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Datei:DEU Amt Marl COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: des ehemaligen Amtes Marl, seit 1975 Teil der Stadt Marl sowie Dorsten (Altendorf-Ulfkotte), Herten (Bertlich) und Haltern am See (Hamm-Bossendorf), Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
English: of the former adminstrative unit Amt Marl
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „In Silber (Weiß) ein schwarzes durchgehendes Balkenkreuz, belegt mit einem linkschräg von Silber (Weiß) und Schwarz geteilten Herzschild; oben ein ein schwarzes Fasseisen, unten schräggekreuzt ein silberner (weißer) Schlägel und ein silbernes (weißes) Eisen.“
English: „...“
Referenzen
InfoField
Veddeler, Peter; Wappen, Siegel, Flaggen; Münster 2003; S. 278; ISBN 3-87023-252-8
Tingierung
InfoField
argentsable
Datum
Deutsch: verliehen 1937
English: granted in 1937
Provenienz
Deutsch: Das 1937 vom Oberpräsidenten der preußischen Provinz Westfalen genehmigte Wappen zeigt oben das kurkölnische Kreuz, als Symbol der Zugehörigkeit zum Vest Recklinghausen welches bis zur Bulle Pius VII. „De salute animarum“ zum Erzbistum Köln gehörte, danach wurde es ins Hochstift Münster inkorporiert. Schlägel und Eisen sind als Symbole des Bergbaus eingefügt. Das Fasseisen (Krampe) verweist auf die Familie von Loe, deren Schloss sich bei Marl befand. Das Wappen ähnelt dem der Stadt Marl und zeigt dieselben Symbole.
Künstler
InfoField
  • Original: Autor/-in unbekanntUnknown author
  • Vektorisierung: Jürgen Krause
Quelle
This image is taken from www.ngw.nl Heraldry of the World
an international civic heraldry site by Ralf Hartemink. ngw.nl/heraldrywiki/index.php?title=Amt Marl
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Wappen wurde von Jürgen Krause mit Inkscape erstellt.


Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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Kurzbeschreibungen

Wappen des ehemaligen Amtes Marl

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