Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
— BBK —

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium des Innern und für Heimat
Gründung 1. Mai 2004
Hauptsitz Bonn
Präsident Ralph Tiesler
Vizepräsident René Funk
Bedienstete 502[1]
Haushaltsvolumen 162,134 Mio. EUR (Soll 2024)[2]
Netzauftritt www.bbk.bund.de

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und das zentrale Organisationselement für die zivile Sicherheit. Es wurde am 1. Mai 2004 errichtet[3] und hat seinen Dienstsitz seit Juli 2006 in Bonn-Lengsdorf (davor im Stadtbezirk Bad Godesberg).

Präsident ist seit dem 15. Juni 2022 Ralph Tiesler, Vizepräsident ist seit dem 16. Oktober 2023 René Funk.[4][5]

Das Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) definiert die Aufgaben des BBK:

Das Bundesamt nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr, die ihm durch das Zivilschutzgesetz oder andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze übertragen werden […].[6]

Nach § 1 Abs. 2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) gehören zum Zivilschutz folgende Aufgaben:

Wie das BBK betont, besitzt der Bund im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Die Unterstützung des Bundes beim Katastrophenschutz wird daher allgemein als „Katastrophenhilfe“ bezeichnet.[7]

Die Aufgaben des BBK werden in fünf Abteilungen wahrgenommen.

Fachabteilungen

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Abteilung I – Krisenmanagement

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Für die Koordinierung der Katastrophenhilfe (Krisenmanagement) wurde in der Abteilung I das GMLZ (Gemeinsames Melde- und Lagezentrum) eingerichtet.

Auch die Warnung der Bevölkerung mit den Teilaufgaben Betrieb und Weiterentwicklung des Modularen Warnsystems (MoWaS) sowie der Warn-App NINA ist eine Aufgabe der Abteilung I. MoWaS bietet über den Rundfunk die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Handlungsempfehlungen an die Bevölkerung weiterzugeben. Die neuen Systeme machen es möglich, in Sekundenschnelle Warnmeldungen und Gefahrendurchsagen mit höchster Priorität über Satellit an die angeschlossenen Medien weiterzugeben. Neben allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden und werden weitere private Rundfunkbetreiber, Internetportalbetreiber und große Presseagenturen in dieses System einbezogen.

Ebenfalls im BBK angesiedelt ist die Koordinierungsstelle zur Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) der Bundesregierung. Außerdem ist das Referat Ressort- und länderübergreifende Krisenmanagementübungen, LÜKEX, zur Durchführung der gleichnamigen regelmäßigen länderübergreifenden Krisenmanagementübungen Bestandteil der Abteilung I.

Abteilung II – Risikomanagement, Internationale Angelegenheiten

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Die Abteilung erfüllt neben der Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten und Rechtsfragen des Bevölkerungsschutzes folgende Aufgaben im Rahmen der Notfallvorsorge und des Risikomanagements:

  • Weiterentwicklung der nichtpolizeilichen, nichtmilitärischen Gefahrenabwehr zu einer jederzeit bedrohungsgerechten Gesamtkonzeption,
  • Erarbeitung und Aktualisierung makroskopischer Risikoanalysen einschließlich der methodischen Beratung zur Durchführung auf anderen Verwaltungsebenen,
  • Überprüfung und Fortentwicklung der Notfallplanung in enger Zusammenarbeit mit Bundes- und Länderbehörden,
  • Entwicklung von Konzepten zur dauerhaften Sicherung und Förderung des Ehrenamtes,
  • Entwicklung von Kooperationsmodellen zwischen Bund, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und weiteren Akteuren der Sicherheitsarchitektur in Deutschland,
  • Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ/CIMIC),
  • Förderung und weiterer Ausbau der fachlichen Netzwerke im Bevölkerungsschutz,
  • Information der Bevölkerung sowie Stärkung der Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeiten der Bevölkerung.

