Čeština: „Dělený štít, horní polovina stříbrno-modře polcena, vpravo tři (2,1) zkřížené černé hřeby, dolní vztyčený. Vlevo stříbrná hlava psa věžníka s červeným jazykem a zlatým obojkem, v dolním červeném poli vynikající polovina zlatého vozového kola.“
Gemäß dem Tschechischen Urheberrechtsbeschluss (Gesetznummer 121/2000, Artikel 3, Abschnitt a) gilt für folgende Dokumente kein Urheberrecht:
ein amtliches Werk, wie etwa eine Gesetzesbestimmung, -entscheidung, öffentliche Satzung, öffentlich einsehbares Register, als auch
ein offizieller Entwurf eines ofiziellen Werkes und andere vorbereitende offizielle Werke einschliesslich der offiziellen Übersetzungen dieser Werke,
eine Veröffentlichung des Senats oder der Abgeordnetenkammer,
eine Gemeindechronik oder historische Aufzeichnung,
ein Staatssymbol oder ein Symbol einer regionalen Selbstverwaltungseinheit,
sowohl andere ähnliche Werke, welche im Interesse der Öffentlichkeit keiner Urheberrechtsbeschränkung unterliegen".
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass dieses Werk gemeinfrei ist. Im Zweifelsfall soll jedoch berücksichtigt werden, ob andere Gesetze dieses Werk regulieren.
Gemäß dem Tschechischen Urheberrechtsbeschluss (Gesetznummer 121/2000, Artikel 3, Abschnitt a) gilt für folgende Dokumente kein Urheberrecht:
ein amtliches Werk, wie etwa eine Gesetzesbestimmung, -entscheidung, öffentliche Satzung, öffentlich einsehbares Register, als auch
ein offizieller Entwurf eines ofiziellen Werkes und andere vorbereitende offizielle Werke einschliesslich der offiziellen Übersetzungen dieser Werke,
eine Veröffentlichung des Senats oder der Abgeordnetenkammer,
eine Gemeindechronik oder historische Aufzeichnung,
ein Staatssymbol oder ein Symbol einer regionalen Selbstverwaltungseinheit,
sowohl andere ähnliche Werke, welche im Interesse der Öffentlichkeit keiner Urheberrechtsbeschränkung unterliegen".
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass dieses Werk gemeinfrei ist. Im Zweifelsfall soll jedoch berücksichtigt werden, ob andere Gesetze dieses Werk regulieren.
Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
Diese Darstellung eines Wappens ist möglicherweise anders als die vom Wappeninhaber (Gemeinde, Regierungen oder Organisation) verwendete.
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„In Schwarz ein goldener Löwe.“
Dieses Wappen wurde auf Grundlage dessen Blasonierung gezeichnet, die – als eine schriftliche Beschreibung – frei vom Copyright ist. Jede Darstellung die der Blasonierung entspricht gilt als heraldisch korrekt. So können mehrere unterschiedliche künstlerische Interpretationen des gleichen Wappens vorhanden sein. Der offizielle Entwurf, der vom Wappeninhaber verwendet wird, ist möglicherweise durch das Urheberrecht geschützt und kann in diesem Fall hier nicht verwendet werden. Individuelle Darstellungen nach einer Blasonierung, können ein Copyright zum Künstler haben, müssen aber nicht notwendigerweise unter „Bearbeitungen“ fallen.
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