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Datei:Zeichen 278-30 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Zeichen 278-30: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Unternummer ändert sich seit Einführung der StVO 2013/2017 mit dem angegebenen Zahlenwert. Das Zeichen wurde in dieser Form erstmals mit der Neunten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 22. März 1988 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 1. Oktober 1988 rechtsgültig. Quelle: Bundesgesetzblatt, 1988, Teil 1, Nr. 12, S. 420. Das Zeichen wurde ebenfalls 1988 im Verkehrsblatt Heft 7, 1988, S. 238, vorgestellt. Die Bemaßung ohne Ziffer erscheint bereits im Verkehrsblatt, Heft 18, 1972, S. 479. Nenngröße: 600 x 600 mm; Lichtkantenbreite: 10 mm, schwarze Umrandung: 15 mm. Die fünf Streifen haben zusammen eine Breite von 100 mm.
Datum
Quelle Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt
Urheber Nach den amtlichen Vorgaben digital umgesetzt durch: Mediatus
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt.

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Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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aktuell21:49, 4. Okt. 2021Vorschaubild der Version vom 21:49, 4. Okt. 2021601 × 601 (4 KB)Mediatus== {{int:filedesc}} == {{Information |Description ={{de|1=Zeichen 278-30: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Unternummer ändert sich seit Einführung der StVO 2013/2017 mit dem angegebenen Zahlenwert. Das Zeichen wurde in dieser Form erstmals mit der ''Neunten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung'' vom 22. März 1988 im ''Bundesgesetzblatt'' veröffentlicht und am 1. Oktober 1988 rechtsgültig. Quelle: ''Bundesgesetzblatt'', 1988, Teil 1, Nr. 12, S. 420. Das Zei...

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