Darüber hinaus befasst sich die Abteilung II mit dem physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Unter Kritischen Infrastrukturen im Sinne des Bevölkerungsschutzes sind primär die Energieversorgung, das Verkehrswesen, die Trinkwasser- und Nahrungsmittelversorgung einschließlich der Entsorgung, das Gesundheitswesen, die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bzw. Regierung und öffentliche Verwaltung sowie Kommunikationsinfrastrukturen zu verstehen. Somit ergeben sich für die Abteilung II folgende Tätigkeitsfelder:

  • Sicherstellung einer engen fachlichen Vernetzung aller am Schutz Kritischer Infrastrukturen beteiligten öffentlichen und privaten Stellen,
  • Erarbeitung von kurz-, mittel- und langfristigen Risikoanalysen für Kritische Infrastrukturen,
  • Erarbeitung von Notfall- und Gefahrenabwehrplänen für Kritische Infrastrukturen, einschließlich von Empfehlungen für ein integriertes Risiko- und Krisenmanagement (Zusammenspiel von öffentlicher/externer und privater/interner nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr),
  • Beratung staatlicher, sonstiger öffentlicher und privater Stellen hinsichtlich der Vorsorge- und Abwehrplanung zum Schutz Kritischer Infrastrukturen,
  • Erarbeitung von Empfehlungen für den baulich-technischen Schutz von Infrastruktureinrichtungen.

Das BBK wirkt über die Abteilung II auch im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) mit, das beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angesiedelt ist.

Dritter zentraler Aufgabenbereich der Abteilung ist die behördeninterne Koordinierung der internationalen Aktivitäten des BBK sowie die Unterstützung des BMI bei der Umsetzung und Fortentwicklung des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union. Seit dem Jahr 2008 führt das BBK durch andere Ressorts finanzierte Unterstützungsprojekte für Zivil- und Katastrophenschutzbehörden in anderen Ländern durch, so z. B. in der Volksrepublik China, in Tunesien, in Jordanien, in der Ukraine u. a. Hierbei kooperiert das BBK u. a. mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), dem THW, Feuerwehren u. a. Institutionen.

Seit 2017 ist beim BBK in der Abteilung II auch die Nationale Kontaktstelle für die Umsetzung des Sendai-Rahmenwerkes für Katastrophenvorsorge in Deutschland eingerichtet. Das Sendai-Rahmenwerk ist ein Arbeitsprogramm der Vereinten Nationen im Zuge der UN-Strategie zur Reduzierung des Katastrophenrisikos (UN-ISDR). Im Juli 2022 wurde die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen durch das Bundeskabinett beschlossen. Diese enthält sektorenübergreifende Maßnahmen zur Prävention, Vorbereitung, Bewältigung und Nachsorge von Krisen. Die Strategie richtet ihren Blick auf alle zukünftigen Gefahren sowie ihre Ursachen und Folgen. Die Resilienzstrategie wurde gemeinsam mit allen Ressorts der Bundesregierung unter Begleitung der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Sendai Rahmenwerks (IMAG Sendai) zusammen mit der Nationalen Kontaktstelle für das Sendai Rahmenwerk (NKS) und unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) erstellt.

Durchgeführte Risikoanalysen

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Die Risikoanalyse ist im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, § 18 gesetzlich verankert: „Der Bund erstellt im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Risikoanalyse für den Zivilschutz. Das Bundesministerium des Innern unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Risikoanalyse nach Satz 1 ab 2010 jährlich.“

Seit 2012 wurden die folgende Risikoanalysen durchgeführt:[8]

Abteilung III – Forschung und Technik, Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz

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Aufgaben/Übersicht

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Aufgaben der Abteilung III sind u. a.:

  • Ermittlung des Forschungsbedarfs und Erarbeitung von Rahmenplänen,
  • ABC-Schutz / -Vorsorge auf wissenschaftlich-technischem und medizinischem Gebiet,
  • Konzipierung und Beschaffung der ergänzenden zivilschutzbezogenen Ausstattung für die Bundesländer („Task-Force-Modell“)[15],
  • wissenschaftliche und technische Beratung.

