Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 (Geldtransferverordnung)
Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 | |
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Titel: | Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers |
Bezeichnung: (nicht amtlich) |
Geldtransferverordnung |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Strafrecht |
Grundlage: | EGV, insbesondere Art. 95 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Anzuwenden ab: | 1. Januar 2007 |
Ersetzt durch: | Verordnung (EU) 2015/847 |
Außerkrafttreten: | 25. Juni 2015 |
Fundstelle: | ABl. L 345, 8. Dezember 2006, S. 1–9 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist außer Kraft getreten. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die EU-Geldtransferverordnung vom 15. November 2006 (Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers[1]) ist Bestandteil des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus.
Mit dieser Verordnung wird die Sonderempfehlung VII der Financial Action Task Force on Money Laundering ‚Arbeitsgruppe Finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche‘ (FATF) in EU-Recht umgesetzt. Sie ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Sie wurde durch die neue Geldtransfer-Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers[2] mit Wirkung zum 26. Juni 2015 ersetzt.
Ziele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit der Geldtransferverordnung wurde festgelegt, dass Zahlungsverkehrsdienstleister Angaben zum Auftraggeber bei jeder Etappe des Zahlungsvorgangs weiterleiten müssen. Ziel der Maßnahme ist die Verhinderung, Untersuchung und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- EU-Kommission zur Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers
- Terrorismusbekämpfung. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex.
- Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 345, 8. Dezember 2006, S. 1–9.
- ↑ Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006. In: ABl. L 141/1 vom 5. Juni 2015.