Benutzer:Mmg/Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz

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Quellensammlung zur Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachweise, dass Mainz 1946 Landeshauptstadt und Koblenz Regierungssitz wurde[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(Von mir bereits in der Diskussion benannt)

Zitat der Rechtsquelle zur Hauptstadternennung (Hervorhebung in Fettdruck von mir):[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zitate aus online verfügbaren Sekundärquellen und Nennungen:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"Chronik der Uni Mainz" im Forschungsverbund Universitaetsgeschichte an der Uni Mainz:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1946 August 30
    Errichtung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz mit der Hauptstadt Mainz durch Verordnung Nr. 57 der französischen Besatzungsmacht;
    Q: MÜMPFER, Klaus: 50 Jahre Rheinland-Pfalz, in: AZ vom 29.8.1996 (=UAMZ, Bstd. S 11/1800 (Boden), Bl. 1) BÖHN, Georg Friedrich: Wiederaufbau der Verwaltung, S. 1-30, in: HEYEN, Franz-Josef: Rheinland-Pfalz entsteht. Beiträge zu den Anfängen des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz 1945-1951, Band 5, Boppard am Rhein 1984, (=UAMZ, Bstd. S 7/44); Faksimile des Journal Officiel du commandement en chef Français en Allemagne, Gouvernement Militaire de la zone Française d'Occupation, Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland, (=UAMZ, Bstd.S 8-B 89), Nr. 35 vom 30.8.1946, Déclaration rélative à la création d´un Land Rhéno-Palatin, S. 1, zitiert nach: BÖHN, Georg Friedrich: Wiederaufbau der Verwaltung, S. 20, in: HEYEN, Franz-Josef: Rheinland-Pfalz entsteht. Beiträge zu den Anfängen des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz 1945-1951, Band 5, Boppard am Rhein 1984, (=UAMZ, Bstd. S 7/44); Errichtung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz: Mainz wird Sitz der Landeshauptstadt sobald die Voraussetzungen erfüllt sind Q: AZ vom 28.8.1996, S. 10, Art.: Vor 50 Jahren wurde Mainz Landeshauptstadt (=UAMZ, Bstd. S 11/967 (Koenig), Bl. 1); FUNKE, Bernd: „Entscheidung mit Weitblick“, in: AZ vom 30.8.2006, S. 11 =UAMZ, Bstd. S 11/967 (Koenig), Bl. 15);

    --http://www.forschungsverbund-universitaetsgeschichte.uni-mainz.de/Dateien/Chronik_der_Uni_Mainz_1940er.pdf S.8

Stadtverwaltung Mainz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 30. August 2006: 60 Jahre Landeshauptstadt - Oberbürgermeister Beutel: "Entscheidung mit Weitblick" - geschichtsträchtiges Zentrum im Herzen Europas
    Vor 60 Jahren unterzeichnete der General und Oberbefehlshaber der französischen Besatzungsarmee Marie Pierre Koenig die Ordonanz Nr. 57, womit in Artikel 1 die Gründung des Landes Rheinland-Pfalz besiegelt wurde: "Es wird hiermit ein Land geschaffen, welches die Pfalz und die gegenwärtigen Regierungsbezirke Trier, Koblenz, Mainz und Montabaur umfasst."
    Als Hauptstadt des neu gegründeten und durch die französische Besatzungsmacht initiierten Rheinland-Pfalz sollte, wie in Artikel 2 beschrieben, Mainz fungieren: "Le siège de ce Land est fixé à Mayence." oder zu deutsch "Als Hauptstadt dieses Landes wird Mainz bestimmt, wo die Regierung ihren Sitz haben wird, sobald die entsprechenden wohnlichen Voraussetzungen geschaffen werden konnten." Für Oberbürgermeister Jens Beutel eine Entscheidung mit Weitblick (…)