Abteilung IV – Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung

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Zum BBK gehört die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Diese Institution ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Aufgaben der BABZ sind:

  • Aus- und Fortbildung des mit Fragen der Zivilen Sicherheitsvorsorge befassten Personals und der Führungs- und Lehrkräfte des Katastrophenschutzes,
  • Durchführung und Auswertung von Übungen, wie beispielsweise die länderübergreifende Krisenmanagementübung LÜKEX,
  • Auswertung von Großschadenslagen im In- und Ausland,
  • Auswertung nationaler und internationaler Analysen, Publikationen und Dokumentationen,
  • wissenschaftliche Betreuung von Forschungsvorhaben sowie deren Auswertung und Umsetzung,
  • Durchführung von Studien und Untersuchungen,
  • Durchführung von Seminaren, Übungen und sonstigen Veranstaltungen zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit sowie
  • Mitwirkung an den konzeptionellen Arbeiten der fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden, Mitarbeit in Bund-Länder-Ausschüssen und in EU-Gremien.

Abteilung Z – Zentrale Dienste

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Aufgaben/Übersicht

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Aufgaben der Abteilung Z sind u. a.:

  • Personal
  • Haushalt und Recht
  • Organisation
  • Technische Dienste

Fachinformationsstelle

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Die Fachinformationsstelle (FIS) bietet allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern im integrierten Hilfeleistungssystem die Ausleihe von Fachliteratur an. Sie sammelt, erschließt und vermittelt Fachpublikationen zu allen Themen der Zivilen Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes.

Sie unterstützt den Bevölkerungsschutz bei Bund, Ländern, Gemeinden und Hilfsorganisationen mit moderner Informationsvermittlung und bietet ihren Kunden durch die Aufbereitung und Strukturierung von Wissen einen Mehrwert für die tägliche Arbeit. Als Vermittler von Daten, Fakten und Informationen zu Fragen des Bevölkerungsschutzes erschöpft sich der Service der FIS nicht nur in der Ausleihe von Büchern. Im Internet kann jeder Interessent in der Literaturdatenbank[16] recherchieren. Die FIS verfügt insgesamt über einen Bestand von rund 63.000 deutsch- und englischsprachigen Medien (Bücher, Aufsätze, Videofilme, DVD und CD-ROM). Die FIS besteht aus Bibliothek und Dokumentation.

Das BBK gibt vierteljährlich die Zeitschrift Bevölkerungsschutz heraus.[17]

  • 1952 wurde die Unterabteilung Ziviler Luftschutz im Bundesministerium des Innern eingerichtet.
  • 1955 wurde die Unterabteilung in die Bundesanstalt für zivilen Luftschutz überführt.
  • 1957 wurde diese Anstalt der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz unterstellt.
  • 1958 wurde aus dieser Dienststelle das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz.
  • 1974 wurde es in Bundesamt für Zivilschutz (BZS) umbenannt.
  • 2001 wurden die Aufgaben des BZS durch das Haushaltssanierungsgesetz von 1999 dem Bundesverwaltungsamt (BVA) übertragen. Das BZS wurde in das BVA übergeleitet und hat dort die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes als Zentralstelle für Zivilschutz wahrgenommen.

Seit Errichtung

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Am 1. Mai 2004 wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe errichtet. Hintergrund waren zum einen die Terroranschläge am 11. September 2001 und zum anderen die organisatorischen Differenzen zwischen Bund und Ländern bei der Bekämpfung des Elbhochwassers 2002. In den Jahren 2006/07 zeichnet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hauptverantwortlich für die Einführung der Medizinischen Task Forces im Rahmen der „Neuen Konzeption im Bevölkerungsschutz“. In dieser neuen Konzeption wurde, abgestimmt mit den Bundesländern, ein neues, auf Spezialgefahren wie ABC-Schutz und MANV ausgerichtetes Ausstattungskonzept, erarbeitet. Dieses stellt der Bund den Ländern im Rahmen der ergänzenden, zivilschutzbezogenen Ausstattung zur Verfügung.[18] Der erste Amtspräsident Christoph Unger begann dort im November 2004 kurz nach seinem Amtsantritt, die bereits 2002 beschlossenen Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübungen LÜKEX abzuhalten, in denen z. B. Virus-Pandemien, Cyberangriffe oder eine Gasmangellage durchgespielt wurden.

