Datei:49-Nachgebühr.JPG

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49-Nachgebühr.JPG(712 × 542 Pixel, Dateigröße: 80 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Beschreibung

Karte mit 8 Pfg "Ziffernausgabe", nach der Gebühren Verdopplung wären 12 Pfg vorgeschrieben gewesen, Die Steuermarken "Notopfer Berln" war vorgeschrieben.

Quelle

eigene Sammlung

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

triloba

Datum

2010

Genehmigung
Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung eingeräumt.

Bei der Einräumung dieses Nutzungsrechtes ist nur der wirkliche Wille des Urhebers und nicht der buchstäbliche Sinn des Ausdrucks erheblich. Daher wird dieses Nutzungsrecht insbesondere auch bei der rechtlich in Deutschland und Österreich nicht möglichen Übergabe durch den Urheber in die Gemeinfreiheit bzw. Public Domain angewendet.

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aktuell18:47, 20. Mai 2010Vorschaubild der Version vom 18:47, 20. Mai 2010712 × 542 (80 KB)Triloba (Diskussion | Beiträge){{Information |Beschreibung = Karte mit 8 Pfg "Ziffernausgabe", nach der Gebühren Verdopplung wären 12 Pfg vorgeschrieben gewesen, Die Steuermarken "Notopfer Berln" war vorgeschrieben. |Quelle = eigene Sammlung |Urheber = triloba |Datum = 2010 |Genehmig

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