Der Friedensvertrag von San Francisco trat am 28. April 1952 in Kraft und machte Japan wieder zu einem unabhängigen Land. Noch im selben Jahr nahm der Nationale Sicherheitsrat seine Arbeit auf. Er überwachte zunächst die Reservekräfte der Polizei, die Küstenwache und die Minensucheinheiten.
Im Jahre 1954 wurde durch das neu geschaffene Amt für Verteidigung der Nationale Sicherheitsrat umgestaltet und die Selbstverteidigungskräfte mit den Einheiten Bodenselbstverteidigungskräfte, Luftselbstverteidigungsstreitkräfte und Meeresselbstverteidigungsstreitkräfte gebildet. Das Wort Armee wurde bewusst vermieden, da es Japan nach Artikel 9 seiner Verfassung verboten ist, eine Armee aufzustellen. Der Leiter des Amtes für Verteidigung hatte keinen Ministerrang.
Den ersten Auslandseinsatz hatten die Bodenselbstverteidigungsstreitkräfte 2004 an der amerikanisch geführten Besetzung des Irak, wo sie an Wiederaufbaumaßnahmen beteiligt waren.
Beginnend ab 2005 wurde das Amt für Verteidigung umorganisiert und erst im Januar 2007 in den Rang eines Ministeriums erhoben.
Aufgrund der Bestimmungen der japanischen Verfassung, die nur in der juristischen Interpretation militärische Aktionen vorsieht, ist das Heer, wie auch Marine und Luftstreitkräfte des Landes, sehr defensiv ausgerichtet. Seine Hauptaufgabe sieht das Heer daher vor allem in der Abwehr feindlicher Landeoperationen. Obwohl die Topographie den Verteidiger begünstigt, stellt es sich als schwierig dar, die gesamte Küstenlinie sowie alle vier Hauptinseln des Landes gleichzeitig zu verteidigen. Daher sieht die japanische Militärdoktrin explizit Unterstützung seitens der Streitkräfte der Vereinigten Staaten vor.
Im Rahmen der am 29. Oktober 2005 zwischen der japanischen und der US-amerikanischen Regierung vereinbarten Umstrukturierungen der Streitkräfte in Japan soll sich das Kommando der Bodenselbstverteidigungskräfte verstärkt mit der Abwehr von Terrorismus, Guerilla-Angriffen und anderen Krisenfällen befassen. Als Ergebnis davon wurden am 28. März 2007 die Zentralen Bereitschaftskräfte (Central Readiness Force) in Dienst gestellt, die geeignete Spezialverbände für Sondereinsätze im In- und Ausland umfassen.
Ähnlich wie in Deutschland sah die japanische Politik schnell die Notwendigkeit eines stehenden Heeres. Um den Spielraum, den die gängige Verfassungsinterpretation hinsichtlich der Selbstverteidigung bot, nicht auszuhöhlen, wurde die Truppenstärke limitiert und die Verteidigungspolitik mit der der USA koordiniert. Ursprünglich waren die JGSDF 75.000 Mann stark, 1952 waren es 110.000. Zwei Jahre später hatte das Heer noch einmal 20.000 Mann mehr. Bis zum Ende des Kalten Krieges erreichte die politische Limitierung 180.000 Mann. Diese schöpfte die Verteidigungsbehörde, die erst 2007 zum Ministerium wurde, jedoch nie aus, da für so viele Soldaten nicht ausreichend Ausrüstung vorhanden war. Seit dem Ende des Kalten Krieges hat sich die Mannstärke der Bodenselbstverteidigungsstreitkräfte bei knapp 150.000 eingependelt, sodass eine Modernisierung eingeleitet werden konnte.
Das Bodenkomponentenkommando (陸上総隊Rikujō-sōtai) hat seinen Sitz in Asaka, Präfektur Saitama. Es wurde am 27. März 2018 von den Zentralen Bereitschaftskräften neu organisiert. In Kriegszeiten würde es das Kommando über zwei bis fünf Armeen übernehmen. Der Kommandant ist ein Generalleutnant mit Erfahrung als Armeekommandant.
Das japanische Heer ist darüber hinaus territorial aufgeteilt, um zumindest ansatzweise einen flächendeckenden Schutz bieten zu können. Insgesamt bestehen fünf Großverbände: