Studiosus

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Die Bezeichnungen studiosus (stud.) und candidatus (cand.) bezeichnet Studierende. Es handelt sich im deutschsprachigen Raum nicht um offizielle akademische Grade.

Arten und Unterscheidung

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Der studentische Grad gibt den Stand des Studienfortschritts (stud. oder cand.) und das Studienfach (siehe Liste) an und wird meist abgekürzt. Die studentischen Bezeichnungen sind im deutschen Sprachraum nicht Teil des Hochschulrechts eines Landes und weder offiziell noch eindeutig zugeordnet oder abgegrenzt.

Studierende können sich dabei generell mit stud. (studiosus) und der lateinischen Abkürzung der jeweiligen Fachrichtung bezeichnen. Die seit dem Mittelalter so verwendete Bezeichnung studiosus leitet sich ab von studium im Sinne einer wissenschaftlichen Beschäftigung an einer Universität.

Ab der Zwischenprüfung oder dem Beginn der Vorbereitung auf den endgültigen Studienabschluss wird auch die Bezeichnung cand. (candidatus) zusammen mit der einschlägigen Fachrichtung verwendet. Meist bezieht man sich dabei auf Studierende, die sich kurz vor oder in der Zeit der Abschlussprüfungen befinden, also kandidieren (nämlich für einen akademischen Grad), oder seltener – je nach Studienfach bzw. örtlichem Gebrauch – auch auf Studierende nach bestandener Zwischenprüfung. Die Bezeichnung candidatus stand ursprünglich für den mit weißer (candidus „weiß“) Toga bekleideten Anwärter auf ein Amt im Römischen Reich. Als es früher auch eine „grundständige Promotion“ gab, also eine ohne vorher erworbenen akademischen Grad, konnte ein von einem Professor angenommener Doktorand diese Selbstbezeichnung tragen.[1] Absolventen der Ersten juristischen Prüfung werden von manchen Justizprüfungsämtern als geprüfte Rechtskandidaten bezeichnet, wenn das Landesrecht nicht zu Bezeichnungen wie z. B. Referendar jur.[2] befugt.

Für den Doktor­grad gibt es ebenfalls inoffizielle Selbstbezeichnungen, so z. B. Drs. (doctorandus) für eine Person, die eine Doktorarbeit schreibt, und Dr. des. (doctor designatus) für den designierten, also bestätigten, aber noch nicht verliehenen Grad. Einige Universitäten verbieten deren Gebrauch explizit.[3]

Die Kürzel werden in Deutschland, der Schweiz und z. T. auch Österreich von traditionsbewussten Studierenden (z. B. Studentenverbindungen) im „hochschulinternen Gebrauch“ dem Namen in Verbindung mit der Fachabkürzung vorangestellt – da dort das Wissen vorausgesetzt wird, dass kein Abschluss erreicht worden ist – stellen aber keinen von einer staatlichen Behörde oder Hochschule verliehenen Titel oder akademischen Grad dar, allenfalls einen „studentischen Grad“. In Österreich wird das Kürzel stud. teilweise in Protokollen von Organen der akademischen Selbstverwaltung verwendet, um studentische Mitglieder dieser Gremien unabhängig vom Studienfortschritt zu kennzeichnen. In den meisten Universitäten findet diese Bezeichnung heute keinerlei Verwendung mehr, vielmehr wird gemäß der aktuellen Sprachleitfäden[4][5], die Ansprache als „Studierende“ empfohlen.

Potentielle Verwechslungsgefahr mit ausländischen akademischen Graden

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In Dänemark, Island und Norwegen werden mit Kandidat bzw. der Abkürzung cand. akademische Grade bezeichnet, die einem Master vergleichbar sind. In einigen Staaten des ehemaligen Ostblocks wiederum bezeichnet der Kandidat der Wissenschaft einen akademischen Grad, der einer Promotion in Deutschland gleichwertig ist (der Grad eines Doktor der Wissenschaften entspricht in diesem System der deutschen Habilitation).

Die Bezeichnung wird klein sowie ohne Bindestrich geschrieben: z. B.: cand. ing., cand. med.

