Da diese Briefmarke nicht von der Reichspost, sondern unmittelbar von der NS-Regierung beauftragt worden ist, gilt diese als Amtliches Werk. Sie ist somit gemeinfrei.
As this stamp was neither issued nor ordered by the German Reichspost but by the NS-Government directly, it is considered an official work. Therefore it is in the public domain.
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Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Gemäß deutschem Urheberrechtsgesetz (UrhG) kann ein Fälscher an einer von ihm gefälschten Sache keine Urheberschaft erlangen, (§ 14 UrhG, § 107 UrhG). Da Fälscher unerlaubt handelnde Personen sind, steht ihnen auch keine Miturheberschaft nach § 8 oder § 23 UrhG zu.
According to German copyright law (UrhG) there cannot be claimed any copyright by the forger as to his forgery (§ 14 UrhG, § 107 UrhG). Because of the fact that forgers are illegally acting persons they are also not entitled for a Co-Copyright in accordance with § 8 or § 23 UrhG.
Kurzbeschreibungen
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