Bitte entferne diese Markierung nicht, solange die Diskussion nicht beendet wurde.
Grund des Löschantrags:
I find it highly unlikely that Rewards for Justice is creator of this photograph.
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Solltest du diesen Löschantrag mit dem Werkzeug Löschantrag eröffnen erstellt haben, vergewissere dich bitte, dass das Programm alle Schritte richtig ausgeführt und die notwendige Unterseite erstellt hat. Hast du den Löschantrag manuell erstellt, führe bitte die folgenden Schritte aus:
{{subst:delete2|image=File:Ibrahim Aqil (Hezbollah).webp|reason=I find it highly unlikely that Rewards for Justice is creator of this photograph.}} ~~~~
Informiere den Uploader des Bildes bzw. den Ersteller der Seite auf seiner Diskussionsseite: {{subst:idw|File:Ibrahim Aqil (Hezbollah).webp|File:Ibrahim Aqil (Hezbollah).webp}} ~~~~
Für Gruppenlöschungen: Zur Beantragung der Löschung einer Gruppe von Dateien oder Seiten in einer Diskussion bitte einen Gruppenlöschantrag starten, indem du folgenden Text auf allen Seiten platzierst {{delete|reason=Begründung|subpage=Die Unterseite in Commons:Deletion requests/<Unterseite>|year=2024|month=October|day=3}} (Hilfe zu Gruppenlöschungen).
Beachte: Diese Vorlage dient der Löschung im Anschluss an eine Diskussion. Sollte ein Schnelllöschgrund entsprechend den Commons:Löschrichtlinien vorliegen, kannst du {{speedy|reason}} verwenden.
English: Member of the Jihad Council, Commander of Hezbollah's special operation's unit, the Redwan Force, wanted for his involvement in the 1983 US embassy and Beirut barracks bombings
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem ihrer Organe in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist.
Achtung: Dies bezieht sich nur auf originale Werke der Bundesregierung oder eines ihrer Organe, jedoch nicht auf Werke der Regierung eines Bundesstaates oder einer lokalen Behörde. Ebenfalls ausgeschlossen sind seit 1978 herausgegebene Briefmarken und bestimmte Geldmünzen.