Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) ist ein Vertriebenenverband, der 1953[1] mit dem Anspruch gegründet wurde, alle in Österreich lebenden Sudetendeutschen bzw. deren Nachkommen politisch zu vertreten. Die Landsmannschaft ist Mitglied des Verbandes der deutschen altösterreichischen Landsmannschaften in Österreich (VLÖ), überparteilich und gliedert sich in einen Bundesverband und in sieben Landesverbände (Wien, Niederösterreich und Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Kärnten und den Kulturverband der Südmährer). Bundesobmann ist seit 2023 Rüdiger Stix.

Die Hauptziele der SLÖ sind: „.. unabhängig von Abkommen und Verträgen, den legitimen Anspruch der Sudetendeutschen auf ihre angestammte Heimat“ einzufordern. Aber auch die Annullierung jener „Beneš-Dekrete“, die „Kollektivschuld“ und „schwere Verletzungen der Menschenrechte“ betreffen.

Im „Haus der Heimat“ in Wien, Sitz der SLÖ wie auch des VLÖ und weiterer landsmannschaftlicher Vertriebenenverbände, wurde ein „Dokumentationsarchiv der Sudetendeutschen“ eingerichtet, welches den Zweck hat, alles zur Kultur und Geschichte der Sudetendeutschen zu sammeln und zu dokumentieren. Das offizielle Organ der Landsmannschaft ist die Sudetenpost.

Bundesobmänner

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heimat- und Bezirksgruppen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Böhmerwaldbund
  • Bruna
  • Bund der Nordböhmen – Riesengebirgler, Reichenberg, Friedland
  • Humanitärer Verein der Schlesier – Jägerndorf – Freudenthal
  • Kuhländchen – Neutitschein
  • Grulich – Landskron – Adlergebirge
  • Kulturverein Südmährerhof
  • Neubistritz
  • Nordmähren – Sternberg – Mährisch Schönberg
  • Zwittauer – Müglitzer
  • Dachverband der Südmährer

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. José Brunner, Constantin Goschler, Norbert Frei (Hrsg.): Die Globalisierung der Wiedergutmachung: Politik, Moral, Moralpolitik., Fußnote 12, S. 230.