Seit dem Jahr 2006 ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Kooperationspartner an dem weiterbildenden Masterstudiengang Katastrophenvorsorge – Katastrophenmanagement (KaVoMa) beteiligt. Dieser Studiengang wird von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn angeboten. Ziel ist ein ganzheitlich ausgerichteter, akademischer Qualifizierungsbeitrag auf dem Gebiet der Katastrophenvorsorge und des Katastrophenmanagements.[19][20][21]

Am 8. Juni 2015 wurde die vom BBK entwickelte Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) für Smartphones der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde die Website warnung.bund.de freigeschaltet, die ebenfalls über alle aktuellen Warnmeldungen aus dem MoWaS-System informiert.[22]

Angesichts der COVID-19-Pandemie kritisierte BBK-Präsident Unger im April 2020, dass die Politik durch eine unter Beteiligung des BBK bereits 2012 erstellten Risikoanalyse zu einer SARS-Pandemie nicht ausreichend für die drohende Gefahr sensibilisiert worden sei.[23] Unger mahnte wenig später auch, dass die deutsche Bevölkerung auf größere Katastrophen schlecht vorbereitet sei und insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel vermehrt mit Starkregenereignissen zu rechnen wäre.[24] Ein von ihm initiierter bundesweiter Probealarm am 10. September 2020 (Warntag) zeigte erhebliche technische Probleme bei der Warnung der Bevölkerung auf. Diese beruhten insbesondere auf einer „nicht vorgesehene[n] zeitgleiche Auslösung einer Vielzahl von Warnmeldungen“ durch Landes- und Kommunalbehörden, die sich damit gegenseitig blockierten und so das Versagen des bundesweiten Warnsystems herbeiführten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lastete den Fehlschlag jedoch dem SPD-Mitglied Unger an und löste ihn als Behördenleiter durch den bisherigen CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster ab.[25] Die Personalentscheidung wurde sowohl von den oppositionellen Grünen als auch vom Koalitionspartner SPD als „planlos“ bzw. „Bauernopfer“ kritisiert.[26][27]

Schuster schied im April 2022 aus dem Amt, da er Innenminister in Sachsen wurde.[28] Seit dem 15. Juni 2022 ist Ralph Tiesler Präsident des Bundesamtes.

Nach dem Hochwasser in West- und Mitteleuropa 2021 mit über 150 Toten in Deutschland wurde das BBK kritisiert, die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten zu spät gewarnt zu haben. Das BBK ist jedoch nur im Spannungs- und Verteidigungsfall gesetzlich befugt, eigenständig zu warnen. Die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall hingegen fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Landesregierung und ihren nachgeordneten Behörden des jeweils betroffenen Bundeslandes. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe liegt in der Regel bei den Innenressorts der Landesregierungen und deren Lagezentren. Neben den oberen Katastrophenschutzbehörden fallen teile der Warnung, zum Beispiel im Brandschutz, den unteren Katastrophenschutzbehörden im Kommunalbereich zu. Der damalige BBK-Präsident Schuster ordnete die Lage ein und gab bekannt, dass die satellitengestützte Warninfrastruktur funktioniert habe und über 150 Warnmeldungen über MoWaS verschickt wurden.[29][30][31]

