Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Bergman first role.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(538 × 635 Pixel, Dateigröße: 46 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
English: Photo in first film Munkbrogreven (The Count of Monk's Bridge) 1934.
Datum
Quelle Book: Notorious, by Donald Spoto, 1997
Urheber Studio publicity still with unlisted photographer
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Diese schwedische Fotografie ist in Schweden aus einem der genannten Fälle gemeinfrei:
  • Fotografische Werke (sw.: "Fotografiska verk eller bildkonst"), wie Portraits, sind gemeinfrei:
a) wenn der Fotograf vor dem 1. Januar 1954 starb (SFS 1960:729, § 43), oder
b) wenn der Fotograf nicht bekannt/ermittelbar ist und das Werk vor dem 1. Januar 1954 erstellt wurde (SFS 1960:729, § 44).
  • Fotografische Bilder (sw.: "Fotografiska Bilder"), wie einfache Fotos und Pressebilder, sind gemeinfrei,
wenn sie vor dem 1. Januar 1974 (SFS 1960:729, § 49a) geschaffen wurden.

Der Fotograf, sofern bekannt, sollte immer genannt werden.
Immer die Quelle angeben.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Lizenz

Public domain
Diese schwedische Fotografie ist in Schweden aus einem der genannten Fälle gemeinfrei:
  • Fotografische Werke (sw.: "Fotografiska verk eller bildkonst"), wie Portraits, sind gemeinfrei:
a) wenn der Fotograf vor dem 1. Januar 1954 starb (SFS 1960:729, § 43), oder
b) wenn der Fotograf nicht bekannt/ermittelbar ist und das Werk vor dem 1. Januar 1954 erstellt wurde (SFS 1960:729, § 44).
  • Fotografische Bilder (sw.: "Fotografiska Bilder"), wie einfache Fotos und Pressebilder, sind gemeinfrei,
wenn sie vor dem 1. Januar 1974 (SFS 1960:729, § 49a) geschaffen wurden.

Der Fotograf, sofern bekannt, sollte immer genannt werden.
Immer die Quelle angeben.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Additional source information: This is a publicity photo taken to promote a film actor. As stated by film production expert Eve Light Honthaner in The Complete Film Production Handbook, (Focal Press, 2001 p. 211.):

"Publicity photos have traditionally not been copyrighted. Since they are disseminated to the public, they are generally considered public domain, and therefore clearance by the studio that produced them is not necessary."

Nancy Wolff, includes a similar explanation:

"There is a vast body of photographs, including but not limited to publicity stills, that have no notice as to who may have created them." (The Professional Photographer's Legal Handbook By Nancy E. Wolff, Allworth Communications, 2007, p. 55.)

Film industry author Gerald Mast, in Film Study and the Copyright Law (1989) p. 87, writes:

"According to the old copyright act, such production stills were not automatically copyrighted as part of the film and required separate copyrights as photographic stills. The new copyright act similarly excludes the production still from automatic copyright but gives the film's copyright owner a five-year period in which to copyright the stills. Most studios have never bothered to copyright these stills because they were happy to see them pass into the public domain, to be used by as many people in as many publications as possible."

Kristin Thompson, committee chairperson of the Society for Cinema and Media Studies Archivkopie in der Wayback Machine writes in the conclusion of a 1993 conference with cinema scholars and editors, that they "expressed the opinion that it is not necessary for authors to request permission to reproduce frame enlargements. . . [and] some trade presses that publish educational and scholarly film books also take the position that permission is not necessary for reproducing frame enlargements and publicity photographs."[1] Archivkopie in der Wayback Machine

Ursprüngliches Datei-Logbuch

Übertragen aus en.wikipedia nach Commons durch El Matador.

Die ursprüngliche Dateibeschreibungsseite war hier. Alle folgenden Benutzernamen beziehen sich auf en.wikipedia.
  • 2009-10-28 22:25 Wikiwatcher1 538×635× (47090 bytes) {{Information |Article = Ingrid Bergman |Description = Photo in first film ''Munkbrogreven'' (The Count of Monk's Bridge) 1934 |Source = Book: ''Notorious'', by Donald Spoto, 1997 |Portion = image |Low_resolution

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/jpeg

f94b226142dfb6b7d3a8aec17e053f24fc563263

47.090 Byte

635 Pixel

538 Pixel

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell17:30, 10. Apr. 2011Vorschaubild der Version vom 17:30, 10. Apr. 2011538 × 635 (46 KB)El Matador{{Information |Description={{en|Photo in first film ''Munkbrogreven'' (The Count of Monk's Bridge) 1934.}} |Source=Transferred from [http://en.wikipedia.org en.wikipedia]; transfer was stated to be made by User:El Matador.<br/> (Original text : ''Book

Keine Seiten verwenden diese Datei.

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Metadaten