BeschreibungTreblinka I Arbeitslager 2-12-1941.jpg
English: Official announcement about the founding of Treblinka I Arbeitslager in General Government as the penal colony for social misfits (schidigende) written in German and Polish and signed by Governor Dr. Ludwig Fischer.
Polski: „Dziennik Urzędowy dla Generalnego Gubernatorstwa” zawierający informację
o powołaniu Karnego Obozu Pracy w Treblince, podpis: Gubernator Dr. Ludwig Fischer.
Datum
Quelle
Kopówka, Edward; Rytel-Andrianik, Paweł (2011), "Treblinka II – Obóz zagłady" [Monograph, chapt. 3: Treblinka II Death Camp] (PDF file, direct download 20.2 MB), page 54.
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Diese Fotografie ist gemeinfrei, weil aufgrund des Artikels 3 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 29. März 1926 und Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 10. Juli 1952 die Fotografien polnischer Urheber (oder die zuerst in Polen oder gleichzeitig in Polen und im Ausland erschienen sind), die ohne einen eindeutigen Vorbehalt der Urheberrechte vor der Änderung des Gesetzes am 23. Mai 1994 veröffentlicht wurden, dem urheberrechtlichen Schutz nicht unterliegen - es ist zu bestimmen, dass sie in Polen gemeinfrei sind.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland (Polen) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996).
Wichtig: In der Beschreibung des Bildes sind die Quelle und das Datum der Erstveröffentlichung anzugeben.
Supplemental information: According to the Polish Copyright Law of February 4, 1994 (Article 4, case 2) "governmental... documents, materials... are not subject to copyrights" which is applicable also for all historic images of WWII owned by the state museums of the Republic of Poland.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
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