Masernimpfstoff

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Durchimpfungsraten weltweit im Jahr 2007
Maserninfektionen in den USA. Zwei Masernimpfstoffe wurden ab 1963 verwendet.
Maserninfektionen in England und Wales. Der Masernimpfstoff wurde ab 1968 verwendet.

Ein Masernimpfstoff ist ein Impfstoff gegen Infektionen mit dem Masernvirus. Der moderne Masernimpfstoff befindet sich seit 2013 auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation.[1]

Geschichte des Masernimpfstoffs

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Rudolf Degkwitz gilt als Erfinder der passiven Masernschutzimpfung.[2] Er nahm gerade genesenen Masernkranken Blut ab und injizierte es Kindern, die gerade hospitalisiert wurden. Durch diese Methode werden spezifische Antikörper gegen das Masernvirus übertragen und schützen für ein paar Wochen vor der Infektion.[3]

Der erste aktive Masernimpfstoff wurde von Thomas Chalmers Peebles und dem Nobelpreisträger John Franklin Enders entwickelt. Erstmals zugelassen wurde der inaktivierte Spaltimpfstoff[4] im Jahr 1963 in den USA.[5][6] In den späteren 1960er Jahren folgten Zulassungen in weiteren Ländern. Der inaktivierte Masernimpfstoff wurde von 1963 bis 1967 eingesetzt und durch den attenuierten Lebendimpfstoff (Impfstamm Edmonston B) abgelöst.[7] Aus dem Edmonston B-Stamm wurden in Folge weitere Impfstämme erzeugt wie Edmonston/Enders (1968)[8], Schwarz, Connaught, AIK-C, Moraten und Edmonston-Zagreb.[4] Aus anderen Stämmen wurden die Masernimpfstoffe Leningrad-16, Leningrad-Zagreb, Japan CAM-70, F22, 194 und TD 97 (abgeleitet vom Tanabe-Impfstamm) und Shanghai hergestellt.[4] 1971 wurden in den USA dann zum ersten Mal ein MMR-Impfstoff lizenziert und 1989 die zweimalige Impfung empfohlen.[8] Im Zuge der Herstellung werden Masernviren in embryonaler Hühner-Zellkultur (CEF-Zellen) kultiviert, aufgereinigt und auf die Endkonzentration des Arzneimittels verdünnt.

Ab 1970 bestand in der DDR eine Impfpflicht zur Masernimpfung. In der Bundesrepublik wurden 1966 Totimpfstoffe gegen Masern zugelassen, die Zulassung des Lebendimpfstoffes erfolgte 1967.[9] Die damaligen Totimpfstoffe Fractivac (monovalent) bzw. Quintovirelon (als pentavalenter Kombinationsimpfstoff DPT-IPV-M) waren den Lebendimpfstoffen insofern unterlegen, da selbst eine dreifache Impfung eine unzureichende Immunität vermittelte.[10] Zudem traten im Falle einer Infektion mit Masernviren ein atypisches Masernsyndrom mit Pneumonien auf. Daher wurden sie nur bis Mitte der 1970er Jahre eingesetzt und schließlich ganz durch Lebendimpfstoffe ersetzt. So gab die STIKO 1974 die erste Empfehlung zur Masernimpfung heraus; hierbei sollte ein attenuierter Lebendimpfstoff nach dem vollendeten ersten Lebensjahr gegeben werden, optional noch ein Spaltimpfstoff als Vorimpfung.[11]

Art und Gehalt der Masernimpfviren in den in Deutschland zugelassenen MMR- bzw. MMRV-Impfstoffen[12]
(ZKID50 = Zellkultur-Infektionsdosis 50 %)
Impfstoff Impfstamm Dosis
M-M-RVAXPRO Stamm Enders’ Edmonston mind. 1000 ZKID50
ProQuad
Priorix-Tetra Stamm Schwarz
Priorix

Einzelimpfungen gegen Masern sind seit der Jahrtausendwende in Europa unüblich, werden aber bisweilen noch in Afrika oder Russland durchgeführt.[13] In Europa wurde der Vertrieb des letzten Masern-Einzelimpfstoffes Mérieux vom damaligen Hersteller Sanofi Pasteur MSD 2012 eingestellt und war danach via Parallelimport durch die Firma EurimPharm verfügbar.[14] Ab 2017 wurde der Impfstoff nicht mehr produziert, und konnte vom Parallelimporteur damit nicht mehr auf den Markt gebracht werden.[15] Mitte 2021 erlosch die Zulassung.[16]

Stattdessen wird der Schutz vor Masern entweder durch MMR-Impfstoff zusammen mit einem Schutz vor Mumps und Röteln[17] im Rahmen einer Dreifachimpfung empfohlen (Zulassung in den USA im Jahr 1971[8], in Deutschland ab 1980[9]), oder durch eine Vierfachimpfung mit MMRV-Impfstoff (Zulassung in den USA im Jahr 2005[8], Deutschland im Jahr 2006[18]), der zusätzlich auch noch vor Windpocken schützt.[19]

In der Bundesrepublik wurde die einmalige Kombinationsimpfung mit Mumps (MM) als Lebendimpfung erstmals 1976[20] empfohlen (ab dem 2. Lebensjahr, ab 1980[21][22] eine breite Anwendung ab dem 15. Lebensmonat). Die zusätzliche Rötelnkomponente in Form der MMR-Impfung ab dem 15. Lebensmonat fand erstmals 1984[23] im Impfkalender Einzug. 1991[24] wurde dann die zweimalige MMR-Impfung im Impfkalender vorgestellt (2. Gabe ab dem 6. Lebensjahr), ab 2001[25] soll die MMR-Erstimpfung schließlich zwischen dem 11.–14. Monat, die Zweitimpfung im 15.–23. Monat erfolgen.

Zudem empfiehlt die STIKO eine Impfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsene in gewissen Tätigkeitsbereichen, wie beispielsweise in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder Einrichtungen der Pflege nach § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB XI).[10] Frauen sollten für jede der drei Impfstoffkomponenten (M–M–R) eine 2-malige Impfung aufweisen, bei Männern reicht zum Schutz gegen Röteln eine einmalige Impfung aus.

Der zugelassene Masernimpfstoff erzeugt einen wirksamen Impfschutz,[26] selbst bei Verabreichung unmittelbar nach der Infektion.[26] Die Serokonversionsrate nach einer Impfung liegt bei 95 %, nach der Wiederholungsimpfung bei über 99 %.[27] Dies bedeutet, dass nach einer zweiten Impfung 98–99 % der Geimpften geschützt sind.[28]

Im Jahr 2013 hatten circa 85 % der Kinder weltweit einen Masernimpfstoff erhalten.[29] Im Jahr 2012 waren in Deutschland 92,4 Prozent der neu eingeschulten Kinder zweifach gegen Masern geimpft.[30] Die Rate der Masernimpfung in Österreich wurde für 2006 von der WHO auf 80 % für die Erst- und 61 % für die Zweitimpfung geschätzt.[31]

B-Zell-Immunität

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Gegen Epitope auf dem Hämagglutinin H und dem Fusionsprotein F des Masernvirus werden im Verlauf einer Infektion neutralisierende Antikörper gebildet, die eine erneute Infektion mit Masernviren verhindern.[32][33][34]

T-Zell-Immunität

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Die protektiven Epitope für HLA2-positive zytotoxische T-Zellen befinden sich auf dem Hämagglutinin.[35] Weiterhin existieren T-Zell-Epitope auf den Proteinen F, N, P, C, M und L.[35]

Kontraindikationen sind Schwangerschaft[36] und Anteile von CD4-positiven T-Zellen unter 15 % bei HIV-infizierten Kindern.[37]

Bei Multiple Sklerose unter Immuntherapie oder während eines Schubes wird die MMR(V)-Impfung (wie andere Lebendimpfungen auch) als kontraindiziert angesehen.[38]

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen der MMR-Impfung können sein

Es gibt keinerlei Hinweise auf einen behaupteten Zusammenhang zwischen einer MMR-Impfung und Enzephalitis, Enzephalopathie, kognitiver Verzögerung, Diabetes Typ 1, Asthma, Dermatitis, Ekzeme, Heuschnupfen, Leukämie, Multipler Sklerose, Gangstörungen sowie bakteriellen oder viralen Infektionen.[41][42] Masernimpfungen unterliegen einer ständigen Überwachung auf Nebenwirkungen. Sicherheitsbedenken gegen zusätzliche MMR-Impfungen bei bereits bestehender Immunität („Überimpfen“) bestehen nicht.[10] Eine Cochrane-Review von 138 klinischen Studien gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken geimpfter Kinder ergab, dass die Risiken durch die Erkrankung erheblich höher sind als das Risiko durch Nebenwirkungen.[41]

Die Impfmüdigkeit[43] sowie Impfangst und Fehlinformationen haben zu einem Rückgang der Herdenimmunität gegen das Masernvirus und zu einem Anstieg der Maserninfektionen[44] und der Maserntoten[45] in Deutschland, Österreich und der Schweiz geführt, während Masern in den meisten Ländern Europas weitgehend ausgerottet werden konnten.[46] In Gebieten mit hoher Durchimpfungsrate kommen Maserninfektionen nur noch als Einschleppinfektionen aus anderen Gebieten oder bei nachlassender Durchimpfungsrate vor.[47]

Im März 2020 wurde in Deutschland daher die gesetzliche Impfpflicht für Masern eingeführt (in § 20 Abs. 8–14 IfSG) – Eltern müssen seitdem bei Eintritt in eine Kita oder Schule einen Nachweis erbringen, dass ihre Kinder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern besitzen. Eine Immunität gegen Masern wird über ein ärztliches Attest dokumentiert. Eventuelle Kontraindikationen müssen ebenfalls vom Arzt attestiert werden. Ein solches Attest ist dann an Stelle des Impfnachweises vorzulegen. Die Nachweispflicht besteht auch für Erzieher, Lehrer, Tagesmütter und andere Beschäftigte in (medizinischen) Gemeinschaftseinrichtungen sowie für Bewohner in Ferienlagern oder auch Asyl- und Flüchtlingsunterkünften.[48]

Die Verwendung der Masernimpfstoffe ist zwar unter Medizinern unumstritten, wird aber von der Impfgegnerszene abgelehnt.[27] Impfgegner publizieren über angebliche Impfschäden insbesondere in wissenschaftsfeindlichen Internet-Foren, in eigenen Verlagen sowie auf impfablehnenden Webseiten mit verschwörungstheoretischen Inhalten.[49] Sie haben oft anthroposophische, esoterische oder alternativmedizinische Ansichten.[50][51][52][45][53][54] Impfverweigerer bestreiten die Notwendigkeit einer Masernimpfung in Anbetracht der vermeintlichen Nebenwirkungen[27] und in Verkennung der Gesundheitsrisiken einer Maserninfektion.

Mit Beschluss vom 21. Juli 2022, veröffentlicht am 18. August 2022, lehnte das deutsche Bundesverfassungsgericht mehrere gegen die Impfpflicht gerichtete Verfassungsbeschwerden als unbegründet ab. Die Richter stellten fest, dass die Impfpflicht zwar einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit darstelle, diese Grundrechtseingriffe jedoch zumutbar seien, um gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen. Stünden ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, so sei die Regelung verfassungskonform so zu verstehen, dass die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, nur dann gelte, wenn die Kombinationsimpfstoffe keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken. Geklagt hatten verschiedene Parteien, vor allem Eltern mit kleinen Kindern, aber auch Ärzte.[55][56][57]

Autismus und MMR-Impfung

Die Behauptung des britischen Arztes Andrew Wakefield, dass es nach MMR-Impfungen vermehrt zu kindlichem Autismus käme, wurde wissenschaftlich widerlegt. Wakefield erhielt danach „aufgrund seines unwissenschaftlichen und seines gegen ärztliches Ethos gerichteten Vorgehens“[58] Berufsverbot als Arzt.

Multiple Sklerose und MMR-Impfung

Die Infektion mit dem Masernvirus kann bei Patienten mit manifester Multipler Sklerose zu einer Verschlimmerung führen, da dann zwei schwere Erkrankungen zusammentreffen. Bei unklarer Immunitätslage sollte daher der Schutz durch eine Impfung gemäß den Richtlinien des Robert Koch-Instituts[59] sichergestellt werden.

Impfungen wie die gegen MMR stehen nicht in Verdacht, Multiple Sklerose zu verursachen.[41][60]

Handelsnamen für Mono-Masernimpfstoffe sind z. B. Measles Vaccine (live) (Schweiz)[61] oder Attenuvax (Vereinigte Staaten)[62].

Einzelnachweise

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  1. WHO Model List of EssentialMedicines. In: World Health Organization. Oktober 2013, abgerufen am 22. April 2014.
  2. Ulrich Kötter: 5 Fakten zu Masern. In: Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen. 4. April 2016, abgerufen am 18. Juli 2024.
  3. Philipp Osten: Ethik des Impfens. In: Bundeszentrale für politische Bildung. 11. Juni 2021, abgerufen am 18. Juli 2024.
  4. a b c Kapitel 10: Masern. S. 193.
  5. Centers for Disease Control and Prevention: Measles Prevention: Recommendations of the Immunization Practices Advisory Committee (ACIP).
  6. Centers for Disease Control, Prevention: CDC health information for international travel 2014 the yellow book. 2014, ISBN 978-0-19-994850-5, S. 250 (google.ca).
  7. Herwig Kollaritsch, Gerhard Wiedermann: Leitfaden für Schutzimpfungen. ISBN 3211834486, S. 120.
  8. a b c d Pinkbook Measles - Epidemiology of Vaccine Preventable Diseases. In: CDC. 25. September 2019, abgerufen am 27. April 2020 (amerikanisches Englisch).
  9. a b S. Klein et al.: Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. In: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Band 55, Nr. 11, 1. November 2012, S. 1512–1523, doi:10.1007/s00103-012-1539-7.
  10. a b c Robert Koch-Institut: Mitteilung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut: Empfehlung und wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-) und Varizellen-Impfung. In: Epidemiologisches Bulletin. Nr. 2, 9. Januar 2020, S. 3–22 (rki.de [PDF]).
  11. STIKO: STIKO-Empfehlung zur Masernschutzimpfung. Robert Koch-Institut, Infektionsepidemiologie, 20. September 1974 (rki.de [abgerufen am 4. April 2020]).
  12. Erhöhtes Fieberkrampfrisiko nach Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-Impfung. In: Bulletin zur Arzneimittelsicherheit. BfArM, Juni 2011, S. 14, abgerufen am 6. Oktober 2021.
  13. Andrea Misin et al.: Measles: An Overview of a Re-Emerging Disease in Children and Immunocompromised Patients. In: Microorganisms. Band 8, Nr. 2, 18. Februar 2020, doi:10.3390/microorganisms8020276, PMID 32085446, PMC 7074809 (freier Volltext).
  14. Diskussion um die Masernimpfung. In: Arznei-Telegramm. 11. Oktober 2013, abgerufen am 14. April 2020.
  15. Diana Moll: Masern: Die Impfpflicht kommt – aber kein Einzelimpfstoff in Sicht? In: Deutsche Apothekerzeitung. 20. August 2019, abgerufen am 14. April 2020.
  16. Bekanntmachung Nr. 484 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen. (PDF) In: Bundesanzeiger. 8. Juli 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021.
  17. Vaccine Timeline. Abgerufen am 10. Februar 2015.
  18. Vierfachimpfstoff: Erster MMRV-Impfstoff zugelassen. In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 21. August 2019, abgerufen am 4. April 2020.
  19. Deborah Mitchell: The essential guide to children’s vaccines. St. Martin’s Press, New York 2013, ISBN 978-1-4668-2750-9, S. 127 (google.ca).
  20. STIKO: STIKO-Empfehlungen 1976. Robert Koch-Institut, 1. August 1976 (rki.de [abgerufen am 4. April 2020]).
  21. STIKO: STIKO-Empfehlungen 1980. Robert Koch-Institut, 1. September 1980 (rki.de [abgerufen am 4. April 2020]).
  22. Impfempfehlungen im Überblick. (PDF) In: RKI. 13. Dezember 2018, abgerufen am 4. April 2020.
  23. STIKO: STIKO-Empfehlungen 1984. Robert Koch-Institut, 1. Oktober 1984 (rki.de [abgerufen am 4. April 2020]).
  24. STIKO: STIKO-Empfehlungen 1991. Robert Koch-Institut, 1. August 1991 (rki.de [abgerufen am 4. April 2020]).
  25. Epidemiologisches Bulletin 28 / 2001. In: RKI. 13. Juli 2001, S. 204–205, abgerufen am 4. April 2020.
  26. a b Measles vaccines: WHO position paper. In: Weekly epidemiological record. 84. Jahrgang, Nr. 35, 28. August 2009, S. 349–60, PMID 19714924 (who.int [PDF]).
  27. a b c d e f g Dietrich Reinhardt: Therapie der Krankheiten Im Kindes- und Jugendalter. Springer-Verlag, 2014. ISBN 978-3-642-41814-3. S. 234.
  28. Masern - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern. Warum soll grundsätzlich zweimal gegen Masern geimpft werden? In: RKI. 4. November 2021, abgerufen am 21. Dezember 2022.
  29. Measles Fact sheet N°286. In: who.int. November 2014, abgerufen am 4. Februar 2015.
  30. Epidemiologisches Bulletin Nr. 16/2014 RKI, 22. April 2014.
  31. WHO: Reported estimates of MCV coverage
  32. O. T. Ertl et al.: Immunodominant domains of the Measles virus hemagglutinin protein eliciting a neutralizing human B cell response. In: Archives of Virology. Band 148, Nr. 11, November 2003, S. 2195–2206, doi:10.1007/s00705-003-0159-9, PMID 14579178.
  33. S. F. Atabani et al.: Identification of an immunodominant neutralizing and protective epitope from measles virus fusion protein by using human sera from acute infection. In: Journal of Virology. Band 71, Nr. 10, Oktober 1997, S. 7240–7245, PMID 9311797, PMC 192064 (freier Volltext).
  34. E. Malvoisin, F. Wild: Contribution of measles virus fusion protein in protective immunity: anti-F monoclonal antibodies neutralize virus infectivity and protect mice against challenge. In: Journal of virology. Band 64, Nummer 10, Oktober 1990, S. 5160–5162, PMID 2398539, PMC 248009 (freier Volltext).
  35. a b Martin O. Ota et al.: Hemagglutinin protein is a primary target of the measles virus-specific HLA-A2-restricted CD8+ T cell response during measles and after vaccination. In: The Journal of Infectious Diseases. Band 195, Nr. 12, 15. Juni 2007, S. 1799–1807, doi:10.1086/518006, PMID 17492596.
  36. Guidelines for Vaccinating Pregnant Women
  37. Chart of Contraindications and Precautions to Commonly Used Vaccines
  38. Was ist bei Multipler Sklerose (MS) und anderen demyelisierenden Erkrankungen in Bezug auf Impfungen zu beachten? In: RKI. 16. Juli 2020, abgerufen am 20. März 2021.
  39. RKI - Navigation - Sind Impfmasern infektiös? 20. August 2007, abgerufen am 26. Juli 2019.
  40. Masern. RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte. Robert-Koch-Institut. Stand 09/2010.
  41. a b c d e Carlo Di Pietrantonj et al.: Vaccines for measles, mumps, rubella, and varicella in children. In: The Cochrane Database of Systematic Reviews. Band 11, Nr. 11, 22. November 2021, S. CD004407, doi:10.1002/14651858.CD004407.pub5, PMID 34806766, PMC 8607336 (freier Volltext) – (englisch, Risiko ITP: 1 case of ITP per 40,000 administered MMR doses).
  42. a b Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern. Welche Nebenwirkungen können nach der MMR-Impfung auftreten? In: RKI. 4. November 2021, abgerufen am 10. Mai 2024.
  43. P. Carrillo-Santisteve, P. L. Lopalco: Measles still spreads in Europe: who is responsible for the failure to vaccinate? In: Clinical Microbiology and Infection. Band 18 Suppl 5, Oktober 2012, S. 50–56, doi:10.1111/j.1469-0691.2012.03982.x, PMID 23051058.
  44. Frank Patalong: Zahl der Masernfälle steigt durch Impfabstinenz, Spiegel.de am 20. Mai 2013.
  45. a b bag.admin.ch (Memento vom 1. Januar 2013 im Webarchiv archive.today) BAG, Neue Masernausbrüche in der Schweiz und ein Todesfall, 4. Februar 2009.
  46. Measles cases hit record high in the European Region. In: euro.who.int. 4. April 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. September 2018; abgerufen am 4. April 2020 (englisch).
  47. Wolfram Gerlich: Medizinische Virologie. ISBN 978-3-131-53562-7. S. 49.
  48. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/Masernschutzgesetz_Kabinett.pdf
  49. Christiane Meyer, Sabine Reiter: Impfgegner und Impfskeptiker – Geschichte, Hintergründe, Thesen, Umgang. In: Bundesgesundheitsblatt. Band 47, 2004, doi:10.1007/s00103-004-0953-x (rki.de [PDF; abgerufen am 30. April 2015]).
  50. T. J. Zuzak, I. Zuzak-Siegrist, L. Rist, G. Staubli, A. P. Simoes-Wüst: Attitudes towards vaccination: users of complementary and alternative medicine versus non-users. In: Swiss medical weekly. Band 138, Nummer 47–48, November 2008, S. 713–718, PMID 19043817.
  51. Cashing In On Fear: The Danger of Dr. Sears. Abgerufen am 27. Januar 2015.
  52. Tages-Anzeiger vom 26. Februar 2008 (Memento vom 27. September 2012 im Webarchiv archive.today): Viele entscheiden sich bewusst, nicht zu impfen.
  53. Alina Schadwinkel, Sven Stockrahm: Masern: Schluss mit den Masern-Mythen! In: Zeit Online. 23. Februar 2015, abgerufen am 30. Januar 2019.
  54. Schutzimpfungen – 20 Einwände und Antworten des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts. Robert Koch-Institut, 23. Oktober 2013, abgerufen am 4. Januar 2015.
  55. Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern. Pressemitteilung Nr. 72/2022. Bundesverfassungsgericht, 18. August 2022, abgerufen am 20. Juli 2023.
  56. Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen bestätigt, Die Zeit, 18. August 2022.
  57. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2022, Az. 1 BvR 469/20 u. a.
  58. Winkelmann, A., Löbermann, M. & Zettl, U.K.: Nur ein Mythos: Autismus und Multiple Sklerose nach Masernimpfung. MMW – Fortschritte der Medizin 157, 47–49 (2015). doi:10.1007/s15006-015-3219-7
  59. [1]
  60. Mia Topsøe Mailand und Jette Lautrup Frederiksen: Vaccines and multiple sclerosis: a systematic review. In: Journal of Neurology. Band 264, Nr. 6, Juni 2017, S. 1035–1050, doi:10.1007/s00415-016-8263-4, PMID 27604618.
  61. Swissmedic: Swissmedic gibt Charge des monovalenten Masern-Impfstoffs „Measles Vaccine (live)“ frei. 25. April 2008, abgerufen am 5. März 2020.
  62. Mayo Clinic: Measles Virus Vaccine, Live (Subcutaneous Route). Abgerufen am 30. April 2022.