Deutsch: Auszug aus dem sogenannten „Nienburger Bruchstück“. Das Urkundenfragment aus dem Kloster Nienburg wird auf die Zeit um 1180 datiert. Die Wiedergabe stammt aus einem Artikel von Karlheinz Hengst und Günter Wetzel (siehe unten). Hengst/Wetzel machen dazu folgende Angaben: Ausschnitt aus der Pergamenthandschrift des 12. Jahrhunderts, dem sog. „Nienburger Bruchstück“, nach R. Siebert (1929, Taf. III), mit Übertragung nach F. Kindscher (1961, 150; in eckigen Klammern die Leseweise nach Lehmann 1968, 577, ohne dessen Zeichensetzung und andere Großschreibung der Anfangsbuchstaben). Die Blattgröße in der Handschrift, in die das Blatt bzw. der Text vorgesetzt war, betrug nach Münnich (1930, 71) 40 x 28,5 cm.
English: Extract from the so-called „Nienburger Bruchstück“. The deed-fragment of the Nienburg Abbey (Saxony-Anhalt, Germany) is dated around the time of 1180.
Datum
etwa 1180
date QS:P,+1180-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quelle
Karlheinz Hengst, Günter Wetzel: Lagen die Orte ...Lighinici - Zrale - Crocovva vom Anfang des sog. "Nienburger Bruchstücks" in Sachsen? In: Namenkundliche Informationen, 2011, 99/100, hrsg. von Susanne Baudisch, Angelika Bergien, Albrecht Greule, Karlheinz Hengst, Dieter Kremer, Dietlind Kremer und Steffen Patzold im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Namenforschung e. V. und der Philologischen Fakultät der Universität Leipzig. Leipziger Universitätsverlag 2011 ISSN 0943-0849 S. 231–260, siehe S. 235 PDF.
Urheber
Autor/-in unbekanntUnknown author
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
{{Information| |Description= {{de|Auszug aus dem sogenannten „Nienburger Bruchstück“. Das Urkundenfragment aus dem Kloster Nienburg wird auf die Zeit um 1180 datiert. Die Wiedergabe stammt aus einem Artikel von [[:de:Karlh...