Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht

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Die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) ist ein 295-seitiges Regelwerk der Kultusministerkonferenz[1] zur Unfallverhütung an öffentlichen Schulen in Deutschland.

Die RiSU erscheint üblicherweise ca. alle drei Jahre in einer neuen Fassung (aktuell: 23. September 2023) und ist in drei Abschnitte gegliedert:

  1. Verbindliche Regelungen (S. 12–98),
  2. Hinweise und Ratschläge (S. 100–140),
  3. Anlagen (S. 142–286).

Durch Verordnung oder Gesetz (Schulgesetz) wird die RiSU in allen 16 Bundesländern zur verbindlichen Vorschrift erhoben, die bei der Planung und Durchführung von Unterricht zu beachten ist. Dabei geht es nicht nur um die rein naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie, Physik, sondern auch um Sicherheit und Gefahrenvermeidung in Fächern wie Kunst (Lösemittel, Speckstein), Musik (Lärmschutz), Werken, Technik, Arbeitslehre, Hauswirtschaft usw. Einige Bundesländer haben eine eigene RiSU, die von der KMK-RiSU geringfügig abweicht.[2]

Um den Lehrkräften den Umgang mit der RiSU zu erleichtern, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) einen Internetauftritt erstellt,[3] wo sich fachspezifische Problemstellungen durch einen Mausklick verdeutlichen lassen. Als weiteres Hilfsmittel zur Erfüllung der Anforderungen aus der RiSU hat die DGUV ein Portal namens DeGINTU (Deutsches Gefahrstoff-Informationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht) erstellt.[4] Weitere Umgangshilfen sind z. B. die Software D-GISS, die erstmalig 1996 bereitgestellt wurde.

Einzelnachweise

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  1. Kultusministerkonferenz: RiSU. KMK, 21. September 2023, abgerufen am 24. November 2023.
  2. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen: Chemie. Abgerufen am 2. März 2018.
  3. sichere-schule.de
  4. DEGINTU - Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung. Abgerufen am 2. Dezember 2021.