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Lizenz
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Gemäß dem Tschechischen Urheberrechtsbeschluss (Gesetznummer 121/2000, Artikel 3, Abschnitt a) gilt für folgende Dokumente kein Urheberrecht:
ein amtliches Werk, wie etwa eine Gesetzesbestimmung, -entscheidung, öffentliche Satzung, öffentlich einsehbares Register, als auch
ein offizieller Entwurf eines ofiziellen Werkes und andere vorbereitende offizielle Werke einschliesslich der offiziellen Übersetzungen dieser Werke,
eine Veröffentlichung des Senats oder der Abgeordnetenkammer,
eine Gemeindechronik oder historische Aufzeichnung,
ein Staatssymbol oder ein Symbol einer regionalen Selbstverwaltungseinheit,
sowohl andere ähnliche Werke, welche im Interesse der Öffentlichkeit keiner Urheberrechtsbeschränkung unterliegen".
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass dieses Werk gemeinfrei ist. Im Zweifelsfall soll jedoch berücksichtigt werden, ob andere Gesetze dieses Werk regulieren.
Die Verwendung des abgebildeten Symbols ist durch eine Reihe von internationalen Abkommen geregelt, insbesondere die Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907, die Genfer Konventionen von 1949 sowie ihre Zusatzprotokolle von 1977 und 2005, und weitere Regeln des humanitären Völkerrechts, wie sie als Vertragsrecht oder Gewohnheitsrecht Bestand haben. Der Missbrauch dieses Symbols ist durch diese Abkommen sowie durch das nationale Recht aller Vertragsstaaten verboten. Diese Einschränkungen gelten unabhängig von den urheberrechtlichen Bestimmungen, die für die hier vorliegende Abbildung gelten.
Kurzbeschreibungen
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