Datei Diskussion:Wappen Welck - frhrl.png

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Wolfgang Frhr. v. Welck in Abschnitt Warum das Bild eines Wappens von 1792 nicht gemeinfrei ist
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Warum das Bild eines Wappens von 1792 nicht gemeinfrei ist

[Quelltext bearbeiten]

Um vielfältige Nachfragen/Diskussionen zu vermeiden:

Das Wappen wurde 1792 in einem kaiserlichen Brief (Reichvikariat Sachsen) verliehen. In diesem Brief wurde es textlich (nicht bildlich) beschrieben. Die relevante Textpassage findet sich im Artikel Welck. Die Umsetzung des Textes in ein Bild ist eine eigene schöpferische Leistung (das ist juristisch völlig eindeutig). Die Umsetzung des Textes in das vorliegende Bild ist neu, daher ist das Bild eben nicht gemeinfrei.

Oder allgemein: Wenn aus dem Text von 1792 im Jahre 2007 eine neue bildliche Darstellung geschaffen wird, unterliegt das Bild des Wappens von 1792 dem Urheberrecht des Jahres 2007.

Hintergrund Heraldik: Wappen wurden (zumeist) nicht als konkrete Bilder verliehen. Es kommt vielmehr auf die heraldischen Symbole an, die im Wappen umzusetzen sind. Wenn ein Wappen 1792 verliehen wird, heißt das nur, dass die heraldische Symbolik im Jahre 1792 textlich festgesetzt wird. Die bildliche Ausgestaltung kann auch viel später erfolgen und ist nicht eindeutig. Es kann also durchaus sein, dass sich bildliche Darstelungen ein und desselben Wappens deutlich unterscheiden. Maßgeblich ist nur die korrekte (aber eben nicht eindeutige) Umsetzung der heraldischen Symbolik. Ein Beispiel ist der Bundesadler, der immer wieder unterschiedlich dargestellt wird und doch immer der Bundesadler bleibt.

--Wolfgang Frhr. v. Welck 12:59, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten