Frauenberuf

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Mädchenberuf)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kindergärtnerin in Leezen (1983)

Unter dem Begriff Frauenberuf werden allgemein Berufe zusammengefasst, die überwiegend oder fast ausschließlich von Frauen ausgeübt werden.[1] Hierzu werden insbesondere Tätigkeiten im Bereich des Pflegedienstes (Krankenschwester), der Innenreinigung von Gebäuden („Putzfrau“/„Raumpflegerin“) und Kindererziehung („Kindergärtnerin“, Erzieherin)[2] gerechnet sowie solche in Berufsfeldern, die sich mit Kosmetik oder Hairstyling befassen. Während der Frauenanteil in den von Männern dominierten Bereichen wie der Polizei[3] stetig zunimmt, entscheiden sich nur wenige männliche Bewerber für Berufe aus diesen Tätigkeitsfeldern.[4]

Es existieren keine einheitlich abgegrenzten Definitionen zur geschlechtsspezifischen Bestimmung von Berufen. Prinzipiell wird als Frauenberuf eine Tätigkeit bezeichnet, die „exklusiv oder zumindest mehrheitlich von Frauen“[5] ausgeübt wird oder deren Frauenanteil über 70 % beträgt,[6] was vor einem geschichtlich-gesellschaftlichen Hintergrund mit Blick auf die vorherrschende traditionelle Rollenteilung zwischen Frauen und Männern gesehen werden muss, die entsprechend für die geschlechtsspezifischen Lebenslaufmuster als prägend anzusehen sind. Charakterisiert werden kann ein Frauenberuf unter anderem durch die Merkmale: geringe Qualifikation, geringes Entgelt und Arbeitsbedingungen.[5] In traditionellen Frauenberufen herrschen Teilzeitbeschäftigung, ein vergleichsweise geringfügiges Einkommen (sog. Gender-Pay-Gap)[7] und geringfügige Beschäftigung vor. Typische frauendominierte Berufsfelder lassen sich überwiegend in den personenbezogenen Dienstleistungsberufen in den Bereichen Gesundheitsdienst, Soziales und Erziehung, Gastronomie, Friseur, Seelsorge, Reinigung und Gästebetreuung finden.[8] Weiterhin zählen Bibliothekarin[9] und Tierärztin[10] aber auch zu den Frauenberufen. Einer der ältesten Frauenberufe ist die Geburtshelferin.[11]

Kritik am Begriff

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kritisiert werden kann, dass der Begriff „allein wenig aussagefähig [ist]. D.h., der Informationsgehalt der Aussage, dass ein Beruf z. B. ein Frauenberuf ist, ist ohne weitere zusätzliche Erläuterung gering. Der Begriff Frauenberuf bietet allein deshalb auch noch keinerlei Handlungsansätze beispielsweise für Frauenpolitik oder für Frauenförderungsansätze in Berufsbildungs- und Beschäftigungspolitik.“[5]

Weiterhin wird mit dem Begriff ein Image aufgebaut, das teilweise mit negativen, diskriminierenden Zuweisungen assoziiert wird, wie beispielsweise „die Vorstellung vom ‚Billiglohn‘-Beruf“ und das „Zuverdiener-Image“.[5] Allerdings merkt Shahanah Schmid an, „dass es keine Berufe gibt, die ‚von Natur aus‘ nur von einem Geschlecht ausgeübt werden können.“[12] Ein 1990 erschienener Ratgeber für Frauen, der 44 damals als relativ krisensicher eingeschätzte Berufe vorstellte, nahm trotz seines sich speziell auf Frauen beziehenden Titels darauf Bezug und sparte „typische Frauenberufe wie Friseuse, Erzieherin oder Krankenschwester […] bewusst aus“.[13]

Frauenberufe in der Geschichte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Römisches Reich

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Römischen Reich gab es offiziell keine Frauenarbeit, da es dem damaligen Weltbild entsprach, dass der Mann für die Arbeit zuständig war. Die Frau hingegen sollte sich um den Haushalt kümmern. Selbst von arbeitenden Sklavinnen ist in der römischen Literatur nur sehr selten die Rede. Dort findet sich höchstens die, zumeist unfreie, vilica. Eine vilica war die Frau eines vilicus[14] und sie war zusammen mit ihrem Mann für die Versorgung eines Gutshofes verantwortlich.

Allerdings gibt es für Frauenarbeit im Römischen Reich zahlreiche Beispiele, die durch Inschriften belegt sind. Insgesamt gab es 103 Frauenberufe, die auch dem heutigen Rollenklischee nahekommen. So gehörten die Berufe der Amme, Hebamme, Erzieherin oder der Ärztin zu den populärsten. Für die Sklavinnen, die im häuslichen Umfeld arbeiteten, gehörte die Arbeit der Friseurin oder der Kosmetikerin zu den häufigsten Betätigungsfeldern. Frauen arbeiteten im Römischen Reich beispielsweise auch als Verkäuferinnen. In handwerklichen Berufen waren sie eher selten anzutreffen. Eine Ausnahme bildeten jedoch Berufe, die sich mit dem Textilhandwerk beschäftigten.[15]

Im Römischen Reich gab es auch schon die Berufe der Schauspielerin, Tänzerin und Musikerin. Allerdings waren all diese Berufe verpönt und sie wurden häufig mit der Prostitution in Verbindung gebracht. Ebenso erging es der Barfrau.[16]

Auch im Mittelalter waren Frauen häufig in der Textilherstellung tätig. So gab es beispielsweise die Berufe der Kürschnerin, Schneiderin, Näherin oder den der Hutmacherin. Frauen waren ebenfalls als Kauffrauen tätig und boten oft die Produkte, die von ihren Männern hergestellt wurden, feil. Auf dem Lande verdingten sie sich häufig als Verkäuferinnen von Waren, die auf dem eigenen Bauernhof produziert wurden.[17] Dazu gehörten zum Beispiel Eier, Kräuter, Beeren oder Seife.[18]

Der Beruf der Krämerin wurde im mittelalterlichen Hamburg am häufigsten von Frauen ausgeübt. Berufe, die sich mit der Geburtshilfe beschäftigten, wurden auch im Mittelalter überwiegend von Frauen ausgeübt.[19] Einerseits geschah dies aus moralischen Beweggründen, andererseits zählte die Schwangerschaft und Geburt zu den „natürliche[n] Aufgaben der Frauen“. Der Beruf der Prostituierten wurde zwar sehr schlecht angesehen, jedoch ausgeübt und bot Frauen eine Option zum Geldverdienen.[20]

Im mittelalterlichen Hamburg gab es zwischen den Jahren 1340 und 1400 insgesamt 1322 Gewerbetreibende, von denen 77 weiblichen Geschlechts waren. Dies entspricht acht Prozent. Es wurden insgesamt 98 Gewerbe aufgeführt; acht davon wurden von Frauen ausgeübt.[20] Für die Mehrheit der Frauen im mittelalterlichen Deutschland und Europa war es selbstverständlich, erwerbstätig zu sein, auch und gerade in heutigen „Männerberufen“ und in den Zünften der Handwerke. Typische Berufe waren die Wollweberin, die Fleischerin, Schuhmacherin oder Sattlerin, Bereiche, in denen Frauen auch als Meisterin tätig sein und eine Funktion in der Zunft übernehmen, sie aber nicht politisch nach außen vertreten konnten.[19]

Auch in der Neuzeit arbeiten Frauen häufig als Hebammen. Während dieser Zeit war der Beruf der Hebamme den Frauen vorbehalten, da Männer nicht praktisch in der Frauenheilkunde unterrichtet wurden. Damals mussten Hebammen verheiratet oder verwitwet sein und selbst ein Kind zur Welt gebracht haben. Hebamme war in den Städten ein Ausbildungsberuf und der Ruf, Lebenswandel und Verhalten der Hebammen stand unter Ratsaufsicht. Da Hebammen laut Hebammenverordnung einen „guten Ruf und gute Hände“ brauchten, waren sie häufig von der harten Arbeit auf dem Land freigestellt.

In der Neuzeit gab es auch Frauen, die künstlerischen Berufen nachkamen, wie die Künstlerin, Kupferstecherin, Malerin, Stickerin, Emailkünstlerin, Bildhauerin oder Kalligrafin. Allerdings wurden sie nicht gut gefördert, sodass sie ihr Talent häufig nicht komplett zur Entfaltung bringen konnten.

