Hundezone

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Große Hundezone in Wien (2600 m²)

Eine Hundezone bzw. Hundeauslaufzone ist ein Bereich, in dem sich Hunde im öffentlichen Raum ohne Maulkorb und Leine aufhalten dürfen. Es handelt sich meist um eingezäunte Bereiche, in denen Hunde mit ihren Artgenossen spielen können. Speziell in dicht bebauten Gebieten sind Hundezonen die einzigen Orte, in denen Hunde genügend Auslauf bekommen.

Hundeauslaufplatz mit hohem Zaun

In Deutschland gibt es von Kommunen – vorwiegend in Großstädten mit wenig für Hunde geeigneten Freiflächen – geschaffene Hundeauslaufgebiete oder Hundeauslaufplätze. Die konkrete Bezeichnung ist abhängig von Landesgesetzen bzw. kommunalen Regelungen. In Parks besteht oft ein Leinenzwang und Hundehalter sind nur eingeschränkt in der Lage, dem Bedürfnis der Hunde, sich ausreichend zu bewegen, zu entsprechen. Neben den öffentlichen Auslaufgebieten gibt es privat unterhaltene, deren Nutzung teils kostenpflichtig ist.

Im Bezirk Reinickendorf gibt es (kostenlose) Hundegärten mit Umzäunung, Spielgerät und Hundetoilette

In Berlin wurden für den Auslauf der über 100.000 gemeldeten Hunde zwölf Hundeauslaufgebiete eingerichtet – die ältesten Flächen bestehen seit mehr als 70 Jahren. Zu den im Jahre 2010 gemeldeten 108.842 Tieren kommen nach Erhebungen zur Hundesteuer noch etwa gleich viele ungemeldete Hunde hinzu.[1] Auf insgesamt etwa 1250 Hektar Fläche können Hunde frei umherlaufen.[2] Obwohl auch Spaziergänge mit Hunden in den Berliner Wäldern erlaubt sind, ist das unangeleinte Begehen und Austoben für Hunde offiziell nur auf den dafür geschaffenen Flächen erlaubt. Auf Grund des innerstädtischen Nutzungsdrucks ist das Mitbringen von Hunden auch in einigen öffentlichen Parks verboten.[3] In öffentlichen Grünanlagen ist es nach Grünanlagengesetz verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Auf Kinderspielplätzen, Ballspielplätze und Liegewiesen ist es untersagt Hunde mitzunehmen sowie in Gewässern baden zu lassen. Nutzer haben den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen, ansonsten droht eine Geldbuße von bis zu 150,– Euro. Ein Verwarnungsgeld für unangeleinte Hunde außerhalb der Hundeauslaufgebiete beträgt 25,– Euro. Kritisiert wird an den Berliner Gebieten ihre Lage abseits der Wohngebiete, sie sind zumeist nur mit dem eigenen PKW erreichbar. Aus diesem Grunde werden vom Tierschutzverein privat eingerichtete Hundeauslaufplätze mit Planschbecken und Spielgeräten, Sitzgelegenheiten für die Hundehalter einschließlich eines Unterstandes und Hundekottüten gegen Eintrittsgebühr angeboten. Neben den privaten Trägern liegt die Auszeichnung als Hundeauslaufgebiet in der Verantwortung der Bezirksämter. So wurden Gebiete in Pankow verkleinert, in Reinickendorf gibt es umzäunte als Hundegarten benannte Areale mit Sitzgelegenheiten, Spielmöglichkeiten und Kotbeutelsammlern, die kostenlos bereitstehen. In Parks und öffentlichen Grünanlagen[4] besteht nahezu überall Leinenzwang, während sich die Auslaufgebiete in den Berliner Forsten[5] vorrangig im Südwesten (deshalb mit langen Anfahrwegen verbunden) befinden. „Die 12 Hundeauslaufgebiete im Wald – die ältesten bestehen seit mehr als 70 Jahren – werden intensiv genutzt. Auf insgesamt etwa 1250 Hektar Fläche können Hunde frei umherlaufen – ein Angebot, das in ähnlicher Weise in keiner deutschen oder europäischen Stadt existiert.“[6]

In Dresden sollte für die gesamte Dresdner Heide ein Leinenzwang eingeführt werden. Als Ausgleich waren Freilaufzonen für Hunde vorgesehen, in denen Hundebesitzer ihren Hunden einen Auslauf gewähren konnten. Aus organisatorischen und fiskalischen Gründen konnten Freilaufgebiete auf Ebene der sächsischen Hauptstadt nicht eingerichtet werden, sodass auch der beabsichtigte Leinenzwang entfiel.[7]

Hundeauslaufzone auf der Horner Rennbahn in Hamburg

Die Hundehaltung in Hamburg ist durch das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Trivialname: „Hundegesetz“) von 2006 geregelt. Danach gilt für ca. 84.742 Hunde (Stand: 2022)[8] außerhalb von Privatgrundstücken und den ungefähr 123 Hundeauslaufzonen einschließlich Hundebadestellen[9] eine generelle Leinenpflicht, sofern nicht eine Gehorsamsprüfung zur Leinenbefreiung abgelegt wurde. Darüber hinaus sind alle Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen.[10] Die Auslaufzonen stehen den Hamburger Hunden mit der Gesamtfläche von insgesamt 238 Hektar in Parks und Grünanlagen zur Verfügung.[11]

Kleinere Wiener Hundezone

In Österreich gelten grundlegende Regeln in Hundezonen, so sind nur auffällige Hunde an der Leine zu führen und Hundekot zu entfernen.[12] In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen. Aber die Gesetzeslage ist in den österreichischen Bundesländern unterschiedlich geregelt.[13] Viele Hundeplätze werden dabei gegebenenfalls mit städtischer Beteiligung mittels privater Initiativen eingerichtet.[14]