    --http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/smeh-6t4gwz.de.html


Landeshauptarchiv: (Hervorhebung in Fettdruck von mir)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Dazu trug sicherlich auch der Umzug der Landesregierung aus ihren Ausweichquartieren in Koblenz nach Mainz 1951 bei, als endlich die designierte Landeshauptstadt soweit wiederaufgebaut war, dass die Ministerien und der Landtag ihre Gebäude beziehen konnten.
    -- http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=103
  • Vor 60 Jahren
    Der 30. August 1946. Die Verordnung Nr. 57. Die Gründung des Landes Rheinland-Pfalz.
    "Die Absicht, die deutsche Bevölkerung so weit als möglich mit der Verwaltung ihres Landes innerhalb genügend großer Gebietsteile zu betrauen, hat mich dazu veranlaßt, die Vereinfachung des verwaltungsmäßigen Aufbaues der französischen Besatzungszone sowohl auf dem rechten wie auch auf dem linken Rheinufer ins Auge zu fassen. Im Zuge dieses Planes und von dem Willen beseelt, der rheinischen und pfälzischen Bevölkerung Gelegenheit zu geben, ihre Freiheiten und ihr wirtschaftliches Leben harmonisch zu entwickeln, habe ich insbesondere die Schaffung eines Landes beschlossen, dessen Hauptstadt Mainz sein und das die gegenwärtig zu den Oberpräsidien Hessen-Pfalz und Rheinland-Hessen- Nassau gehörenden Regierungsbezirke umfassen wird." Diese Erklärung stellte General Pierre Marie Koenig, Oberbefehlshaber der französischen Militärregierung in Deutschland, der Verordnung Nr. 57 voran, mit der am 30. August 1946 das Bundesland Rheinland-Pfalz gegründet wurde.
    (...) So kam es schließlich am 30. August 1946 zur Gründung eines Landes, das den Namen Rheinland-Pfalz erhielt. Das neue Land sollte aus den Regierungspräsidien Koblenz, Trier, Rheinhessen und Pfalz bestehen. Als Hauptstadt wurde Mainz bestimmt. Darüber hinaus wurde eine Beratende Landesversammlung eingerichtet, die die Aufgabe hatte, bis zum 30. November 1946 eine vorläufige Landesversammlung zu bilden.

    --http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=329
  • Vor 50 Jahren
    (…) Am 16. Mai 1950 stimmte der rheinland-pfälzische Landtag während seiner 81. Sitzung im Görresbau in Koblenz einer Verlegung des Regierungssitzes nach Mainz zu. Ausgangspunkt dieser Entscheidung war die Verordnung Nr. 57 der französischen Besatzungsmacht vom 30. August 1946, die Mainz zur Landeshauptstadt bestimmte. Die starken Kriegszerstörungen der Stadt machten es allerdings erforderlich, daß die Landesregierung ihren provisorischen Sitz in Koblenz einrichtete.
    (…) Der eigentliche Ausgangspunkt für diese Entscheidung war sehr eindeutig. In der von dem Oberkommandierenden der französischen Besatzungsmacht, General Pierre König, erlassenen Verordnung Nr. 57 vom 30. August 1946 war Mainz zur Landeshauptstadt bestimmt worden. Allerdings mit der Einschränkung, das in der stark kriegszerstörten Stadt erst "...die entsprechenden wohnlichen Voraussetzungen geschaffen werden..." mußten. In Übereinstimmung mit der Besatzungsmacht richtete die Landesregierung ihren provisorischen Sitz deshalb im November 1946 in Koblenz ein.

    --http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=482
  • Vom November 1946 bis Mai 1951 war Koblenz der Sitz der Landesregierung von Rheinland- Pfalz. Durch die Verordnung Nr. 57 der französischen Besatzungsmacht wurde zwar Mainz zur Landeshauptstadt bestimmt, aber aufgrund der großen Kriegszerstörungen in dieser Stadt richtete die Landesregierung ihren Sitz vorerst in Koblenz ein. (…) Mainz war durch die Luftangriffe der letzten Kriegsmonate allerdings sehr stark zerstört. Es war dementsprechend unmöglich, hier sofort die notwendigen Dienstgebäude für Verwaltung, Parlament und Regierung bereitzustellen. Darüber hinaus befanden sich die Verwaltungszentren der bisherigen Nachkriegsorganisation in Neustadt und in Koblenz. In Koblenz standen auch noch zahlreiche Räumlichkeiten der ehemaligen preußichen Verwaltung zur Verfügung, weshalb in Übereinstimmung mit der Besatzungsmacht die Landesregierung ihren Sitz in Koblenz einrichtete.
    --http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=494

Landtag des Landes Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beschlüsse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • „ … dass diese Entscheidung sich auswirken möge zum Wohl von Volk und Land.“
    60 Jahre Hauptstadtbeschluss des Landtags
    Einladung zur Veranstaltung
    (…) Mit der Verordnung Nr. 57 vom 30. August 1946 hatte der französische General Koenig die Gründung eines „rhein-pfälzischen Landes“ angeordnet. In Artikel 2 dieser Verordnung bestimmte er Mainz zur Landeshauptstadt. Die Entscheidung schien also bereits gefallen. Dennoch tagte der Landtag bis zu Beginn der 1950er Jahre in Koblenz. Denn das kriegszerstörte Mainz bot keine geeigneten Räumlichkeiten.Die Frage eines Umzugs nach Mainz blieb lange ungelöst. Nach vielen Verhandlungen und Treffen zwischen Peter Altmeier und den französischen Autoritäten wurde am 4. April 1950 die Aufhebung Artikels 2 der Verordnung Nr. 57 verkündet. Dies machte den Weg frei für eine eigene souveräne Entscheidung des Landtags in der Hauptstadtfrage.

    --http://www.landtag.rlp.de/icc/Internet-DE/sub/aa6/binarywriterservlet?imgUid=62a6b3cd-ac49-7213-3e2d-c86d35f8f46a&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111
  • „ … dass diese Entscheidung sich auswirken möge zum Wohl von Volk und Land.“
    60 Jahre Hauptstadtbeschluss des Landtags
    Heft 47 der Schriftenreihe des Landtags Rheinland-Pfalz; ISSN 1610-3432

    Darin hauptsächlich: „KOBLENZ ODER MAINZ? – DIE RHEINLAND-PFÄLZISCHE HAUPTSTADTFRAGE“; Beitrag von Eva Wirth, Mainz; S. 65 bis 140
    --http://www.landtag.rlp.de/icc/Internet-DE/med/95c/95c50d58-ac3f-9a21-33e2-dc86d35f8f46,11111111-1111-1111-1111-111111111111;
    Die Autorin Eva Wirth unterscheidet selbst im eigenen Text nicht scharf zwischen Hauptstadtverlegung und Verlegung des Regierungssitzes, referenziert jedoch ebenfalls die zuständigen Stellen und benennt Quellen und Sekundärliteratur für die weitere Recherche.
    Darunter z.B.:Der Artikel 2 der Verordnung Nr. 57 hielt fest: „Als Hauptstadt dieses Landes wird Mainz bestimmt, wo die Regierung ihren Sitz haben wird, sobald die entsprechenden wohnlichen Voraussetzungen geschaffen werden konnten.“(5)
    Auch stellt Eva Wirth klar Hauptstadt von Rheinland-Pfalz war Mainz, auch wenn der Landtag und die Regierung noch in Koblenz arbeiteten. (S. 110). Auch benennt Eva Wirth Koblenz nicht als Hauptstadt, tut dies jedoch für Mainz.

Der Koblenzer Oberbürgereister (Hervorhebung in Fettdruck von mir)
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  • am 16. Mai 1950 entschloss sich der Landtag mit 49 zu 32 Stimmen, den Regierungssitz von Koblenz nach Mainz zu verlegen. Auf diese historischen Daten weist Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig hin.
    --http://www.hofmanngoettig.de/?p=17108

Weitere Belege (offline):[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mainz. Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Mainzer Stadtchronik Juni, Juli, August 1996 (…)
    Freitag, 30 AUGUST
    In einem Festakt im Staatstheater wird der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz und der Erhebung von Mainz zur Landeshauptstadt vor 50 Jahren gedacht.

    In: Mainz. Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte; 16. Jahrgang, Band 4; Mainz, 1996; S.100
  • Daten der Mainzer Stadtgeschichte (…)
    12. September 1946
    In der von der Französischen Besatzungsmacht dekretierten neuen Hauptstadt Mainz werden von den französischen Soldaten Fackelzüge und ein Feuerwerk am Rheinufer organisiert.
    (…) 13. September 1946
    Aus Anlaß der Erhebung von Mainz zur Landeshauptstadt findet eine französische Militärparade vor General Koenig und Gouverneur Jacobsen statt.

