Teilstreitkräfte und Waffengattungen des Österreichischen Bundesheeres
Die Streitkräfte des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) sind in Teilstreitkräften organisiert, in denen Waffengattungen derart zusammengefasst sind, dass durch koordinierte gemeinsame Aufgabenerfüllung eine Wirkung in einer Domäne erzielt werden kann.
Rechtliche Bestimmungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Wehrgesetz 2001 ist die Zuständigkeit der Bundesregierung gemäß §7 (1)/WG2001 zur Bestimmung grundsätzlicher Angelegenheiten der Heeresorganisation festgelegt, im Übrigen ist dafür der Bundesminister für Landesverteidigung zuständig.[1]
Die aktuelle Heeresorganisation ist im Militärstrategischen Konzept 2017 festgelegt.[2]
Teilstreitkräfte des ÖBH
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das ÖBH unterscheidet derzeit folgende Teilstreitkräfte:[2]
- Landstreitkräfte
- Luftstreitkräfte
- Cyber-Kräfte
- Informationskräfte
Die Spezialeinsatzkräfte werden nicht zu den Teilstreitkräften gezählt, obgleich ihnen eine vergleichbare Rolle zukommt.
Teilstreitkräfte und Waffengattungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die oben genannten Teilstreitkräfte unterteilen sich weiter in Waffengattungen, wobei nicht (mehr) darauf geachtet wird, ob der jeweiligen Waffengattung eine unterstützende Aufgabe zukommt oder ob sie die Hauptträgerin des Gefechts ist. Die vormalige Unterteilung in Truppengattungen (Führungs- und Führungsunterstützungstruppen, Kampftruppen, Kampfunterstützungstruppen, Einsatzunterstützungstruppen) ist in der Truppe noch geläufig, obgleich sie als „nicht mehr zielführend“ beschrieben wird.
Den Teilstreitkräften werden folgende Waffengattungen zugeordnet:[2]
Landstreitkräfte |
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Luftstreitkräfte |
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Cyber-Kräfte | |
Informationskräfte |
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Zusätzlichen Einsatzkräften (nicht explizite Teilstreitkräfte) werden weitere Waffengattungen zugeordnet:
Spezialeinsatzkräfte | |
Logistikkräfte |
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Querschnittkräfte |
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Waffengattungen und Verbände
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Waffengattungen und deren zugeordnete Verbände oder Einheiten des Österreichischen Bundesheeres. Die Soldatinnen und Soldaten einer Waffengattung werden zum Teil gemeinsam ausgebildet und arbeiten nach denselben Vorgaben.[3]
Artillerietruppe Aufklärungstruppe |
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Infanterietruppe |
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Panzertruppe |
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Pioniertruppe |
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Bodengebundene Luftabwehrtruppe |
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Flugmeldetruppe |
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Luftunterstützungstruppe |
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Kampffliegertruppe |
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Cyber-Truppe IKT-Truppe EloKa-Truppe |
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Jagdkommandotruppe | |
Versorgungstruppe |
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Sanitätstruppe |
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ABC-Abwehrtruppe |
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Ordnungstruppe |
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Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ RIS - Wehrgesetz 2001 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 22.03.2023. Abgerufen am 22. März 2023.
- ↑ a b c Militärstrategisches Konzept 2017. Abgerufen am 22. März 2023.
- ↑ Unser Heer - Waffengattungen. Abgerufen am 29. Juni 2023.