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Datei:Christian Werner, à la Targa Florio 1924.jpg

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Christian_Werner,_à_la_Targa_Florio_1924.jpg(374 × 350 Pixel, Dateigröße: 28 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
Français : Christian Werner, vainqueur de la Targa Florio en 1924.
Datum
Quelle Bibliothèque Nationale de France en ligne - https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k97905081/f16 , Le Miroir des sports, 1er mai 1924, p.288 (Gallica - Domaine public)
Urheber Anonymous, for Le Miroir des sports

Lizenz

Public domain
This work is in the public domain in France for one of the following reasons:
  • Its author (or the last of its authors in the case of a collaboration work) died more than 70 years ago (CPI art. L123-1) and did not benefit from any copyright extension (CPI art. L123-8, L123-9 and L123-10)[1];
  • It is an anonymous or pseudonymous work (the identity of the author has never been disclosed) or a collective work[2] and more than 70 years have passed since its publication (CPI art. L123-3);
  • It is the recording of an audiovisual or musical work already in the public domain, and more than 50 years have passed since the performance or the recording (CPI art. L211-4).

Please note that moral rights still apply when the work is in the public domain. They encompass, among others, the right to the respect of the author's name, quality and work (CPI art. L121-1). Attribution therefore remains mandatory.
  1. Copyright extensions must be considered only in the case of musical works and of authors Mort pour la France (died during conflict, in the service of France). In other cases, they are included in the 70 years post mortem auctoris length (see this statement of the Cour de Cassation).
  2. The collective work status is quite restrictive, please make sure that it is actually established.

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Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe aktuelle Rechtslage in Deutschland, dort letzter Absatz.

In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.

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