Datei Diskussion:ZfG.jpg

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Hier die Löschdiskussion des Bildes, zur Schöpfungshöhe:

  • Bild:ZfG.jpg Angeblich ist die Schutzdauer abgelaufen - für das gescannte Cover eines Buches aus dem Jahr 2005?! --Tsui 01:37, 29. Dez 2005 (CET)
Das Zeitschriften-Cover stammt aus den 50er Jahren. Habe das Bild aber aus dem Artikel gelöscht. --Flac 12:55, 29. Dez 2005 (CET)
Es geht hier um die mangelnde Schöpfungshöhe. Wieso soll ein Werk vorliegen, die Gestaltung weist nichx Originelles auf --Historiograf 19:09, 29. Dez 2005 (CET)
Im Impressum steht: "Reproduktionen aller Art nur mit Zustimmung des Herausgebers." Deshalb hatte ich's gelöscht. Ist dieser Hinweis bindend, wenn die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wurde? --Flac 20:13, 29. Dez 2005 (CET)
Wegen Schöpfungshöhe: d.h. ich darf jedes Buch- oder Zeitschriftencover scannen, wenn ich (oder Du, oder jemand anders) ihm die Schöpfungshöhe abspreche? Egal wann es erschienen ist? Als Beispiel: Reclam-Heft-Cover oder die Seite 1 einer Zeitung dürfen hier in der Wikipedia verwendet werden (bin auch für Hinweise auf diesbezügliche Diskussionen/Feststellungen andernorts dankbar; z.B. habe ich da eine "Kriegsausgabe" der Kronen Zeitung aus den Tagen vor dem Kriegsende in Wien, die eine interessante Illustration wäre)? --Tsui 11:49, 30. Dez 2005 (CET)
Schöpfungshöhe hat wohl auch immer etwas mit Ermessensspielräumen zu tun (so jedenfalls fand ichs im Netz). Angenommen, das Cover stellt kein originelles Werk dar - und manches spricht sicher dafür: Wäre der UR-Hinweis im Impressum Grund genug, um zu löschen, oder ist das Cover dann tatsächlich frei? --Flac 14:01, 30. Dez 2005 (CET)
Wegen des Alters: auf dem Cover steht: "Wien III/2005".--Tsui 11:49, 30. Dez 2005 (CET)
Klar, das ist die aktuelle Ausgabe. Das Layout (also das fragliche "originelle Werk") ist aber schon wesentlich älter. Aber vom Altersargument bin ja schon wieder runter ... ;-) --Flac 14:05, 30. Dez 2005 (CET)

1. Was heisst Schöpfungshöhe?. Jeder, der sie beurteilt, versucht sich anhand der ihm bekannten Kommentarliteratur, vor allem aber Fällen aus der Rechtsprechung ein Bild zu machen, ob das betreffende Bild/Grafik die für die entsprechende Gattung üblichen Kriterien erfüllt bzw. sich in die Lage eines Richters zu versetzen. Bei einem Foto braucht man in der Regel nicht nach Schöpfungshöhe zu fragen, es dürfte stets nach § 72 UrhG geschützt sein, wenns eine dreidimensionale Vorlage wiedergibt. Bei Werken der angewandten Kunst (z.B. Gebrauchsgrafik) gelten andere Kriterien als sonst, hier muss die Leistung des Designers das Alltägliche, Handwerkliche überragen. Im vorliegenden Fall sehe ich eine Zweiteilung des Covers, verbunden mit einer einfachen typografischen Gestaltung. Wäre eine Zeichnung oder ein Foto beigegeben, sähe es anders aus.
2. Reproduktionen aller Art nur mit Zustimmung des Herausgebers Wie oft soll ich es denn hier noch schreiben, dass solche vollmundigen Ansprüche unbeachtlich sind, wenn kein Urheberrechtsschutz vorliegt? Ich kann straflos (!) so etwas auch an einen gemeinfreien Goethetext schreiben oder an ein altes Foto von 1850, dessen Fotograf 100 Jahre tot ist.
3. Hier hat niemand die göttliche Weisheit, endgültig über Schutz oder Nicht-Schutz entscheiden zu können, es geht um eine pragmatische Risikoabwägung (siehe auch die Neuregelung bei Wikipedia:Bildrechte -100 statt 1900).
Reclam-Heft wäre OK (aber was bringt das??), bei dem Titel der Kronenzeitung werden ja auch Textteile reproduziert, die nicht bloßes Bewerk sind. --Historiograf 17:55, 30. Dez 2005 (CET)

Verzeih bitte, ich kenne mich eben nicht aus, kenne auch Deine früheren, juristisch gewiß hochwertigen Apophthegmata nicht. Ich fühle mich jedenfalls bestärkt, das Bild wieder reinzunehmen. -- Flac 18:32, 30. Dez 2005 (CET)
Reclam-Hefte bringen nichts - war nur ein hypothetisches Beispiel (anders z.B. ein altes Bild:Dante Alighieri-Das Neue Le.jpg, aber das ist ohnehin von 1879). Zur Zeitung: klar ist das ein ganz anderer Fall, da ja auch redaktionelle Inhalte zu sehen sind. Kennst Du dazu zeitliche Richtlinien? Gerne lese ich das auch anderswo nach, wenn Du ein Link geben kannst, um diese Seite nicht noch weiter zu mißbrauchen. --Tsui 19:29, 30. Dez 2005 (CET)
Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Urheberrechts (Regelschutzfrist), bei Zeitungen kommt zu den Einzelautoren wohl noch der Herausgeber dazu, auch der muss 70 Jahre tot sein. Also vergesst alles was vor 1906 liegt. --Historiograf 22:00, 3. Jan 2006 (CET)