Offizier

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Ein Offizier (von französisch officier aus mittellateinisch officiarius „Beamter, Bediensteter“[1] oder „Kriegsbedienter, Befehlshaber“[2]) ist ein Soldat, meistens ab der Dienstgradgruppe der Leutnante aufwärts. Offiziere haben die Verantwortung für Führung, Ausbildung und den Einsatz von Verbänden, Truppenteilen und Zügen. In der rein hierarchischen Einteilung in drei Laufbahngruppen belegen sie den ersten Platz, haben also Befehlsbefugnis über die unterstellten Unteroffiziere und die Mannschaften. Die Offiziere werden in Dienstgradgruppen unterteilt.[3]

Der Begriff ist als militärische Rangstufe seit dem 16./17. Jahrhundert bezeugt.[1] Bei Aufstellung der stehenden Heere gegen Ende des 17. Jahrhunderts waren Offiziersstellen in der Regel käuflich (in England bis 1877) und oft nur dem Adel vorbehalten, das Vorhandensein militärischer Kenntnisse war nur ein nachrangiges Kriterium für die Verleihung eines Offizierspatentes. Im Verlauf des 18. Jahrhunderts erkannte man dies in einigen europäischen Staaten als Mangel und versuchte durch Errichtung militärischer Bildungsanstalten die militärische Qualifikation des Offiziersnachwuchses zu heben. Ein Aufstieg aus dem Unteroffiziersrang war zwar theoretisch möglich, praktisch aber selten und wurde im späten 18. Jahrhundert insbesondere in Frankreich faktisch unmöglich. Im Heer der Französischen Revolution wurden Offiziere von den Angehörigen ihrer Einheiten gewählt, um durch die Emigration adeliger Offiziere entstandene Lücken zu füllen. Unter Napoléon Bonaparte wurde diese Praxis wieder eingestellt, Angehörige der niederen Ränge konnten aber bei entsprechender Erfahrung und Eignung durchaus Offizier werden. Ab den Koalitionskriegen wurde für Berufsoffiziere allgemein eine militärische Ausbildung erforderlich, in manchen Staaten (wie z. B. Bayern) zum Ende des 19. Jahrhunderts auch das Abitur. In Großbritannien galt man als Offizier gleichzeitig und automatisch als Gentleman mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Viele Adelige, besonders jüngere Söhne ohne Erbberechtigung, schlugen die Offizierslaufbahn ein. Auch für bürgerliche Jugendliche mit einer gewissen Schulbildung war es spätestens ab den Napoleonischen Kriegen möglich, die Offizierslaufbahn einzuschlagen und somit sozial aufzusteigen, z. B. bei der Royal Navy als Fähnrich (englisch Midshipman). Die militärische Ausbildung fand in diesem Fall nicht an einer Militärakademie, sondern direkt in der Verwendung statt. Ein berühmtes Beispiel für einen solchen Aufstieg ist der Entdecker James Cook.

Offizier der Bundeswehr ist, wer einen Dienstgrad trägt, der gemäß Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Offizieren vorbehalten ist.[4]

Die Offiziere des Österreichischen Bundesheeres werden an der Theresianischen Militärakademie ausgebildet. Sie absolvieren dort den Fachhochschulstudiengang Militärische Führung, der mit dem Bachelor abgeschlossen wird.

Daneben gibt es auch Polizeioffiziere bei der österreichischen Bundespolizei, der Justizwache im Strafvollzug, wie auch Einsatz- bzw. Stabsoffiziere bei den Rettungsdiensten (beispielsweise beim Österreichischen Roten Kreuz oder den Feuerwehren).

Der Einstieg als Offizier ist nicht mit einer Anstellung oder langjährigen Verpflichtung verbunden, sondern durch die Wehrpflicht gedeckt. Man kann als Milizoffizier normal jedes Jahr ca. vier Wochen Dienst leisten (max. 60 besoldete Diensttage innerhalb von zwei Kalenderjahren). Seit der Armeereform (Armee XII) dauert die Ausbildung zwischen 62 und 68 Wochen abhängig von der Funktion.