    In: Mainz. Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte; 16. Jahrgang, Band 3; Mainz, 1996; S.97

Landeskundliche Vierteljahresblätter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Koblenz oder Mainz? Die Verhandlungen über die Verlegung des Sitzes der Landesregerung.
    von Peter Brommer, Koblenz
    (…) Die Ausgangslage war ganz eindeutig: Mainz war in der Verordnung Nr. 57 des Generals Koenig vom 30.8.1946 zur Landeshauptstadt bestimmt, sobald die entsprechenden wohnlichen Voraussetzungen geschaffen werden konnten (3), während Koblenz tatsächlicher, rechtlich jedoch nr nur provisorischer Regierungssitz war, wobei die Gründe, die die französische Seite bewogen, Mainz zum Regierungssitz zu erklären, bislang weitgehend unbekannt sind(4).

    Peter Brommer: Koblenz oder Mainz? Die Verhandlungen über die Verlegung des Sitzes der Landesregierung. In: Landeskundliche Vierteljahresblätter 28 (1982), Heft 2, S. 65-3
    • Dort als Fußnote 3 benannt: Journal Officiel du commandement en Chef Francais en Allemagne Nr. 34 (1946) S. 292 (liegt vor; s.o.)
    • Dort als Fußnote 4 benannt: Vgl. dazu überzeugend Graß S. 8f. "Graß bezieht sich hier auf den von Brommer, S.72 benannten Aufsatz: Wie Mainz Landeshauptstadt wurde, Mainz, Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte 1 (1981) Heft 2 S.8-16

Veröffentlichungen der Kommission des Landtages für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Küppers, Heinrich: Staatsaufbau zwischen Bruch und Tradition : Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz 1946 - 1955; Mainz, 1990. In: Rheinland-Pfalz: Veröffentlichungen der Kommission des Landtages für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz ; Bd. 14 (ISBN 3-7758-1226-1).
    Darin Hauptsächlich "4. Am Rande der Staatskrise. Mainz wird engültig Landeshauptstadt"; S. 168-178.

Gegenargumente[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(In der Diskussion benannt)

  • Energieversorgung Mittelrhein GmbH (Hrsg.): Geschichte der Stadt Koblenz. Bd. 2: Von der französischen Stadt bis zur Gegenwart. Seite 200
    entspricht: http://d-nb.info/551969903 Band 2.
    Dort auf Seite 200:
    Für die von Stadtverwaltung und Stadträten zu leistende "Siphilisarbeit", von der damals ein Stadtrat gesprochen haben soll, der sich mit Sisysphos vergleichen wollte, hing viel davon ab, ob Koblenz Landeshauptstadt blieb oder diesen Rang an Mainz abtreten mußte, wie es die französische Militärregierung 1946 verfügt hatte, und die Auseinandersetzungen über diese politische Frage sollten die nächsten Jahre bestimmen (148)
    Heinz Boberach: Nationalsozialistische Diktatur, Nachkriegszeit und Gegenwart; S.200. In: Bátori, Ingrid [Red.]; Energieversorgung Mittelrhein GmbH; Geschichte der Stadt Koblenz, Bd.2. Von der Französischen Stadt bis zur Gegenwart. S. 170- 223.
    Die Behauptungen von Boberach sind unbelegt, Fußnote 148 lautet: Vgl. zum folgenden Peter Brommer: Koblenz oder Mainz? Die Verhandlungen über die Verlegung des Sitzes der Landesregierung. In: Landeskundliche Vierteljahresblätter 28 (1982), Heft 2, S. 65-3 und Graß: Von Koblenz nach Mainz (wie Anm. 124). hier aufgeführt unter #Landeskundliche Vierteljahresblätter.
  • Die Bestände des Landeshauptarchivs Koblenz Bearb. von den Archivarinnen, Archivaren und Bibliothekarinnen des LHA Koblenz. Besondere Mitwirkung von Peter Brommer, Dietmar Flach, Achim Krümmel, Wolfgang Hans Stein, Kristine Werner. Schlußredaktion: Beate Dorfey. Koblenz, 1999. Dort auf Seite XXIX der Einleitung von Dr. Beate Dorfey (S. IX-XXX): Gegen den Widerstand des Französischen Militägouverneurs Pierre Koenig erging am 12. August 1946 die Anweisung, die Oberpräsidien Rheinland-Hessen Nassau und Hessen-Pfalz zu einem Land Rheinland-Pfalz mit der Hauptstadt Mainz zu vereinigen. Mit der Verordnung Nr. 57 vom 30. August 1946 wurde Rheinland-Pfalz gegründet. Als erste Hauptstadt wurde Koblenz gewählt, was zum einen mit dem Vorhandensein von entsprechenden Räumlichkeiten für die neue Landesregierung begründet wurde. Nachweise für die Behauptung werden nicht benannt, die genannte Verordnung Nr. 57 benennt tatsächlich Mainz als Hauptstadt, s.o.
  • „ … dass diese Entscheidung sich auswirken möge zum Wohl von Volk und Land.“
    60 Jahre Hauptstadtbeschluss des Landtags
    Heft 47 der Schriftenreihe des Landtags Rheinland-Pfalz; ISSN 1610-3432