In Wien gibt es in jedem Bezirk eine oder mehrere Hundezonen, manche davon sind mit speziellen Trinkbrunnen (Hundetränke) ausgestattet. Weiters stehen in einigen Hundezonen auch Sitzplätze für die Hundebesitzer zur Verfügung. Auch die Notdurft können Hunde darin verrichten, nur muss die Ausscheidung derzeit noch vom Hundebesitzer beseitigt werden. Es sind professionelle Hundeklos in Ausarbeitung, die mit umgebauten Beregnungsdüsen in nächtlicher Aktion das Ausgeschiedene entsorgen.[15]

Schilder um Wiener Hundezonen zu kennzeichnen

2008 gab es in Wien 126 ausgewiesene Hunde(auslauf)zonen mit insgesamt 897.445 m² Fläche, denen über 52.000 angemeldete Hunde gegenüberstanden. Hunde im 2. Bezirk haben die größte Auslauffläche, wohingegen im 4. Bezirk auf jeden gemeldeten Hund nur 0,5 m² fallen.[16] Jeder der 23 Bezirke verfügt über zumindest eine Hundezone. Die kleinste Hundezone ist nur 50 m² groß, die größte hingegen 290.000 m².

Größere Hundezonen in Wien[17]
Bezirk Adresse Größe [m²] Einzäunung Hundetränke
2. Prater (Kaiserallee/Rustenschacherallee) 0290.000 nein ja
3. Schweizergarten (Arsenalstraße/Ghegastraße) 0005.100 ja ja
5. Margaretengürtel/Eichenstraße 0002.600 ja nein
10. Erholungsgebiet Wienerberg-Ost 0011.000 ja nein
10. Heuberggstättenpark 0150.000 nein nein
10. Löwygrube (Bitterlichstraße) 0160.000 nein ja
11. Am Kanal (Geiselbergstraße bis Zehetbauergasse) 0003.000 nein nein
11. Am Kanal/Weißenböckstraße 0003.000 nein ja
12. Zanaschkagasse 0011.400 nein nein
13. Napoleonwald 0009.800 nein nein
13. Roter Berg 0012.350 nein nein
14. Hadikpark 0020.700 teilweise ja
14. Steinhoferpark 0013.000 nein nein
15. Auer-Welsbach-Park (Eingang linke Wienzeile Ecke Schloßallee) 00010.060 nein nein
16. Kongreßpark (Liebknechtgasse) 0003.700 ja ja
18. Währinger Park 0004.700 ja nein
19. Hugo-Wolf-Park 0007.000 nein nein
20. Forsthauspark 0003.000 nein nein
21. Angelibad 0012.500 ja ja
22. Hirschstettner Badeteich (südlicher Teil) 0022.000 nein nein
23. Draschepark (entlang ÖBB) 0023.000 nein nein

In der Landeshauptstadt Graz werden bevorzugt Hundewiesen ausgewiesen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eingezäunt sein müssen, damit Hunde ohne Maulkorb oder Leine frei laufen dürfen. Wenn das Einzäunen aus unterschiedlichen technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, werden Hundezonen eingerichtet, „vordringlich ist es das Ziel der Stadt mehr Hundewiesen im Stadtgebiet zu errichten“.[18]

Commons: Hundezone – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. aho (Redaktion Pferde und Kleintiere): Statistik: Nur 43,2 % der Hunde Berlins zur Steuer angemeldet. (13. August 2010)
  2. Berliner Auslaufgebiete (Memento des Originals vom 24. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hund-sein-in-berlin.de
  3. Stadtentwicklung Berliner Forsten: Hundeauslauf
  4. Hundefreilauf in Grünanlagen (Nutzungsmöglichkeiten)
  5. Karte der Forsten mit Hundeauslauf in Berlin (Memento des Originals vom 7. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.stadtentwicklung.berlin.de (PDF; 131 kB)
  6. Aussage der Senatsverwaltung Stadtentwicklung zum Hundeauslauf/
  7. mdr.de: Kein Leinenzwang in Dresdner Heide (Memento vom 13. August 2013 im Internet Archive) 12. August 2013
  8. Augen auf für Haustiere in Hamburg – so viele Hunde und Katzen gibt es, abgerufen am 22. März 2023.
  9. Schriftliche Kleine Anfrage Hundehauptstadt Hamburg: Gibt es ausreichend Hundeauslaufflächen in unserer Stadt? und Antwort des Senats, Drucksache 20/11648, abgerufen am 26. Juli 2016.
  10. Erläuterungen zum Hundegesetz auf [ww.hamburg.de hamburg.de], abgerufen am 24. Juli 2016.
  11. Liste der Hundeauslaufzonen in Hamburg, abgerufen am 24. Juli 2016.
  12. Regeln in der Hundezone@1@2Vorlage:Toter Link/hunde-in-not.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  13. Leinen- und Maulkorbpflicht
  14. Aktivitäten des Platzfuerhundevereins (Memento des Originals vom 28. August 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.platzfuerhunde.at
  15. Lexikon Wiener Zeitung: Hundezonen – ein schwieriges Terrain für Stadtplaner (Memento vom 8. November 2005 im Internet Archive)
  16. Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien 2009, Menschen in Wien [1]@1@2Vorlage:Toter Link/www.wien.gv.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Kapitel 11: Freizeit und Sport, Seite 215f
  17. Wiener Stadtgärten (Magistratsabteilung 42)
  18. Hundewiesen, Hundezonen und „Gackerl-Sackerl“ mit Liste (Memento des Originals vom 16. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.graz.at (PDF; 4,3 MB)