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Datei:1467. Otten Gerner, Wien.jpg

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Originaldatei(938 × 157 Pixel, Dateigröße: 81 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Otten Gerner, hier Gerner in einer Wiener Urkunde um 1467 ausgeschrieben. Als Vergleichsurkunde geeignet zu einer Wertheimer - Urkunde von 1330.
Datum
Quelle
Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.


Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag.


Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.
Wiener Stadt- und Landesarchiv-Hauptarchiv -Urkunden (1177-1526) Bestand Band II/3, Signatur 4199 Otten Gerner (Ausschnitt), Wiener Stadt und Landesarchiv-Hauptarchiv -Urkunden (1177-1526) in Verbindung mit Bestand Signatur 4199 (Ausschnitt), Stadt Wien, Band II/3, Signatur 4674 Matthes Gerner
Urheber Unbekannter Wiener Stadtschreiber des 15. Jahrhunderts, Scan von Jürgen Gerner

Lizenz

Public domain Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit.
In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist:
Ich gewähre jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.

Kurzbeschreibungen

Otten Gerner, hier Gerner in einer Wiener Urkunde 1467 ausgeschrieben. Die Urkunde ist älter als 70 Jahre, ist gemeinfrei.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

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90c624595635d0ded601cb76fcefbacbe004efb8

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