Es gab auch Schauspielerinnen und Sängerinnen, die seit dem 18. Jahrhundert meistens im Theater auftraten. Seit dem 19. Jahrhundert haben sie sich zunehmend etabliert. Musikerinnen, die für den Hochadel musizierten, wurden im häuslichen Rahmen ausgebildet.[21]

Entwicklung seit 1850

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Briefverschlussmarke aus Papier, zwischen 1850 und 1923. Text: „Städtische Schule für Frauenberufe in Leipzig“

Bereits Luise Büchner, Schwester des Schriftstellers Georg Büchner, hatte 1856 Schulen für Frauen vorgeschlagen, um ihnen später „einen recht guten Lohn“ zusichern zu können. Hauswirtschaftlicher und gewerblich-technischer sowie buchhalterischer Unterricht wurde in Deutschland ab etwa 1850 für Frauen angeboten. Als weitere Vorreiterin auf diesem Gebiet gilt Emilie Wüstenfeld, auf deren Initiative hin nach der Hochschule für das weibliche Geschlecht 1867 eine der ersten „Schulen für Frauenberufe“ als Gewerbeschule für Mädchen in Hamburg gegründet wurde. Seit 1921 hieß sie Staatliche Schule für Frauenberufe, ihre heutige Bezeichnung ist „Department Design“.[22][23] Die Leipziger Moritzbastei diente in den 1920er und 1930er Jahren ebenfalls als Schule für Frauenberufe.[24] Bereits 1915 existierte dort eine städtische Schule für Frauenberufe.[25] Neben der Buchhaltung und Buchführung wurde an Schulen für Frauenberufe zu Kindergärtnerinnen, Elementarschul- und Gewerbelehrerinnen, zum Kunstgewerbe und zur Schneiderin hin ausgebildet.[26]

Für die Ausbildung von Frauen gab es neben diesen separaten Schuleinrichtungen auch eigene Lehrbücher, wie beispielsweise das Lehrbuch der Buchhaltung für Fachschulen für wirtschaftl. Frauenberufe u. Hauswirtschaftsschulen von Gottfried Bernhart.[27] Die Entwicklung von Frauenberufen ist eng mit der vorherrschenden gesetzlichen Grundlage verbunden. In Deutschland gibt es erst seit 1977 das sogenannte „paritätische Ehemodell“, wonach laut § 1356: „Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit.“ des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland beide Ehegatten erwerbstätig sein dürfen. Noch in der Fassung des Paragraphen von 1896 galt die Haushaltsführung als Pflicht der Frau, ebenso die Mitarbeit in dem Geschäftsbereich des Mannes, sofern üblich. Ab dem 1. Juli 1958 wurde der (Ehe-)Frau eine Erwerbstätigkeit zugestanden, wenn das mit Familie und Ehe vereinbar sei.[28] ("Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.") Bis dahin konnte der Mann mittels einer gerichtlichen Verfügung den Beschäftigungsvertrag seiner Ehefrau fristlos kündigen (§ 1358 (1896): "Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet, so kann der Mann das Rechtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgerichte dazu ermächtigt worden ist."). Es gab auch eine Vorschrift nach der Lehrerinnen ihren Beruf aufgeben mussten, sobald sie eine Ehe eingingen.[29]

Frauenanteile in der heutigen Berufswelt

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einer Studie aus dem Jahr 2014 wurde festgestellt, dass die Mehrzahl aller Berufe auf dem deutschen Arbeitsmarkt entweder überwiegend von Frauen oder von Männern ausgeübt wird und es nur wenige Berufsfelder gibt, in denen beide Geschlechter gleichermaßen vertreten sind. So zählten die Bereiche Pflege, Erziehung, Reinigung und einfache Bürotätigkeit noch immer zu den Frauendomänen, während die technischen und verarbeitenden Berufe weiterhin Männerdomänen seien. Eine Steigerung des Frauenanteils konnte vor allem im Dienstleistungsbereich sowie in hochqualifizierten und akademischen Berufen festgestellt werden. Im untersuchten Zeitraum von 1976 bis 2010 stieg der Frauenanteil im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von 38 % auf 45 % an.[30][31]

Sonderfall Prostitution

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Lizenz einer Prostituierten 1885 in Kairo

Die Prostitution als Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt war von jeher eine überwiegend von Frauen für Männer ausgeübte Tätigkeit. Sie stellt einen Sonderfall dar, weil sie nicht, wie es bei Berufen gewöhnlich der Fall ist, eine qualifizierte Ausbildung voraussetzt. Allerdings wird sie im Rahmen der Gelegenheitsprostitution als Job ausgeübt. Sie wurde und wird in verschiedenen Ländern und Kulturkreisen unterschiedlich bewertet und sozial stigmatisiert. Sie unterliegt sowohl Verboten und Tabus als auch einer stillschweigenden Duldung.

