Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Bild 53 - Ortstafel (Vorderseite), TGL 10629, Blatt 3, S. 7, hier zu $ 7, Abs . 1 b, StVO DDR 1964.svg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 1.001 × 651 Pixel, Dateigröße: 20 KB)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Bild 53: Ortstafel (Vorderseite), TGL 10629, Blatt 3, S. 7, 1968. Breite: 1000 mm; Höhe: 650 mm. Folgende Bestimmungen galten bei der Einführung 1968 für diese Tafel: „Ist die Beschriftung dieser Ortstafel schwarz auf weißem Grund, so gelten die Bestimmungen des $ 7 Abs. 1 Buchstabe b)“. Paragraph 7 regelte die Fahrgeschwindigkeiten. Absatz 1, Buchstabe b sah vor, daß Personenkraftwagen und Krafträder 90 km/h schnell fahren durften, alle übrigen Fahrzeuge 60 km/h. Quelle: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil II, Nr. 49, Berlin, den 4. Juni 1964, S. 357–372; hier: S. 361.


  • Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach den im April 1967 bekanntgegebenen Normen TGL 10629 Blatt 2 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Schilder) und TGL 10629, Blatt 3 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift). Die Farbgrenzen werden deffiniert nach der im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Alle zwei genannten Normen wurden am 01.01.1968 verbindlich. TGL 20684, Blatt 6 war ein Ersatz für die ältere Norm TGL 06163 vom November 1962, die bei Einführung der StVO von 1964 galt. Damals hatte es noch keine durch die CIE-Normfarbtafel festgelegten Farbgrenzen gegeben. Anwendung fand bei der Einführung dieser StVO noch die Typfarbkarte 5/62, und ab dem 01.10.1969 die verbindlich eingeführte Farbkarte nach TGL 21196 (TGL 21196 vom Januar 1969, Anstrichstoffe – Farbregister). Die normierten Bohrlöcher im Schild nach TGL 10629, Tabelle 2, sind behördlich vorgeschrieben und daher unverzichtbarer Bestandteil bei diesen Verkehrszeichen und werden somit in der Abbildung wiedergegeben.
  • TGL 0209 Chromgelb. Berechnung aus dem xyY-Farbraum = EEB110.
Datum (Herstellungsdatum)
Quelle siehe oben
Urheber nach den genannten Vorgaben und TGLs interpretiert und digital umgesetzt durch Mediatus
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.

Do not upload new revisions over this file version without my explicit consent. Instead, use the possibility to upload a new version under a new name and tag it as a derivative or extract of this file. Mediatus

Lizenz

Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

dansk  Deutsch  English  español  Esperanto  français  italiano  Malti  Nederlands  polski  sicilianu  suomi  svenska  Tiếng Việt  македонски  русский  українська  বাংলা  日本語  中文(简体)  中文(繁體)  العربية  +/−

Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

+/−

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/svg+xml

fbc7257df4c437f3fabf490307f07f651b8484cf

20.964 Byte

651 Pixel

1.001 Pixel

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell14:59, 12. Feb. 2021Vorschaubild der Version vom 14:59, 12. Feb. 20211.001 × 651 (20 KB)MediatusRand verbessert
14:55, 12. Feb. 2021Vorschaubild der Version vom 14:55, 12. Feb. 20211.000 × 650 (20 KB)Mediatus{{Information |Description=Bild_53_-_Ortstafel_(Vorderseite),_TGL_10629,_Blatt_3,_S._7,_hier_zu_$_7,_Abs_._1_b,_StVO_DDR_1964.svg |Source={{own}} |Date= |Author= Mediatus |Permission= |other_versions= }}

Metadaten