Ordentlicher Einstieg in die Ausbildung
Schule Dauer Beförderung zu
Allgemeine Grundausbildung mit allen Dienstleistenden 18–21

Wochen

Soldat
Unteroffiziersschule 4

Wochen

Wachtmeister
Praktikum in einer RS 7 Wochen Keine Beförderung
Offiziersschule (übliche Bezeichnung der Anwärter ist Aspirant) 15

Wochen

Leutnant
Praktikum in einer Rekrutenschule als Zugführer 18–21 Wochen Keine Beförderung

Im Gegensatz zu Berufsoffizieren BO (Instruktor-Offizieren) ist eine akademische Ausbildung für eine Laufbahn als Milizoffizier nicht notwendig. Offizieraspiranten benötigen lediglich eine abgeschlossene Berufslehre oder Matura. Berufs- und Milizoffiziere sind sich grundsätzlich gleichgestellt. Der BO hat beruflich aber meist unterschiedliche Aufgaben (Ausbildungsarmee) als der Milizoffizier, während die Milizfunktion des BO sich aber nicht von jener der Milizoffiziere unterscheidet (auch der BO leistet jedes Jahr ca. vier Wochen Dienst). Beruflich ist der BO eher in Schulen und bei den Lehrverbänden im Bereich Ausbildung und Planung tätig, während die meisten Milizoffiziere in Stäben der grossen Verbände eingeteilt sind oder bis zum Bataillon gemeinsam mit den Unteroffizieren und Mannschaften jährlich ihren rund vierwöchigen Dienst leisten. Milizoffiziere der Schweizer Armee sind vollwertige Kader und können es theoretisch bis zum Rang des Generals bringen. Ab Stufe Brigadier findet man allerdings fast ausschließlich Berufsoffiziere.

Unterteilung der Gruppe der Offiziere
Gruppe Grade
Subalternoffiziere Leutnant
Oberleutnant
Hauptleute Hauptmann
Stabsoffiziere Major
Oberstleutnant
Oberst
Höhere Stabsoffiziere Brigadier
Divisionär
Korpskommandant
Oberbefehlshaber der Armee General (wird im Ernstfall durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt)

Der sogenannte Fachoffizier ist ein Grad, auf den ein Soldat, Unteroffizier oder höherer Unteroffizier nicht befördert, sondern aufgrund besonderer ziviler Befähigungen ernannt wird (ausgenommen davon sind Berufsunteroffiziere, diese können selbst bei höchster Befähigung aufgrund gesetzlicher Vorschriften keinen Offiziersgrad erreichen). Je nach bekleideter Funktion entspricht Fachoffizier einem Grad zwischen Oberleutnant und Oberst.

Vereinigte Staaten

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Etwa 15 % der US-amerikanischen Soldaten sind Offiziere des Heeres. Man unterscheidet die Offiziere zwischen Commissioned Officers (ab Leutnant/Ensign) und Warrant Officers (WO), eine vier- beziehungsweise (bei der US Army) fünfstufige Dienstgradgruppe von Fachoffizieren im Fähnrichrang.

Man unterscheidet bei den aktiven Streitkräften der Vereinigten Staaten zwischen Regular und Reserve Officers. Die regulären Offiziere stellen den Kern des Berufsoffizierskorps. Ihnen steht bei entsprechender Leistung in der Regel das Recht auf eine volle militärische Laufbahn zu. Reserve Officers on extended active duty stellen weit über 40 % der aktiven Offiziere und sind nicht mit Reservisten, die Wehrübungen absolvieren, zu verwechseln. Sie dienen jahrelang ohne formellen Unterschied zum Elitestatus eines Regular Officers, können jedoch jederzeit ohne Verlust der Ehre aus dem aktiven Dienst entlassen werden.

Die Warrant Officers (WO) werden überwiegend aus den Mannschaften rekrutiert. Einem sechswöchigen Grundkurs schließt sich eine Fachschulung an. Die Dienstverpflichtung als WO beträgt mindestens drei Jahre. Sie können auch auf dem gleichen Weg wie Zivilisten Second Lieutenant werden und danach bestehen keine Aufstiegsbegrenzungen mehr.

Das Offizierspatent kann auf drei Arten erworben werden:

Die Militärakademie umfasst eine vierjährige Ausbildung kombiniert mit einer intensiven militärfachlichen Ausbildung und Vorbereitung auf Menschenführung mit einem Studium. Absolventen einer Militärakademie erhalten das Regular Officer Patent, einen Bachelor-Abschluss und verpflichten sich zu mindestens sechs Jahren aktivem Dienst. Die Absolventen stellen derzeit etwa 20 % der neuen Offiziere in den US-Streitkräften und haben überdurchschnittliche Karriereaussichten.

Die Reserveoffiziersausbildung begleitend zum College-Studium, sogenanntes „ROTC“ wird an 500 Colleges angeboten. Die Studenten erhalten wöchentlich zwei bis fünf Stunden militärfachliche Ausbildung, und in den Semesterferien werden Trainingslager oder Praktika auf Militärstützpunkten durchgeführt. Die aktive Dienstverpflichtung beträgt in der Regel vier Jahre.

