BeschreibungBild 334 - Kinderbeförderung (wird nur an Kraftfahrzeugen angebracht), StVO DDR 1977.svg
Deutsch: Bild 334: Kinderbeförderung (wird nur an Kraftfahrzeugen angebracht), Straßenverkehrs-Ordnung 1977, TGL 12 096/01, November 1978, verbindlich ab 1. Mai 1979.
Das Zeichen wurde in der im November 1978 bekanntgegebenen Norm TGL 12 096/01 (Anlagen des Straßenverkehrs -Leiteinrichtungen – Verkehrszeichen) nicht aufgeführt, war aber Teil der Straßenverkehrs-Ordnung 1977.
Datum
(Herstellungsdatum)
Quelle
DDR-Straßenverkehrs-Ordnung 1977
Urheber
nach der StVO 77 interpretiert und digital umgesetzt durch Mediatus
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.
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Lizenz
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