Eine Generaldirektion (kurz GD, auch DG für englischDirectorate General / französischDirection générale) ist eine Verwaltungseinheit der Europäischen Kommission, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig ist. Die Generaldirektionen bilden das Kernstück des exekutiven Unterbaus der Europäischen Union, sie sind daher funktional mit Ministerien oder Bundesbehörden auf nationaler Ebene vergleichbar.
Zwar sind die Generaldirektionen jeweils bestimmten Mitgliedern der Kommission zugeordnet, manche Kommissare verfügen aber über mehrere Generaldirektionen. In der Vergangenheit kam es zudem bisweilen dazu, dass einzelne Generaldirektionen mehreren Kommissaren zuarbeiteten; mit dem Amtsantritt der Kommission Barroso II wurden jedoch die Ressorts und die Generaldirektionen einander im Zuschnitt angeglichen. Die meisten Generaldirektionen sind in Brüssel angesiedelt, wo im Berlaymont-Gebäude auch der Hauptsitz der Europäischen Kommission ist. Ein Nebensitz befindet sich in Luxemburg.
An der Spitze jeder Generaldirektion steht ein Generaldirektor (Director-General / Directeur-Général). Sie sind als Behördenleiter die höchstrangigen Verwaltungsbeamten der Europäischen Union und etwa mit den Amtschefs eines nationalen Ministeriums (Staatssekretär oder Ministerialdirektor in Deutschland, Sektionschef/Generalsekretär in Österreich) zu vergleichen. Die Generaldirektoren sind für die alltägliche Arbeit in ihrem jeweiligen Ressort verantwortlich und bleiben politisch meist im Schatten der zuständigen Kommissare. Als Grundregel stammen Kommissar und Generaldirektor niemals aus demselben EU-Mitgliedstaat, um nationale Einflussbereiche zu verhindern. Zudem ist vorgesehen, dass Generaldirektoren alle zwei bis fünf Jahre ihren Posten wechseln.[1]
Der Aufbau der Generaldirektionen ähnelt demjenigen von nationalen Ministerien: Sie sind in Direktionen untergliedert, die sich wiederum in Referate (Units) aufteilen. Bis 1999 waren die Generaldirektionen durchnummeriert, seit einer Strukturreform im selben Jahr werden sie nach ihrer Zuständigkeit benannt. Die Direktionen sind meist mit Buchstaben, die Referate mit Nummern gekennzeichnet. Die GD Landwirtschaft besteht beispielsweise aus dreizehn Direktionen mit je drei bis sechs Referaten.
Im Rang den Generaldirektionen gleichgestellt sind auch einige Europäische Ämter (etwa das Statistische Amt) und Dienste der Europäischen Kommission (wie Übersetzungs-, Dolmetsch-, Pressedienst). Auch die zeitlich begrenzt eingerichteten Exekutivagenturen der Europäischen Union haben den Rang einer Generaldirektion. Insgesamt umfasst die Verwaltung der Kommission rund 32.000 Mitarbeitende[2] (zum Vergleich: die deutsche Bundesverwaltung beschäftigt etwa 316.500, die Schweizer Bundesverwaltung etwa 33.000 Mitarbeitende).
1. Spalte: Die Generaldirektionen gliedern sich in vier organisatorische Bereiche
P: Politikfelder (Policies)
E: Außenbeziehungen (External relations)
G: Allgemeine Dienste (General services)
I: Interne Dienste (Internal services)
Die Bereiche sind in der Tabelle nach der ersten Spalte sortierbar. 3. Spalte: Die Abkürzungen leiten sich meist von den englischen oder französischen Benennungen ab.
Generaldirektion, Amt, Dienst
Abk.
Generaldirektor/-in
Herkunftsland
Im Zuständigkeitsbereich des Kommissionsmitglieds für
Der Europäische Auswärtige Dienst hat formal den Rang einer Generaldirektion der Europäischen Kommission. Er ist jedoch zugleich auch dem Rat der Europäischen Union zugeordnet und setzt sich neben Kommissionspersonal auch aus Mitgliedern der nationalen diplomatischen Dienste zusammen. Seine Struktur unterscheidet sich daher in vielerlei Hinsicht von anderen Generaldirektionen. Unter anderem wird er nicht von einem Generaldirektor geleitet. Geschäftsführender Generalsekretär ist der Franzose Pierre Vimont, Verwaltungschef der Ire David O’Sullivan.