Bezirk Schüttenhofen

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Der Bezirk Schüttenhofen (tschechisch Okresní hejtmanství Sušice) war ein Politischer Bezirk im Königreich Böhmen. Der Bezirk umfasste Gebiete in Südwestböhmen im heutigen Plzeňský kraj (Okres Klatovy). Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Schüttenhofen (Sušice).

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1]

Der Bezirk Schüttenhofen wurde 1868 aus den Gerichtsbezirken Bergreichenstein (tschechisch soudní okres Kašperské Hory) und Schüttenhofen (Sušice) gebildet.[2]

1873 wurde die Errichtung des Gerichtsbezirks Hartmanitz (Hartmanice) beschlossen, wozu zehn Gemeinden aus dem Gerichtsbezirk Schüttenhofen sowie eine Gemeinde aus dem Gerichtsbezirk Bergreichenstein zum Gerichtsbezirk Hartmanitz zusammengeschlossen wurden.[3] Das Bezirksgericht Hartmanitz nahm am 2. März 1874 seine Tätigkeit auf.[4]

Im Bezirk Schüttenhofen lebten 1869 53.839 Personen, wobei der Bezirk ein Gebiet von 15,2 Quadratmeilen und 66 Gemeinden umfasste.[5]

1900 beherbergte der Bezirk 74.195 Menschen, die in 114 Gemeinden lebten.[6]

Der Bezirk Schüttenhofen umfasste 1910 eine Fläche von 817,05 km² und eine Bevölkerung von 53.295 Personen. Von den Einwohnern hatten 1910 31.760 Tschechisch[7] und 21.379 Deutsch als Umgangssprache angegeben. Weiters lebten im Bezirk 156 Anderssprachige oder Staatsfremde. Zum Bezirk gehörten drei Gerichtsbezirke mit insgesamt 69 Gemeinden bzw. 136 Katastralgemeinden.[8]

Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und wurde infolge des Münchner Abkommens 1938 als Teil des Sudetengebiets dem Deutschen Reich zugeschlagen. 1939 wurden die Gerichtsbezirke Bergreichenstein und Hartmanitz sowie angrenzende Ortschaften als Landkreis Bergreichenstein an das Land Bayern angeschlossen. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Gebiet 1945 wieder der Tschechoslowakei übertragen und ist seit 1993 ein Teil Tschechiens.

Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1873, Nr. 142: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes zu Hartmanitz in Böhmen“
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1874, Nr. 6: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes Hartmanitz in Böhmen“
  5. C. kr. místodržetelství (Hrsg.): Seznam míst v kralovství Českém. Užívajíc při tom výsledkův sčítání lidu ode dne 31. prosince 1869, sestavených od c. kr. statistické ústřední komise. Prag 1872, S. 12
  6. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 636
  7. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  8. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v království Českém. Sestaven na základě úředních dat k rozkazu c.k. místodržitelství. Prag 1913, S. 736