    siehe auch oben unter: #Landtag des Landes Rheinland-Pfalz
    Eva Wirth schreibt missverständlich (zitiert nach Diskussion:Rheinland-Pfalz#Antworten meiner Anfragen zur Hauptstadtfrage):
    • Seite 81: In einer Resolution an den Landtag und die Landesregierung betonten der Mainzer Oberbürgermeister und der Stadtrat die erbrachten Opfer und forderten die Verlegung der Hauptstadt.
    • Seite 89: Daher trat die französische Militärverwaltung als eiserner Verfechter der Hauptstadtverlegung auf.
    • Seite 95: Die technische Frage stellte einen wichtigen Punkt in den Auseinandersetzungen um die Verlegung der Landeshauptstadt dar.
    • Seite 96: Als von Seiten der französischen Besatzungsmacht in der Folgezeit der Druck zunahm und die Militärregierung in einer weiteren Besprechung am 27. Juli 1949 die Frage der Hauptstadtverlegung erneut thematisierte, sah sich Altmeier zu einer Erklärung veranlasst.
    • Seite 99: Am 2. März 1950 sprach sich der Ältestenrat für die Verlegung der Landeshauptstadt aus.
    • Seite 100: In der Landtagssitzung vom 16. Mai 1950, in der die Hauptstadtverlegung abschließend diskutiert wurde, spielten ebenfalls technische Erwägungen eine Rolle.
Abgesehen davon, dass diese Äusserungen unbelegte Behauptungen bzw. ungerechtfertige Formulierungen der Autorin sind, die nicht auf Quellenstudium oder Literaturbelegen beruhen, benennt Wirth an keiner Stelle Koblenz als Hauptstadt. Sie präzisiert vielmehr, dass Mainz bereits 1946 als Hauptstadt festgelegt wurde, Koblenz jedoch nur Sitz der Regierung und des Landtags war (s.o).

Mein Fazit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben der Rechtsquelle, die 1946 als Hauptstadt Mainz bestimmte, gibt es keine weiteren Rechtsquellen, die die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz bestimmen. Die Verfassung von 1947 benennt weder Hauptstadt noch Landeszuschnitt, da diese über die auch nach 1947 weiterhin gültige Verordnung 57 von General Koenig bereits geregelt waren. Die Abstimmung des Landtags zum Initiativantrag 1474 bezog sich nicht auf die Hauptstadt, sondern auf den Regierungssitz, der nach Mainz verlegt wurde. Als Ergebnis zeichnet sich aus den Rechtsquellen ab, dass von 1946 bis 1950 Koblenz de facto Regierungssitz und Mainz de jure Hauptstadt waren; seit 1950 ist Mainz sowohl Hauptstadt als auch Regierungssitz.
Die zahlriechen (und nicht erschöpfenden) Sekundärquellen stützen diese Bild. Lediglich unbelegte Behauptungen ausserhalb des wissenschaftlichen Diskurses zeichnen ein anderes Bild und benennen Koblenz als Landeshauptstadt. Boberch kann seine Behauptung nicht belegen, so daß sie wie auch seine Geschichte von der "Siphilisarbeit" eher in Anektoten wurzelt. Boberachs Fußnoten verweisen dagegen auf die oben angegeben Literatur, die naturgemäß das von den Rechtsquellen gezeichnete Bild stützen. Dorfey ist Archivarin am Landeshauptarchiv, hat hier jedoch eine redaktionelle Einleitung geschrieben, die keinen wissenschaftlichen Beitrag zur historischen Forschung zur Hauptstadtfrage bzw. zur Frühgeschichte des Landes liefert.
Die Quellenlage ist also eindeutig: Koblenz war nie Landeshauptstadt, sondern von 1946 bis 1950 Parlaments- und Regierungssitz des Landes Rheinland-Pfalz.