Hofer Kreis

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Ansbach-Bayreuth (nach territorialer Neuorganisation) im Jahr 1805

Der Hofer Kreis war unter preußischer Verwaltung einer von sechs Landkreisen im Fürstentum Bayreuth mit Sitz in Hof.

Der Hofer Kreis bestand von 1797 bis 1806. Er wurde aus der Landeshauptmannschaft Hof und den vogtländischen Rittergütern dieser Gegend gebildet. Die Kreisbehörde hatte die Bezeichnung Kreisdirektorium. Justiz und Verwaltung waren getrennt. An Unterbehörden gab es die Justizämter Hof, Lauenstein, Münchberg, Naila und die Kammerämter Hof, Lauenstein und Münchberg. Die Stadt Hof unterstand der Kriegs- und Domainenkammer Bayreuth unmittelbar. Die Rittergüter wurden in Patrimonialgerichte preußischen Rechts umgewandelt. Am 2. November 1806 trat die französische Militärregierung im Fürstentum Bayreuth an die Stelle des besiegten Preußen. Mit dem 1810 geschlossenen Pariser Vertrag gelangte das Fürstentum Bayreuth – und damit auch der Hofer Kreis – zum Königreich Bayern. Die preußischen Verwaltungsstrukturen wurden aufgehoben. An ihre Stelle traten die neu geschaffenen Landgerichte Hof, Münchberg, Naila und Rehau, die sowohl für die Verwaltung als auch die Justiz zuständig waren.

Orte des Hofer Kreises

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Justiz- und Kammeramt Hof

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Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Hof umfasste das Kastenamt Hof. 1801 waren 194 Orte inbegriffen:[1]

Justiz- und Kammeramt Lauenstein

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Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Lauenstein umfasste das Kastenamt Lauenstein zum größeren Teil. 1801 waren 19 Orte inbegriffen:[2]

Justiz- und Kammeramt Münchberg

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Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Münchberg umfasste die Ämter Münchberg und Sparneck. 1801 waren 110 Orte inbegriffen:[3]

Justiz- und Kammeramt Naila

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Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Naila umfasste die Ämter Lichtenberg, Naila und Schwarzenbach am Wald. 1801 waren 131 Orte inbegriffen:[4]

  • Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Verlag der beiden Waisenhäuser, Ansbach und Bayreuth 1801, OCLC 869860275, S. 263–275 (Digitalisat).

Einzelnachweise

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  1. Addreßhandbuch, S. 263–265.
  2. Addreßhandbuch, S. 266.
  3. Addreßhandbuch, S. 266f.
  4. Addreßhandbuch, S. 268f.