Der Sexualforscher Günter Amendt stellte 2003 zwar fest, dass die Einstufung der Prostitution als „normaler Frauenberuf“ eine über das Ziel hinausschießende Provokation der Feministinnen der 1970er Jahre gewesen sei und der Frauenhandel beziehungsweise die Zwangsprostitution profitbringende Geschäftszweige der Organisierten Kriminalität seien, bekräftigte aber andererseits, dass Prostituierte einen Anspruch auf „arbeits- und versicherungsrechtlichen Schutz“ haben sollten.[32] Dies war in Deutschland zwei Jahre vorher mit dem Prostitutionsgesetz verwirklicht worden, blieb aber weitgehend erfolglos.[33] Deutschland folgt, die Prostitution betreffend, ebenso wie die Niederlande, die Schweiz, Griechenland und Österreich[34] dem Entkriminalisierungsprinzip, „das Sexarbeit als Form der Erwerbsarbeit anerkennt und sie entsprechend regeln will“.[35] Für 2011 wurde angegeben, dass zwischen 60 und 70 % der schätzungsweise 200.000[33] Prostituierten in Deutschland als Selbständige tätig seien, der durch Prostitution erzielte Umsatz wurde 2003 für Deutschland auf 14,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt.[36] Im Rahmen der Hurenbewegung haben sich verschiedene Organisationen der überwiegend weiblichen Sexarbeiter gebildet.

In der Polizei waren Frauen in der Bundesrepublik Deutschland der Nachkriegszeit zunächst in der Weiblichen Kriminalpolizei (WKP) organisiert und wurden ab den 1970ern in die Kriminalpolizei integriert. Rheinland-Pfalz bildete 1974 als erstes Bundesland Frauen als Verkehrspolizistinnen aus. Zunächst war vorgesehen, dass sie ausschließlich bei der Verkehrsregelung und bei der Unfallaufnahme helfen sollten; sie sollten keine Waffe tragen, sondern in kritischen Situationen gegebenenfalls ihre männlichen Kollegen zu Hilfe rufen.[37] Die Schutzpolizei stellte ab 1979 Polizistinnen ein, beginnend in Hamburg 1979, zuletzt in Bayern ab 1990.

Girls’ Day im Berliner Außenministerium (2013)

In Deutschland findet seit 2001 jährlich der Girls’ Day statt, teilweise auch „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“ genannt. Er hat das ursprüngliche Ziel, Mädchen ab der 5. Klasse für typische Männerdomänen zu interessieren und damit die geschlechtsspezifische Belegung von bestimmten Berufen aufzubrechen. In Österreich und der Schweiz existieren gleichgelagerte Initiativen. Allerdings wird die Wirkung Ortwin Renn zufolge aufgrund der Einmaligkeit und der mangelnden Kontinuität für die Schülerinnen angezweifelt und nach einer Studie des Meinungsforschungsinstitutes Allensbach von 2014 können sich nur zwei Prozent der Mädchen vorstellen, beruflich eine technische Ausrichtung einzuschlagen.[38][39]

2013 wurde der Frauenanteil in Vorstandspositionen auf etwa 6,6 % geschätzt.[40] Mit dem Ziel die berufliche Gleichstellung in Führungspositionen der Wirtschaft und Verwaltung zu stärken, müssen ab 2016,[veraltet] gesetzlich festgelegt, deutsche börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen sowie Betriebe des öffentlichen Dienstes des Bundes ihre Aufsichtsratsposten oder Positionen der Führungsebene zu 30 %, letztere ab 2018[veraltet] zu 50 %, mit Frauen besetzen. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, haben bereits ab Mitte 2015 die Auflage eine Frauenquote für Aufsichtsrats- und Vorstandspositionen sowie das obere und mittlere Management einzuführen, sind aber deutlich flexibler, wobei die Offenlegungspflicht gilt.[41]

  • Dorothea Keuler: Undankbare Arbeit. Die bitterböse Geschichte der Frauenberufe. Attempto Verlag, Tübingen 1997, ISBN 3-89308-193-3.
  • Ilse Costas, Bettina Roß, Stefan Suchi: Geschlechtliche Normierung von Studienfächern und Karrieren im Wandel. In: Historical Social Research. Band 25, Nr. 2, 2000, S. 23–53, urn:nbn:de:0168-ssoar-31613.
  • Jae-Baek Ko: Wissenschaftspopularisierung und Frauenberuf: Diskurs um Gesundheit, hygienische Familie und Frauenrolle im Spiegel der Familienzeitschrift „Die Gartenlaube“ in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Peter Lang, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-631-57723-3, 2. Gesundheitsdiskurs und Frauenberuf. und 3. Die hygienische Familie und die Frauenberufe..
  • Christina Holtz-Bacha (Hrsg.): Stereotype? Springer, Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-90994-3, doi:10.1007/978-3-531-90994-3 (Bilanz zu 50 Jahren Forschung zu Werbung und Geschlechterstereotypen).
Wiktionary: Frauenberuf – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. „vorwiegend von Frauen ausgeübt“ in: duden.de: Stichwort Frauenberuf. Abgerufen am 4. Juli 2015.
  2. Bernd Kramer, Marie-Charlotte Maas, Jonas Nonnenmann, Verena Töpper: Männer in Frauenberufen „Sind das alles Ihre Kinder?“ In: Spiegel Online. 6. Oktober 2011, abgerufen am 1. Juli 2015.
  3. Auch Frauen können Polizei. In: Hans-Boeckler-Stiftung. 2013, abgerufen am 4. Juli 2015.
  4. Leben nach dem Klischee. In: Süddeutsche Zeitung. 22. Dezember 2010, abgerufen am 1. Juli 2015.
  5. a b c d Barbara Meifort: Qualifikation, Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte: ein frauenspezifisches Berufsbild. Abgerufen am 1. Juli 2015.
  6. Berufliches Spektrum von Frauen und Männern wenig verändert. In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. 6. Mai 2014, abgerufen am 1. Juli 2015.
  7. Anne Busch: Die berufliche Geschlechtersegregation in Deutschland. Ursachen, Reproduktion, Folgen. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-658-01707-1, S. 313 (books.google.com).
  8. Frauen und Männer arbeiten in unterschiedlichen Berufen. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Februar 2016; abgerufen am 22. Februar 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.boeckler.de
  9. Christa Schwarz: Dokumente zur Geschichte des bibliothekarischen Frauenberufs im wissenschaftlichen Bibliothekswesen in Deutschland. 1907 bis 1921. (PDF) In: Schriftenreihe der Universitäts-Bibliothek zu Berlin, Band 5. Abgerufen am 1. Juli 2015.
  10. Tierarzt ist ein Frauenberuf. In: Allgemeine Zeitung. 22. Januar 2014, abgerufen am 1. Juli 2015.
  11. Als Heilige verehrt, als Hexen verteufelt. In: Süddeutsche Zeitung. 29. Juli 2012, abgerufen am 1. Juli 2015.
  12. Shahanah Schmid: Frauen in Männerberufen und Männer in Frauenberufen. Ein Vergleich. (PDF) Abgerufen am 1. Juli 2015.
  13. Eva Dörpinghaus: Frauenberufe mit Zukunft. 44 Berufsporträts mit Planungshilfen und Checklisten. Mosaik Verlag, München 1990, ISBN 3-570-06707-6, S. 11.
  14. Wiktionary, abgerufen am 1. Juli 2015
  15. Frauen in der Antike und ihre Arbeitswelt in Rom. In: forumtraiani.de. Abgerufen am 1. Juli 2015.
  16. Kapitel 11: Frauenbild. In: santones.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. Juni 2013; abgerufen am 1. Juli 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.santones.de
  17. Frauen im Mittelalter. In: das-mittelalter.de. Abgerufen am 2. Juli 2015.
  18. Frauen im Mittelalter. In: frauenwissen.at. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juli 2015; abgerufen am 2. Juli 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.frauenwissen.at
  19. a b Eva Dörpinghaus: Frauenberufe mit Zukunft. 44 Berufsporträts mit Planungshilfen und Checklisten. Mosaik Verlag, München 1990, ISBN 3-570-06707-6, S. 16–19.
  20. a b Frauenberufe im mittelalterlichen Hamburg. In: ni-hamburg.de. Jenja Konkolskaia, abgerufen am 5. Juli 2015.
  21. Franziska Klemm: Geschlechterbeziehungen in der Frühen Neuzeit. Die Stellung der Frau in einer männerdominierenden Welt. In: grin.com. Abgerufen am 5. Juli 2015.
  22. #93;=5559&tx_dlf[page]=1&tx_dlf[pointer]=0# Die Staatlichen Schulen für Frauenberufe in Hamburg. (Memento des Originals vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sub.uni-hamburg.de In: Das Berufsschulwesen im grosshamburgischen Städtegebiet. S. 19 f.
  23. Juliane Jacobi: Mädchen- und Frauenbildung in Europa. Von 1500 bis zur Gegenwart. Campus Verlag, 2013, ISBN 978-3-593-39955-3, S. 331–332 (books.google.com).
  24. Professorenkatalog der Universität Leipzig, Hans Pezold. Abgerufen am 18. Juli 2015.
  25. Die städtische Schule für Frauenberufe in Leipzig. in: Die Lehrerin: Organ des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins. Beiblatt B – 33.1915/1916; 32 in der Deutschen Digitalen Bibliothek, abgerufen am 18. Juli 2015
  26. Juliane Jacobi: Mädchen- und Frauenbildung in Europa. Von 1500 bis zur Gegenwart. Campus Verlag, 2013, ISBN 978-3-593-39955-3, S. 333 f. (books.google.com).
  27. Gottfried Bernhart, Lehrbucharbeitsgemeinschaft für Mittlere und Höhere Kaufmännische Schulen: Lehrbuch der Buchhaltung für Fachschulen für wirtschaftl. Frauenberufe u. Hauswirtschaftsschulen. Manz, Wien 1978, ISBN 3-214-90070-6.
  28. „Haushaltsführung“ – Der § 1356 BGB im Wandel der Zeiten. In: Hamburger Abendblatt. 8. Juli 2008, abgerufen am 3. Juli 2015.
  29. Katja Riedel: Die erste Frau, die ohne Erlaubnis ihres Ehemannes arbeiten darf – Weltfrauentag. In: FOCUS Online, focus.de. 8. März 2012, abgerufen am 5. Juli 2015.
  30. Berufswahl: Frauen werden Erzieherin, Männer Mechaniker. In: Zeit Online. 6. Mai 2014, abgerufen am 5. Juli 2015.
  31. Ann-Christin Hausmann, Corinna Kleinert: Berufliche Segregation auf dem Arbeitsmarkt Männer- und Frauendomänen kaum verändert. (PDF) In: IAB Kurzbericht – Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. September 2014, abgerufen am 5. Juli 2015.
  32. Günter Amendt: Die Liebe und der Tausch. In: die tageszeitung. 30. Dezember 2003, abgerufen am 5. Juli 2015.
  33. a b Jörg Eigendorf u. a.: Rotlichtgewerbe: Augsburg mit höchster Dichte von Prostituierten. In: Die Welt. 3. November 2013, abgerufen am 6. Januar 2015.
  34. Eva-Maria Euchner: Prostitutionspolitik in Deutschland: Entwicklung im Kontext europäischer Trends. Springer-Verlag, 2015, ISBN 978-3-658-09747-9, S. 11 (books.google.com).
  35. Prostitution – zwischen Ablehnung, Marginalisierung und Akzeptanz. Interview mit Eva van Rahden. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Oktober 2010; abgerufen am 6. Juli 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sjoe.at
  36. Rahel Gugel: Das Spannungsverhältnis zwischen Prostitutionsgesetz und Art. 3 II Grundgesetz. Eine rechtspolitische Untersuchung. LIT Verlag, Münster 2011, ISBN 978-3-643-11064-0, S. 53–54 (books.google.com).
  37. Karl-Heinz Baum: Polizei in Rheinland-Pfalz: Vorletztes Reservat. Zeit, 1. Februar 1974, abgerufen am 17. Januar 2016.
  38. Martin Knobbe: Mädchen und Technik-Berufe: Zu viel des Guten. In: Spiegel Online. 25. April 2015, abgerufen am 1. Juli 2015.
  39. Schule, und dann? Herausforderungen bei der Berufsorientierung von Schülern in Deutschland. Eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Vodafone Stiftung Deutschland. Mit einem Kommentar von Klaus Hurrelmann, Vodafone Stiftung Deutschland, Düsseldorf, November 2014, S. 11, online (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vodafone-stiftung.de (PDF, 432 kB)
  40. Zuverdiener-Modell als Armutsfalle. In: Süddeutsche Zeitung. 6. März 2014, abgerufen am 3. Juli 2015.
  41. Die Frauenquote kommt. Abgerufen am 2. Juli 2015.