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Datei:DEU Miesbach COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen von Miesbach
English: Coat of Arms of Miesbach
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Rot eine Standarte mit fliegenden blau-silbernen Bändern, das Tuch dreimal wellenförmig von Silber und Blau schräglinks geteilt und mit einer goldenen Borte eingefasst; die Stange schräglinks gebändert von Silber und Blau.
Referenzen
InfoField
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
InfoField
argentorazuregules
Datum
Deutsch: seit 1812
Provenienz
Deutsch: Die Zeichnung auf dem Tuch der Standarte orientiert sich am Stammwappen der Herren von Maxlrain, die einen dreimal wellenförmig von Silber und Schwarz schräglinks geteilten Schild führten. Die Maxlrainer übernahmen nach dem Aussterben der Waldecker 1483 die Reichsgrafschaft Hohenwaldeck mit ihrem Hauptort Miesbach. Die Farben der Maxlrainer waren jedoch Silber und Schwarz. Durch die Tingierung der Fahne in den bayerischen Landesfarben Silber und Blau wird darauf hingewiesen, dass Miesbach mit Hohenwaldeck nach dem Aussterben der Maxlrainer 1734 an die Wittelsbacher fiel. Miesbach hatte zwar nachweislich schon 1367 Marktstatus, besaß aber vor der Wappenverleihung durch den bayerischen König 1812 kein eigenes Wappen. In den Siegeln des 19. Jahrhunderts finden sich häufig unrichtige Wiedergaben des Fahnentuchs und die Hinzufügung eines meist grünen Dreibergs. Erst 1928 erhielten Wappen und Dienstsiegel wieder die heraldisch richtigen Details wie sie Hupp dargestellt hat. 1918 wurde Miesbach noch durch König Ludwig III. zur Stadt erhoben.
Künstler
InfoField
  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle [1]
Andere Versionen

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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands

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