Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:DEU Amt Ringenberg COA.svg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 462 × 597 Pixel, Dateigröße: 26 KB)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: des früheren Amtes Ringenberg, Kreis Rees, seit 1975 aufgeteilt zwischen Wesel und Hamminkeln, Nordrhein-Westfalen
English: the German former Amt Ringenberg
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „In Grün ein silberner (weißer) Wachturm, der einen roten Schild mit einem Glevenrad trägt. Über dem Turm und rechts und links davon befinden sich fünf goldene (gelbe) Ringe. Unter dem Turm ein goldenes (gelbes) Hirschgeweih mit silbernem (weißem) Grind; unter dem Geweih ein silbernes (weißes) Flussband und im Schildfuß eine goldene (gelbe) Glocke.“
English: “...”
Referenzen
InfoField
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, NW 0107 / IM Kommunalaufsicht NW 0107, Nr. 477
Tingierung (GN)
InfoField
argentorgulesvert
Datum
Deutsch: verliehen 27. November 1951
English: granted in 27. November 1951
Provenienz
Deutsch: Das Wappen wurde 27. November 1951 vom nordrhein-westfälischen Innenminister verliehen. Es vereinigt die Symbole der Mitgliedsgemeinden des Amtes. Der Turm entstammt dem ersten Wappen von Hamminkeln, die fünf Ringe von Ringenberg stehen für die Anzahl der Gemeinden, das Geweih für Diersfordt, die Glocke für Flüren und das Glevenrad für Bislich und alle Gemeinden, welche früher zum Herzogtum Kleve gehörten.
Künstler
InfoField
Original:
Unbekannt
Vektor:
Quelle Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf, 133. Jahrgang, 1951, S. 362
Andere Versionen derived from
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Wappen wurde von Jürgen Krause mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands

Kurzbeschreibungen

Wappen des früheren Amtes Ringenberg, Kreis Rees

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell19:12, 12. Dez. 2022Vorschaubild der Version vom 19:12, 12. Dez. 2022462 × 597 (26 KB)Jürgen Krause== {{int:filedesc}} == {{COAInformation |blazon of = {{de|1=des früheren Amtes Ringenberg, {{Wd|Kreis Rees||de}}, seit 1975 aufgeteilt zwischen {{Wd|Wesel||de}} und {{Wd|Hamminkeln||de}}, Nordrhein-Westfalen}}{{en|1=the German former Amt Ringenberg}} |blazon = {{de|1=„In Grün ein silberner (weißer) Wachturm, der einen roten Schild mit einem Glevenrad trägt. Über dem Turm und rechts und links davon befinden sich fünf goldene (gelbe) Ringe. Unter dem Turm ein goldenes (gelbes...

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Metadaten