Zollunion
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Als Zollunion bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre eine Form der wirtschaftlichen Integration. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Staaten, die ein gemeinsames Zollgebiet bilden.
Eine Zollunion besteht zum einen aus einer Freihandelszone (d. h. Abschaffung von Binnenzöllen und anderen Handelsbeschränkungen), zum anderen zeichnet sich eine Zollunion durch gemeinsame Außenzölle der Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern aus. Dadurch müssen auch bei einem Verbringen von einem Mitgliedstaat in den anderen Waren nicht mehr verzollt werden.
Die Bildung von Zollunionen ist mit handelsschaffenden und handelsumlenkenden Effekten verbunden. Handelsschaffung entsteht dadurch, dass durch den Wegfall von Zöllen sich ausländische Waren verbilligen, wodurch der Außenhandel angeregt wird. Zu Handelsumlenkung kommt es dadurch, dass Handelspartner, die außerhalb der Zollunion bleiben, gegenüber jenen innerhalb der gebildeten Zollunion diskriminiert werden. Produzenten aus einem Partnerland werden nicht mehr durch den Zoll belastet und können daher u.U. günstiger anbieten als effizientere Produzenten aus einem Drittland, die daher verdrängt werden.
Eine Zollunion wird daher nur dann als wirtschaftlich effizient bewertet, wenn die Handelsschaffung die Effekte der Handelsumlenkung überkompensiert.
[Bearbeiten] Beispiele
- Deutscher Zollverein
- Nicht verwirklicht wurde 1931 die Zollunion Deutschland-Österreich
- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bzw. seit 1993 Europäische Gemeinschaft, siehe auch Zollgebiet der Gemeinschaft
- Südafrikanische Zollunion

