Deutsch: Befindet sich eine Volkswirtschaft bereits in der Wirtschaftskrise oder wird diese durch Austeritätspolitik eingeleitet/verschärft (und findet keine Kompensation durch den (inländischen) Unternehmenssektor
[1][2] und/oder durch Auslandsnachfrage
[3] statt), dann tendieren sich Staatsdefizite, trotz zu senken geplanter Staatsausgaben sowie trotz Steuererhöhungen, zu reproduzieren. Nachträglich (ex post) kann von der Höhe der realisierten Budgetdefizite jeweiligen Staatshaushalts keinesfalls grundsätzlich auf die Höhe der Austeritätsbemühungen (Ausgabenreduktion
[4]/Steuererhöhungen) geschlossen werden.
Ferner erhöht ein sinkendes BIP die Schuldenquote (Relation absolute Schulden zu BIP).
Inspiriert von Hans Gestrich (1936):
Neue Kreditpolitik (PDF; 652 kB), S. 90: „In der Depression wird die Lage der Staatskasse bestimmt sein durch rückgängige Steuereinnahmen, die dem sinkenden Einkommen der Steuerpflichtigen entsprechen, einerseits, durch mindestens gleichbleibende, wahrscheinlich aber steigende Ausgaben andererseits. […] Daß die rigorose Defizitdeckung durch Steuererhöhung und Ausgabenkürzung die Depression vertieft und - falls nicht irgendeine von anderer Seite kommende Anregung der Konjunktur auf die Beine hilft - das Haushaltsdefizit immer von neuem erzeugt, haben eine Reihe europäischer Staaten in der Periode von 1930–1935 nacheinander erfahren müssen; besonders Deutschland bis 1933, wo sich besonders gewissenhafte Finanzpolitiker wegen der bereits in den Jahren vorher aufgetürmtem Schuldenlast zu solcher Haushaltsgebarung verpflichtet fühlten.“