Alphabetische Liste der lateinischen Fachbezeichnungen

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Vor die Fachbezeichnungen setzen Studierende ein stud., für den Abschluss kandidierende Studierende gilt die gleiche Liste mit cand. Wörtlich bedeutet das „Studierende:r/ Kandidat der…“ (z. B.: rer. nat. für rerum naturalium „Dinge der Natur“), daher sind die Fachbezeichnungen immer im Genitiv gehalten. Viele Fächer können nur behelfsmäßig ins Lateinische oder Griechische übersetzt werden, wobei Titel und Grade, die geschützt sind, besonders zu vermeiden sind. An der mittelalterlichen Universität bereiteten die Sieben Freie Künste auf die drei möglichen Fächer Theologie, Jura und Medizin vor; diese Ordnung wurde hier beibehalten.

theol. theologiae Theologie
iur. (oder jur.) iuris, iurisdictionis, iuris prudentiae Jura bzw. Jus
med. medicinae Medizin (candidatus nach Bestehen des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum))
phil. philosophiae Geisteswissenschaft, vgl. trivium
rer. nat. rerum naturalium Naturwissenschaften, vgl. quadrivium

Zu diesen frühen Hauptrichtungen gibt es zu jedem Studienfach von Studierenden erdachte Latinisierungen:

Studierende an einer philosophischen Fakultät oder eines ursprünglich in der Philosophie enthaltenen Faches geben sich u. U. eine latinisierte Fachbezeichnung:

angl. rerum Anglicarum Anglistik
arch. Archaeologiae Archäologie
cur. curae Pflegewissenschaft
disci. disciplinae Bildungswissenschaft
ethn. Ethnologiae Völkerkunde
geogr. geographiae Geographie
ger. rerum Germanicarum Germanistik
grae. linguae Graecae Griechisch / Graecum
hist. historiae Geschichtswissenschaft
lat. linguae Latinae Latein
oec. inf. oeconomiae informaticae Wirtschaftsinformatik
paed. paedagogiae Pädagogik
psych. psychologiae Psychologie
rer. oec. rerum oeconomiacarum Volks- oder Betriebswirtschaftslehre
rer. phil. rerum philosophiacarum Philosophie
rer. pol. rerum politicarum Politik- oder Wirtschaftswissenschaft
rer. publ. rerum publicarum Verwaltungswissenschaft
rer. soc. rerum socialium Gesellschaftswissenschaft
rer. soc. oec. rerum socialium oeconomicarumque: 〈österr.〉 Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
rhet. rhetoricae Rhetorik

rerum naturalium

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Mathematiker, Ingenieure und Naturwissenschaftler geben sich u. U. folgende latinisierte Fachbezeichnungen:

aer. aeronauticus Luft- und Raumfahrttechnik
agr. agrarius, der Agrarwissenschaften
arch. architecturae Architektur
arch. nav. architecturae navalis Schiffbau
biol. biologiae Biologie
chem. chemistriae Chemie
el. electricarum Elektrotechnik
forest. forestarius, der Forstwissenschaft
geod. Geodäsie/Vermessungswesen
geol. geologiae Geologie
inf., inform. informaticensis Informatik
ing. ingenium Bauingenieurwesen
sonstige Ingenieurwissenschaften
mach. machinae Maschinenbau
math. mathematicensis, mathematicae Mathematik
pharm. pharmaciae Pharmazie
phys. physicae Physik
psych. psychologiae Psychologie
rer. mont. rerum montanum Bergbau

Fachhochschulen

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Bei Fachhochschulen wird häufig der Zusatz (FH) verwendet. Beispielsweise in der Form cand. ing. (FH)

  1. Glossar Uni Basel (Memento des Originals vom 16. Mai 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/pages.unibas.ch
  2. § 25 Absatz 3 Juristenausbildungsgesetz (JAG) des Landes Hessen
  3. Universität Kiel, Promotionsordnung, § 23 Vollzug der Promotion, Absatz 3: (Memento des Originals vom 21. Juli 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.uni-kiel.de „Mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhält die Bewerberin oder der Bewerber die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades. Vor diesem Zeitpunkt darf der Grad in keiner Form, auch nicht als Dr. des., geführt werden.“
  4. https://www.mw.tum.de/fileadmin/w00btx/mw/MW-Personal/Frauenbeauftragte/Diversity_Sprachleitfaden_MW_TUM.pdf
  5. https://www.frauenbeauftragte.uni-bayreuth.de/pool/dokumente/Sprachleitfaden_2020.pdf