Die Kurzlehrgänge für College-Absolventen an den OCS/OTS-Schulen bestehen aus einem dreimonatigen Offizierslehrgang (12 Wochen Basic Officer Training (BOT)). Ungediente nehmen vorher an einer achtwöchigen Grundausbildung teil; körperliche Fitness ist unabdingbare Voraussetzung. Die Dienstverpflichtung beträgt mindestens zwei Jahre.

Je nach Karrierefeld besuchen die meisten Offiziere, unabhängig von der bisherigen Ausbildung, für drei bis 18 Monate weitere Spezialschulen vor der ersten Truppenverwendung. Offiziere müssen ihre Karriere sorgfältig planen. Beförderungen und sogar das Verbleiben im Dienst hängen von der Ausführung bestimmter „Karriereschritte“ des Offiziers zu gegebenen Zeitpunkten ab. Warrant Officers verbringen den größten Teil ihrer Laufbahn in einem Tätigkeitsbereich, wohingegen ein Commissioned Officer ein möglichst flexibler, vielseitiger Truppenführer sein soll und daher die richtige Mischung aus Truppen- und Stabsverwendungen sowie Verwendungen in einem Spezialbereich vorweisen muss. Weitere Fortbildungsmöglichkeiten erhalten die Offiziere auch durch Lehrgänge am Command and General Staff College einer der Teilstreitkräfte. Um die Kooperationsfähigkeit zwischen den Teilstreitkräften zu verbessern, ist eine dreijährige Verwendung auf „Joint Service“-Ebene (also teilstreitkraftübergreifend) für Field Grade Officers (Dienstgrade Major bis Colonel) vorgesehen und die Erfahrung bei einer aus mehreren Waffengattungen bestehenden Kommando- oder Stabsstelle ist Voraussetzung für die Beförderung zum General. Das von der National Defense University betriebene National War College bereitet den Offizier auf höhere Kommando- und Stabsverwendungen vor und fördert die Fähigkeit zur Planung und Operation auf strategischer Ebene.

Sonderrechte nach der Genfer Konvention

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Die Genfer Konventionen enthalten einige Sonderrechte für Offiziere. Nach dem Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen[5] sind Kriegsgefangene unterer Dienstgrade verpflichtet, Offizieren der gefangennehmenden Partei den gebotenen Respekt zu erweisen (Artikel 39). Offiziere unter den Gefangenen sind hierzu nur gegenüber höher gestellten Offizieren und, unabhängig von dessen Rang, dem Lagerkommandanten verpflichtet (Artikel 41). Kriegsgefangene unterer Dienstgrade dürfen, ihrem Alter und körperlichen Zustand entsprechend, zur Arbeit herangezogen werden (Artikel 49), Unteroffiziere jedoch nur zu nichtkörperlichen Tätigkeiten. Offiziere sind nicht zur Arbeit verpflichtet, ihnen ist jedoch auf Wunsch eine entsprechende Möglichkeit einzuräumen (Artikel 50). Kriegsgefangenen ist von der gefangennehmenden Partei eine monatliche Zahlung zu gewähren, die zwischen 50 und 75 Franken für Offiziere verschiedener Ränge entsprechen soll (Artikel 60).

  • Diana Carmen Albu-Lisson: Von der k.u.k. Armee zur Deutschen Wehrmacht. Offiziere und ihr Leben im Wandel politischer Systeme und Armeen. Peter Lang, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-631-61351-1.
  • István Deák: Der K.(u.)K. Offizier. 1848–1918. 2. Auflage. Böhlau, Wien [u. a.] 1995, ISBN 3-205-98242-8.
  • Jörg Muth: Command culture. Officer education in the U.S. Army and the German Armed Forces, 1901–1940, and the consequences for World War II. University of North Texas Press, Denton 2011, ISBN 978-1-57441-303-8.
  • Edgar Schumacher: Vom Beruf des Offiziers (= Sammlung Mein Beruf. Bd. 3). Verlag Die Arche, Zürich 1957.
  • Hubert Zeinar: Manager in Uniform: Entwicklung und Tradition des Offiziersberufes. Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien 2002, ISBN 3-7083-0031-9.
Commons: Offizier – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Offizier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. a b Duden. Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. 2. Auflage, Dudenverlag, Mannheim 1989, S. 495.
  2. officier, offizier, m. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 13: N, O, P, Q – (VII). S. Hirzel, Leipzig 1889, Sp. 1184–1191 (woerterbuchnetz.de).
  3. Die Laufbahn der Offiziere (m/w/d). Abgerufen am 20. November 2020.
  4. Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978, Art. 1 (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 24. April 2015] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  5. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen. In: admin.ch. Schweizerische Eidgenossenschaft – Die Bundesbehörden, abgerufen am 24. April 2015.