sicher, ob das überhaupt so restriktiv nötig ist, wie es uns Histo weißmachen möchte... -- Chaddy - DÜP 21:49, 22. Nov. 2008 (CET)

Ich habe mich seit Jahren mit Rechtsfragen freier Lizenzen befasst und von daher kümmert es mich nicht im geringsten, wie du das siehst. Ich kann auch nicht erkennen, dass irgendeine Layoutzerstörung oder ein Designkompromiss nötig ist. In die Bildunterschrift noch den Namen dazuzusetzen so zu etikettieren ist ganz offensichtlich eine böswillige Interpretation der Sachlage.

Wo ist die Layoutzerstörung und der Designkompromiss bei

Wo ist sie auf der Seite Oslo der no WP?

Außer mir sehen auch andere Wikipedianer die Frage ähnlich:

[Bearbeiten] Vollumfängliche Nutzungsrechte

Hallo,

auf WP:TV gibt es bekanntlich Freigabe-Vorlagen, um das Genehmigen der Bild- oder Textnutzung zu erleichtern. Doch Schwierigkeiten treten aus meiner Sicht auf, wenn der Freigebende (in irgendeiner Form) Rechteinhaber, aber nicht direkt Urheber ist.

  • Wir sprechen von einem „vollumfänglichen Nutzungsrecht“ – wie genau ist dieses aber definiert? Die Einräumung von Nutzungsrechten ist ja eigentlich eine vertragliche Festlegung und kann deshalb auch sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Auf http://www.it-recht-kanzlei.de/zweckuebertragungsregel-nutzungsrechte.html?search=UrhG zum Beispiel wird eine Vorlage für eine Rechteeinräumung mit „Eine vollumfängliche Nutzungsrechtseinräumung könnte wie folgt aussehen“ betitelt, was aus meiner Sicht doch auch darauf hindeutet, dass „vollumfängliches Nutzungsrecht“ kein feststehender Begriff ist.
  • Sollte dem doch so sein – wie sieht es dann mit Urheberpersönlichkeitsrechten aus? Wir pochen darauf, dass der Urheber, eine natürliche Person, (in der von ihm gewünschten Weise) genannt wird, doch ist es teilweise ja auch so, dass Firmen oder Künstler Werke freigeben, bei denen die Firma/der Künstler selbst als Urheber genannt wird. Möglich ist dies ja schon, aber auch im Begriff des vollumfänglichen Nutzungsrechts enthalten? Wenn nicht, müsste es im Freigabeformular ja zumindest den Hinweis geben, dass der Rechteinhaber angeben muss, wer der Urheber ist bzw. ob er selbst sich als Urheber eintragen darf, weil dies mit dem Urheber so vereinbart wurde. Oder ignorieren wir das, weil es im Streitfall die Schuld des Rechteinhaber ist, dass er den Urheber nicht richtig angegeben hat?

Pill (Kontakt) 19:46, 21. Nov. 2008 (CET)

Ausschließliche Nutzungsrechte sind ein eingeführter Begriff des Urheberrechts. Der Autor kann gar nicht rechtsgültig ein Werk unter freie Lizenz stellen, weil ihm dazu alle erforderlichen Rechte fehlen. Ob und inwieweit eine Namensnennung des Urhebers erfolgt, ist eine Frage des Vertrags bzw. der Branchenübung. Bei angestellten Urhebern, zu deren Dienstpflichten das Erstellen von Fotos zählt, ist der Verzicht auf Namensnennung nicht selten üblich. Da wir bisher keine Probleme mit unserer Praxis hatten, sehe ich keinen Grund irgend etwas zu ändern --Historiograf 03:28, 22. Nov. 2008 (CET)

Von der Wortbedeutung sind ausschließliche Nutzungsrechte exklusive Rechte, die es dem Autor verbieten, sein Werk anderweitig nochmals zu verkaufen. Davon unabhängig ist der Umfang der von ihm gewährten Rechte zu sehen, also möglicherweise nur für den Druck eines einzelnen Kalenders - das Werk wird dann eben nur hier veröffentlicht und an keiner weiteren Stelle, weder durch den Urheber, noch durch den Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte. Ein vollumfängliches Nutzungsrecht dagegen umfasst für den Inhaber der Nutzungsrechte, das Werk in jedweder Form zu verwenden, auch weiter zu verschenken in Form der Lizenzierung unter einer freien Lizenz. Die Angabe des Urhebers für diesen Fall ist eine reine Angelegenheit im Innenverhältnis zwischen Urheber und Inhaber der Nutzungsrechte. Letztendlich geht uns das nichts an. ST 11:01, 22. Nov. 2008 (CET)
Danke für eure Antworten. In Bezug auf die ausschließlichen Nutzungsrechte gibt es von meiner Seite auch keine Verständnisprobleme, wie Historiograf schon schreibt wird der Terminus ja im UrhG erläutert. Sofern ich weiterhin Steschke richtig verstehe, ist es irrelevant, ob und wie ein Urheber genannt wird, so die Nennung durch den Inhaber vollumfänglicher Nutzungsrechte erfolgt. Doch nach nach dieser Antwort stellt sich mir noch immer die Frage, wo der Begriff des vollumfänglichen Nutzungsrechtes definiert wird bzw. woran ausgemacht werden kann, dass das genau dem von ihm Beschriebenen entspricht. —Pill (Kontakt) 10:42, 23. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Wo genau beginnt eine URV?

