Höhere land- und forstwirtschaftliche Schule

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Höhere land- und forstwirtschaftliche Schule (HLFS)
Zuständigkeitsbereich
Staat Österreich
Schultyp (allgemein) Schulen für Agrarberufe, die direkt dem Ministerium unterstehen
ISCED-Ebene 4A
Klassifikation (national) Zentrallehranstalt (ZLA) / Land- und Forstwirtschaftliche Lehranstalt (LFLA)[1]
Schulträger Bund
Anzahl 7 (2011/12)[1]

Die Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen (HLFS) sind im Bildungssystem in Österreich einige Schulen für Agrarberufe, die dem Unterrichtsministerium und Land- und Forstwirtschaftsministerium direkt unterstellt sind.

Geschichte und Stellung im Bildungssystem

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Die Unterscheidung dieser Schulen ist historisch, sie werden nicht vom Landes- oder Stadtschulrat, sondern vom zuständigen Ministerium verwaltet. Durch diesen gegebenen Sonderstatus werden die Schulen unter der Gruppe der Zentrallehranstalten (ZLA) geführt. Sie sind im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966 geregelt.

Die Agrarberufe sind außerdem durch ein eigenes Gesetz geregelt, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz.[2]

Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen

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Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen sind:[1]

Die Schüler der HLFS sind auch in der Zentrallehranstaltenschülervertretung (ZSV) vertreten.[3]

Einzelnachweise

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  1. a b c Schulen des Lebensministeriums (Memento vom 2. März 2012 im Internet Archive), lebensministerium.at;
    vergl. auch Zentrallehranstalten → Land- und forstwirtschaftliche Schulen, bmukk.gv.at
  2. Bundesgesetz vom 17. Mai 1990 über die Grundsätze für die Berufsausbildung der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz – LFBAG) und über Änderungen des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 298/1990; insb. § 8 Abs. 3 zu den höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
  3. Zentrallehranstalten: ZLA – Gemeinsam statt einsam! (Memento vom 6. März 2012 im Internet Archive), Webseite des Bundesschülerverbands bsv.at