Artikel 1276 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation in der Fassung vom 1. Oktober 2014 erlaubt die Wiedergabe von „Werken der Architektur, des Städtebaus und der Garten- und Landschaftskunst“ auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers, sofern diese Werke sich „an einem für den freien Zugang offenen Ort befinden oder von diesem Ort aus sichtbar sind“. Bei anderen Kunstwerken wie z.B. Skulpturen oder Gedenktafeln, auch wenn diese sich permanent an öffentlich zugänglichen Orten befinden, gilt die analoge Regelung nur für die Wiedergabe für nicht-kommerzielle Zwecke. Für Details siehe auch COM:CRT/Russia#Freedom of panorama.
Der Urheber dieses Werks ist 1941 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 80 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden.