Miniature Bull Terrier
Miniature Bull Terrier | |||
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FCI-Standard Nr. 359 | |||
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Ursprung: | |||
Widerristhöhe: |
< 35,5 cm | ||
Zuchtstandards: | |||
Liste der Haushunde |
Der Miniature Bull Terrier ist eine von der FCI anerkannte Hunderasse aus Großbritannien (FCI-Gruppe 3, Sektion 3, Standard Nr. 359).
Herkunft und Geschichtliches
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Herkunft und Geschichte entsprechen der des Bullterriers. Ein kleinerer Typ des Bullterriers war schon seit dem frühen 19. Jahrhundert bekannt, aber er war vor dem Ersten Weltkrieg nicht mehr beliebt und wurde im Jahr 1918 aus dem Kennel Club Rasse-Register herausgenommen. Im Jahr 1938 wurde eine Wiederbelebung von Colonel Richard Glyn und einer Gruppe von gleichgesinnten Interessenten angestrebt, welche den Miniature Bull Terrier Club gründeten.[1]
Am 5. Juli 2011 folgte die FCI dem britischen Vorbild und erkannte den Miniature Bull Terrier als eigenständige Rasse an. Der Miniature Bull Terrier wird im Ursprungsland Großbritannien zu den vom Aussterben bedrohten Rassen gezählt und seit 2006 in der "vulnerable native breeds"-Liste geführt.[2]
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim Miniature Bull Terrier ist, anders als beim als Standard bezeichneten Bullterrier, die Größe im Rassestandard festgelegt. Der FCI-Rassenstandard unterscheidet sich zum Standard des Bullterrier in folgendem Absatz: "Die Widerristhöhe sollte 35,5 cm nicht überschreiten. Es sollte ein Eindruck von Substanz im Verhältnis zur Größe des Hundes vorhanden sein. Es gibt keine Gewichtsgrenze. Die Hunde sollten immer harmonisch sein."[3]
Gesundheitsaspekte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim Miniature Bull Terrier besteht eine Neigung zu einer genetisch bedingten Schwäche des Aufhängeapparates der Augenlinse und damit zu einer Linsenverlagerung, eventuell mit sekundärem Grünen Star. Zum Nachweis dieser Augenerkrankung gibt es einen Gentest.[4]
Rechtliche Situation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Rasse Miniature Bull Terrier steht, anders als der Bullterrier, in keiner der deutschen Rasselisten. In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen für Zucht und Haltung dieser Rasse.
Im Bericht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) von 2010 wird festgestellt, dass es bei den behördlich erfassten Miniatur Bull Terriern zu keinem Vorfall gekommen ist, bei dem Menschen oder Tiere geschädigt wurden. Des Weiteren ist dort festgehalten, dass Miniatur Bull Terrier zum Typ "Kleine Hunde" gehören. Eine behördliche Feststellung der Gefährlichkeit ist im Einzelfall möglich.[5]
Schon bevor der Miniature Bull Terrier auch in der FCI als eigene Rasse anerkannt war, gab es juristische Auseinandersetzungen darum, ob die Hunde unter die Bestimmungen der jeweiligen Rasselisten fallen. Umstritten ist die Rechtslage in NRW zur Maßgeblichkeit der Widerristhöhe und der Einhaltung der FCI-Standards in der Zucht, wenn das konkrete Tier größer ist als es der Rassestandard vorsieht.[6] In Berlin war 2010 ein Verfahren anhängig, in dem die Definition eines Hundes als Bullterrier statt als Miniature Bull Terrier als Entscheidungsgrundlage für die Einschätzung als Listenhund betrachtet wird.[7]
In der Schweiz ist der Miniatur Bull Terrier auf der Rasseliste des Kantons Basel-Stadt explizit als Listenhund erwähnt.[8] Der Kanton Zürich schließt ihn dagegen explizit aus seiner Rasseliste aus.[9] Die übrigen Kantone, die den Bullterrier als Listenhund führen (AG, BL, FR, GL, SH, SO, TG, TI und VS), machen keine Angaben dazu, ob der Miniature Bull Terrier auch als gefährlich gilt.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Lloyd C. Briggs: Bullterriers. The biography of a breed. Darrydale press, New York NY 1940.
- Dieter Fleig: Kampfhunde. 2 Bände. Fleig, Mürlenbach 1981–1983, ISBN 3-924008-02-7 (Bd. 1), ISBN 3-924008-03-5 (Bd. 2).
- Dieter Fleig: Miniature Bull-Terrier heute., Kynos Verlag, Mürlenbach 1998, ISBN 3-929545-98-5.
- Tom Horner: Alles über den Bull-Terrier. Anatomie und Verhalten des Bull-Terriers, Kaufüberlegungen, Ratschläge für Pflege, Zucht und Ausstellungswesen. Fleig, Mürlenbach 1983, ISBN 3-924008-09-4.
- Andrea Schleger: Geschichte und Entwicklung des Bullterriers. Genetisch begründete Fitneßminderung einer einseitig gezüchteten Hunderasse. Wien 1983 (Wien, Universität, Formal- und Naturwissenschaftliche Fakultät, Dissertation, 1983).
- Andrea Steinfeldt: „Kampfhunde“. Geschichte, Einsatz, Haltungsprobleme von „Bull-Rassen“. Eine Literaturstudie. Hannover 2002, Abschnitt: „Der Bull Terrier.“ (Hannover, Tierärztliche Hochschule, Dissertation, 2002), (PDF-Datei; 5,90 MB).
- Jennifer Hirschfeld: Untersuchung einer Bullterrier-Zuchtlinie auf Hypertrophie des Aggressionsverhaltens. DVG Service, Gießen 2005, ISBN 3-938026-35-9, (Zugleich: Hannover, Tierärztliche Hochschule, Dissertation, 2005), (PDF-Datei; 1,31 MB).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Rassestandard Nr. 359 der FCI: Miniature Bull Terrier (PDF)
- Deutscher Club für Bullterrier
- Die Gesellschaft der Bullterrier Freunde
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Beschreibung nach FCI
- ↑ Vulnerable Breeds ( des vom 16. Januar 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. auf der Seite des Britischen Kennel Clubs
- ↑ FCI Standard (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (DOC-Datei; 73 kB)
- ↑ Andrea Steinmetz: Glaukom - wie erkennen und wie richtig therapieren. In: kompaktvet Nr. 9 (2013), S. 2–3.
- ↑ Hundebericht Nordrhein-Westfalen 2010 ( des vom 14. Mai 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF-Datei; 59 kB) S. 8, Punkt IV
- ↑ Verneinend VG Aachen, Urteil vom 27.12.2006, Az. 6 K 903/05, bejahend z. B. OVG NRW, Beschluss vom 25.07.2016, Az. 5 B 1132/1, VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2016, Az. 18 L 3440/16 (jeweils in Eilverfahren)
- ↑ Verdacht der Gefährlichkeit reicht für Hundehaltungsverbot aus (Nr. 20/2010), berlin.de, abgerufen am 1. Juli 2011
- ↑ Rasseliste Basel-Stadt ( des vom 20. Dezember 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Veterinäramt Gesundheitsdirektion Zürich (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF-Datei; 129 kB)
Anmerkungen
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