Zivilhaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zivilhaft ist in Deutschland der Oberbegriff[1] für Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft. Im Gegensatz zur Zivilhaft steht die Strafhaft.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Definition im Landesportal Schleswig-Holstein (Memento vom 8. Dezember 2012 im Internet Archive) Abgerufen am 29. Juni 2013