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Datei:DEU Obermeitingen COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen von Obermeitingen
English: Coat of Arms of Obermeitingen
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Gespalten von Rot und Silber; vorne ein schwebendes goldenes Tatzenkreuz, hinten eine bewurzelte rote Buche; im Schildfuß ein von Silber und Schwarz gespaltener durchgehender Balken in Form von Straßenplatten.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentgulesorsable
Datum
Deutsch: seit 25. Juni 1956
Provenienz
Deutsch: Die bewurzelte rote Buche wurde aus dem für den Namen redenden Wappen des ehemaligen Augustinerchorherrenstifts Rottenbuch übernommen, das als Inhaber der Hofmark Obermeitingen von 1433 bis zur Säkularisation 1803 das Niedergericht und zum Großteil auch die Grundherrschaft über die Anwesen im Ort ausübte. Das goldene Tatzenkreuz stammt aus dem redenden Wappen des Augustinerchorherrenstifts Heilig Kreuz in Augsburg und verweist auf dessen kleineren Anteil an der Grundherrschaft in Obermeitingen. Das Plattenband im Schildfuß ruft den alten Beinamen an oder auf der Straß für die Gegend von Obermeitingen in Erinnerung, der sich auf die Lage an der alten Römer- und späteren Poststraße bezieht. Nach dieser streckenweise mit Steinplatten belegten Straße war auch die Straßvogtei benannt, die das Hochstift Augsburg vom 14. bis in das 17. Jahrhundert ausübte. Auf diese herrschaftsgeschichtliche Beziehung verweisen auch die Feldfarben Rot und Silber, die das Hochstift seit dem 14. Jahrhundert führte.
Künstler
InfoField
  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle [2]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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