Ich wollte mich gerade über Werbung, speziell über den Werbedruck informieren. U.a. im Artikel Printmedium fand ich Informationen. Dann habe ich bei google den Suchbegriff "Werbeagentur" eingegeben, fand (sechster Treffer) einen Eintrag dazu und dachte, dass hast Du doch gerade erst gelesen.... [5]. Dann habe ich mal etwas verglichen. Auch hier [6] sind der zweite Absatz und folgende Aussagen nahezu identisch mit dem Artikel Werbung. Ist das schon eine URV, obwohl einzelne Formulierungen geändert wurden, oder ist sowas noch an der Grenze? --Webwasher 23:20, 21. Nov. 2008 (CET)

Was passierte genau am 17. Januar 1738 vor Christus? Den gleichen Status hat die Frage, ob irgendetwas eine URV ist. Woher sollen wir das wissen? Eine annähernd aufmerksame Lektüre von WP:TP beantwortet solche Fragen. Im übrigen ist zunächst einmal zu beweisen, dass wir von der Website abgeschrieben haben und nicht umgekehrt --Historiograf 03:30, 22. Nov. 2008 (CET)

Anscheinend folgen nicht nur dummen Fragen dumme Antworten, sondern auch berechtigten Fragen. Gut, Wikipedia:TP#Grauzonen kannte ich noch nicht, Du, lieber Historiograf jedoch schon. Das ganze ist also eine handfeste URV. Hier handelt es sich nicht um geringfügige Übernahmen, sondern um Komlettübernahmen ganzer Passagen mit geringfügigen Änderungen. Zitat: "Auch erfahrene Juristen werden aber im Einzelfall nicht immer entscheiden können, ob bei eher geringfügigen Übernahmen die Grenze bereits überschritten ist." Hier liegt ja keine geringfügige Übernahme zu, sondern eine deutliche!
Im von Dir genannten Link soll man ja gerade die Experten fragen. Bist Du hier der Experte? Dann gute Nacht. Ich habe übrigens niemanden speziell einer URV bezichtigt. Ich habe nur gefragt, ob eine URV vorliegt. Von welcher Seite ist ja erstmal zweitrangig. --Webwasher 05:17, 22. Nov. 2008 (CET)
Historiograf hat schon recht. Wir können nicht wissen, ob eine URV vorliegt, da wir die/den Urheber schlicht nicht kennen. Es ist z. B. immer möglich, dass ein Autor eines Textes den auch unter Pseudonym in die Wikipedia einfügt. Oder einen Text etwa eines Buchautors berechtigt verwendet (gegen Bezahlung oder ohne), und der Buchautor ist auch Wikipedianer und hat den Text auch unter GFDL freigegeben. Wer soll das alles erraten? Wir könnten höchstens überlegen, ob, FALLS eine unberechtigte Nutzung auf einer Seite vorliegt, die dann schon als Plagiat zu werten wäre oder nicht... --AndreasPraefcke ¿! 22:43, 22. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Nachgezeichnete Szenen aus Filmen (2)

Bilder Ultimo tango a Parigi - wikillustrazione 1.jpg und Ultimo tango a Parigi - wikillustrazione 2.jpg
Ich hatte im Juni hier bei den Urheberrechtsfragen gefragt, ob Szenen aus Filmen nachgezeichnet werden dürfen, wenn sie keine geschützten Comicfiguren enthalten, was bejaht wurde (Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/Juni#Nachgezeichnete_Szenen_aus_Filmen). Nun sind in der Disk zu einem so illustrierten Filmartikel Zweifel angemeldet worden, ob die genannten Bilder konform sind. Will man den Bildaufbau im Film verdeutlichen, kommt man aber um eine proportional richtige Zeichnung der Objekte und des Hintergrunds nicht herum. Zur Erläuterung der Ausleuchtung braucht man Körper- und Schlagschatten. Um den Einsatz von Farbe zu illustrieren, genügt keine Schwarzweiss-Bleistiftzeichnung. Wo liegt da genau die Grenze? Fotorealistisch finde ich die beiden Zeichnungen jedenfalls nicht – wie schätzen die Experten das ein? Danke -- Filoump 10:46, 22. Nov. 2008 (CET)

