Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Bild 59 - Leitschraffur, TGL 10629, Blatt 3, S. 36.svg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 402 × 1.002 Pixel, Dateigröße: 2 KB)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Bild 59: Leitschraffur, TGL 10629, Blatt 3, S. 36, 1968. Breite: 400 mm; Höhe 1000 mm.


  • Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach den im April 1967 bekanntgegebenen Normen TGL 10629 Blatt 2 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Schilder) und TGL 10629, Blatt 3 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift). Die Farbgrenzen werden deffiniert nach der im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Alle zwei genannten Normen wurden am 01.01.1968 verbindlich. TGL 20684, Blatt 6 war ein Ersatz für die ältere Norm TGL 06163 vom November 1962, die bei Einführung der StVO von 1964 galt. Damals hatte es noch keine durch die CIE-Normfarbtafel festgelegten Farbgrenzen gegeben. Die normierten Bohrlöcher im Schild nach TGL 10629, Tabelle 2, waren behördlich vorgeschrieben und daher unverzichtbar bei diesen Verkehrszeichen. Für die Leitschraffur Bild 59 galt jedoch, daß sie ohne Lochung hergestellt werden sollten (TGL 10629, Tabelle 2, S. 4). Anwendung fand 1968 noch die Typfarbkarte 5/62, und ab dem 01.10.1969 die verbindlich eingeführte Farbkarte nach TGL 21196 (TGL 21196 vom Januar 1969, Anstrichstoffe – Farbregister).
  • TGL 21196 (1977): 0605 „Ultramarin“; Umwandlung aus dem dort angegebenen xyY-Farbraum: RGB 54, 69, 119; 364577.
Datum 06. März 2016 (Herstellungsdatum)
Quelle Eigenes Werk
Urheber Mediatus
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.

Do not upload new revisions over this file version without my explicit consent. Instead, use the possibility to upload a new version under a new name and tag it as a derivative or extract of this file. Mediatus

Lizenz

Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
Creative Commons CC-Zero Diese Datei wird unter der Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“ zur Verfügung gestellt.
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.

Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

+/−

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/svg+xml

4f0fbfe1dc33c5f0ef3a67e35b9053ff72096964

1.844 Byte

1.002 Pixel

402 Pixel

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell23:49, 15. Jan. 2017Vorschaubild der Version vom 23:49, 15. Jan. 2017402 × 1.002 (2 KB)Mediatus{{Information |Description ={{de|1=Bild_59_-_Leitschraffur,_TGL_10629,_Blatt_3,_S._36.svg}} |Source ={{own}} |Author =Mediatus |Date = |Permission = |other_versions = }}

Metadaten