Deutsch: Gedenktafel (1971) für Franz Anton Bustelli an der Winthirkirche im Stadtteil Neuhausen, München. Rechts unten im Schriftfeld ist die Tafel mit dem Monogramm des Keramikers und der Jahreszahl bezeichnet: „CW 71“ (Christian Wolf). Von der gleichen Hand stammt die Gedenktafel für den Bildhauer Karl Knappe an seinem früheren Wohnhaus im gleichen Stadtteil.
Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
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