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Datei:Alemannengrab in Feuerbach.jpg

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Alemannengrab_in_Feuerbach.jpg(559 × 359 Pixel, Dateigröße: 151 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Alamannisches Steinplattengrab Nr. 61 in Feuerbach bei Stuttgart während der Ausgrabung. Fundort: Ecke Staufeneckstraße (früher Schlosserstraße), Scharfenschloßstraße (früher Eich Straße) und Stuttgarter Straße 115 (früher Wilhelm Murr Straße) in 70469 Stuttgart.
Datum zwischen 1904 und 1912
date QS:P,+1950-00-00T00:00:00Z/7,P1319,+1904-00-00T00:00:00Z/9,P1326,+1912-00-00T00:00:00Z/9
Quelle Bogisch jr.
Urheber Bogisch jr.
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

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aktuell13:15, 5. Apr. 2013Vorschaubild der Version vom 13:15, 5. Apr. 2013559 × 359 (151 KB)Hic et nunccropped, moiree, contrast
17:38, 31. Mär. 2013Vorschaubild der Version vom 17:38, 31. Mär. 2013560 × 688 (94 KB)NearEMPTiness{{Information |Description ={{de|1=Alamannisches Steinplattengrab Nr. 61 in Feuerbach bei Stuttgart während der Ausgrabung. Fundort: Ecke Staufeneckstraße (früher Schlosserstraße), Scharfenschloßstraße (früher Eich Straße) und Stuttgarter St...