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Datei:Canitz und Dallwitz Wappen.jpg

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Canitz_und_Dallwitz_Wappen.jpg(520 × 550 Pixel, Dateigröße: 125 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung Wappen der Reichsfreiherren von Canitz (erbl. röm.-dt. Reichsfreiherrenwürde für den kurfstl. brandenbg. Geheimen Rat Friedrich Rudolph Ludwig v. Canitz (unter Berücksichtigung und Erwähnung, dass der (dann 1788 erloschenen) schlesischen Linie des Kaiserl. Geheimen Rats Melchior Friedrich von Canitz und Dallwitz bereits am 19. März 1664 zu Regensburg der böhm. erbliche Freiherrenstand erteilt wurde -auch der von der blühenden (d. h. nicht von Melchior Friedrich abstammenden) Linie von Canitz und Dallwitz seit Beginn des 19. Jahrhunderts geführte Freiherrentitel wurde in Preußen nicht beanstandet-) Wien 3. Januar 1698 (kurfstl. brandenbg. Anerkennung dessen 11. Februar 1698). Vgl. Genealog. Handbuch des Adels, Adelslexikon Band II, Band 58 der Gesamtreihe, Limburg/L. 1974, S. 227. Wortlaut der Erhebung in den Reichsfreiherrenstand von 1698 abgedruckt in: Johann Ulrich König, Des Freiherren [Friedrich Rudolf Ludwig] von Canitz Gedichte, mehrentheils aus seinen eigenhändigen Schrifften, 3. Aufl. Berlin und Leipzig 1750, S. 80-82 Digitalisat.
Datum 19. Jahrhundert
date QS:P,+1850-00-00T00:00:00Z/7
Quelle Alfred Frhr. von Krane, Wappen- und Handbuch des in Schlesien (einschliesslich der Oberlausitz) landgesessenen Adels, Goerlitz 1901 - 1904
Urheber Grafik von Prof. Adolf Matthias Hildebrandt (* 16. Juni 1844 in Mieste, Altmark, Provinz Sachsen; † 30. März 1918 in Berlin)
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