Gesetzesquelle Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz

Commons: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Überblick. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, abgerufen am 12. September 2023.
  2. Bundeshaushalt 2024. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 7. Februar 2024.
  3. § 1 BBKG
  4. René Funk wird neuer Vizepräsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. In: www.bbk.bund.de. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), 28. Oktober 2016, abgerufen am 10. Oktober 2023.
  5. Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom 28. Oktober 2016
  6. Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) (PDF; 63 kB).
  7. Zivilschutz versus Bevölkerungsschutz. In: www.bbk.bund.de. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), abgerufen am 25. Mai 2022.
  8. Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2016. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/10850, 28. Dezember 2016.
  9. a b Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012. In: 17. Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12051, 3. Januar 2013 – Risikoanalysen Extremes Schmelzhochwasser und Pandemie.
  10. Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2013. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/208, 16. Dezember 2013 – Risikoanalyse Wintersturm.
  11. Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2014. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/3682, 23. Dezember 2014 – Risikoanalyse Sturmflut.
  12. Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2015 (Memento vom 30. Juni 2020 im Internet Archive). In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/7209, 4. Januar 2016 – Risikoanalyse Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk.
  13. Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2016. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/10850, 28. Dezember 2016 – Risikoanalyse Freisetzung chemischer Stoffe.
  14. Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2018, in: 19. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/9521, 12.04.2019 - Risikoanalyse Dürre.
  15. Ergänzende Ausstattung des Bundes für den Katastrophenschutz (Memento vom 6. April 2017 im Internet Archive). Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Abgerufen am 6. April 2017.
  16. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Literaturdatenbank
  17. Bevölkerungsschutz-Magazin (Memento vom 6. April 2017 im Internet Archive). Website des BBK. Abgerufen am 6. April 2017.
  18. Die Medizinische Task Force des Bundes (MTF). Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. Mai 2018; abgerufen am 24. Mai 2018.
  19. Masterstudiengang Katastrophenvorsorge & Katastrophenmanagement. Website des Studiengangs KaVoMa. Abgerufen am 6. April 2017.
  20. Kerstin Reisdorf: „Vorbeugen ist besser als heilen“ – Alte Volksweisheit und neuer Studiengang machen Katastrophenmanagement in Deutschland zukunftsfähig. In: Bevölkerungsschutz. Nr. 3/2009. Bonn 2009, S. 22–25 (Online (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)).
  21. Faltblatt Weiterbildungsstudiengang Katastrophenvorsorge – Katastrophenmanagement (Memento vom 3. März 2017 im Internet Archive) (PDF; 386 kB).
  22. Hannover: Neue Warn-App des Bundes steigert den Schutz der Bevölkerung. In: Website des BBK. 8. Juni 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. Mai 2016; abgerufen am 13. Mai 2016.
  23. Delphine Sachsenröder: Chef des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz: „Vollkommene Sicherheit gibt es nicht“. In: General-Anzeiger. 26. April 2020, abgerufen am 15. November 2022.
  24. Alexander Preker: Chef-Katastrophenhelfer Unger zum Warntag „Wir haben eine sehr unvorbereitete Bevölkerung“. In: Der Spiegel. 9. September 2020, abgerufen am 15. November 2022.
  25. Bundesinnenministerium wertet bundesweiten Probealarm als „Fehlschlag“. In: Die Zeit. 10. September 2020, abgerufen am 15. November 2022.
  26. Cordula Eubel: Nach Pannen am Warntag. In: Der Tagesspiegel. 16. September 2020, abgerufen am 15. November 2022.
  27. Oberster deutscher Katastrophenschützer muss gehen. In: Süddeutsche Zeitung. 16. September 2020, abgerufen am 15. November 2022.
  28. Ralph Tiesler wird neuer Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. 1. Juni 2022, abgerufen am 15. Juni 2022.
  29. BBK weist Kritik an Warnpraxis zurück (Memento vom 19. Juli 2021 im Internet Archive), Deutschlandfunk, 19. Juli 2021
  30. Jonas Hermann: Armin Schuster: «Bürger sagen, unsere Warn-App hat ihr Leben gerettet», Neue Zürcher Zeitung, 21. Juli 2021
  31. Organisation der Warnung in Deutschland. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, abgerufen am 12. September 2023.

Koordinaten: 50° 42′ 53,8″ N, 7° 4′ 6,8″ O