Wäre ich vorsichtig. Das hier geht in fast in die selbe Richtung. --Grim.fandango 20:32, 22. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Links auf YouTube

Wie verhält es sich eigentlich mit Links auf YouTube? Dort sind ja viele Mitschnitte aus dem Fernsehen zu sehen, und der Großteil ist wohl illegal. So wurde etwa dieses Video als Quelle für einen Computerfehler bei Wer Wird Millionär? verlinkt. Gibt es eine offizielle Richtlinie oder so etwas Ähnliches zum Umgang mit YouTube? --Jarlhelm 17:11, 22. Nov. 2008 (CET)

Ich sehe keinen Handlungsbedarf. Rechteinhaber haben die Möglichkeit, bei YouTube die Entfernung illegaler Downloads zu verlangen, und es ist bekannt, dass Google sich sehr bemüht, Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Über eine gewisse Zeit geduldete Videos stellen daher für uns kein Haftungsrisiko dar. Haftung für Hyperlinks WP:WEB --Historiograf 18:53, 22. Nov. 2008 (CET)
Auf WP:WEB steht's eindeutig anders: Keine Links zu rechtswidrigen Websites: Dies betrifft insbesondere auch vereinzelte Seiten auf Video- und Musikplattformen wie z. B. YouTube, auf denen Inhalte angeboten werden, die offensichtlich Urheberrechtsverletzungen entspringen, wie etwa widerrechtliche Mitschnitte von DVDs oder aufgezeichnete Musikvideos von Musiksendern. Nur weil etwas (noch) nicht angezeigt wurde, heißt es nicht, dass es nicht rechtswidrig ist. Gerade in einem so offensichtlichen Fall (wenn der Einsteller nicht mit dem Urheber übereinstimmt)! Und einziger Konsens bei Haftung für Hyperlinks kann nur sein: Nichts genaues weiß man nicht. Sehr, sehr sensibles Terrain! --DrTill 19:06, 22. Nov. 2008 (CET)
Laut dieser Pressemittelilung der GEMA hat Youtube doch im letztenn Jahr eine Einigung mit der GEMA erzielt. Damit dürften doch viele Musikvideos inzwischen keine Urheberrechtsverletzungen mehr sein, oder übersehe ich da jetzt was? --Fischkopp 20:18, 22. Nov. 2008 (CET)
Sieha auch hier und hier. D.h jeder Song, der in Deutschland im Radio/TV lief, dürfte auf YouTube hochgeladen werden. --Grim.fandango 20:23, 22. Nov. 2008 (CET)
Das ist wirklich interessant (WP:WEB schon geändert?), aber hier gehts um einen illegal hochgeladenen Auschnitt einer Fernsehsendung. Film- und Fernsehproduktion sind durch GEMA m.W. nicht gedeckt. --DrTill 20:38, 22. Nov. 2008 (CET)
Das stimmt. --Grim.fandango 21:06, 22. Nov. 2008 (CET)

Wir haften nicht für Weblinks (siehe Histo). Rein rechtlich sind wir also auf der sicheren Seite, auch wenn wir die Links lassen. Das in WP:WEB ist lediglich eine interne Vereinbarung, dass solche Links unerwünscht sind. Die muss natürlich nicht immer eingehalten werden. Youtube-Links können durchaus auch mal einen Mehrwert haben. -- Chaddy - DÜP 21:52, 22. Nov. 2008 (CET)

Nicht verlinkt werden sollen rechtswidrige Websites. Für YouTube haben wir - zutreffend - definiert, dass verlinkte Videos nicht offensichtlich Urheberrechtsverletzungen entspringen dürfen. Ist die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich, so ist es durchaus in Ordnung, eine Verlinkung (erst) dann zu entfernen, nachdem wir konkret auf einen Rechtsverstoß hingewiesen wurden. Wir sind nämlich nicht verpflichtet, vorsorglich Links zu löschen, die auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte verweisen. Übrigens: Links, die möglicherweise rechtswidrig sind, erfüllen oft nicht unsere allgemeinen Qualitätsanforderungen für Weblinks und werden ggf. mit dieser Begründung entfernt. Hingegen besteht kein Anlass, Links auf YouTube generell zu löschen.--Berlin-Jurist 22:06, 22. Nov. 2008 (CET)
Und - ist nun das konkrete RTL-Video auf YouTube eine oder keine eindeutige URV? --DrTill 22:44, 22. Nov. 2008 (CET)
Keine offensichtliche URV. Möglicherweise wird man annehmen müssen, dass ein Einstellen etwa eines kompletten Spielfilmes in YouTube durch eine Privatperson wohl ohne Erlaubnis des Rechteinhabers erfolgte (ich könnte mir vorstellen,