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Datei:DE Lengerich (Westfalen) COA.svg

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Wappen
InfoField
Deutsch: Stadt Lengerich
English: City of Lengerich
Français : Ville de Lengerich
Nederlands: Stad Lengerich
Blasonierung
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Deutsch: „Das Wappen zeigt in blauem Feld einen aufgerichteten goldenen (gelben) Anker, auf dessen Ring zwei goldene (gelbe) gekreuzte Lindenzweige abwärts hervorgehen, die auf dem Anker wieder gekreuzt liegen.“

Der Stadt Lengerich ist mit Urkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.03.1949 das Recht zur Führung eines Wappens

verliehen worden. Das Wappen wurde Anfang des 18. Jahrhunderts von der Stadt angenommen und zunächst bis 1939 geführt. Wegen geschichtlicher Bedenken – der Anker galt als ausschließliches Wappenzeichen der Grafschaft Lingen, mit der Lengerich nicht in Verbindung zu bringen war – wurde es 1939 zunächst zurückgegeben. Die Lindenzweige entstanden vermutlich durch eine Verwechslung der Seerosenblätter auf dem Wappen der Grafschaft Tecklenburg. Da zwischenzeitlich geschichtliche Bedenken ausgeräumt werden konnten, wurde das alte Wappen wieder aufgenommen.
English: „Azure, a raising anchor Or with out of its ring crossed tilia branches Or downwards lying upon each other on the anchor.“ The arms were last granted on March 31, 1949. The arms are based on the first seal, granted together with the city rights in 1727 by King Friedrich Wilhelm I of Prussia. The seal showed the anchor with a horizontal tilia tree branch. The anchor and the tilia tree are probably derived from the arms of the Counts of Tecklenburg. These originally used water lily leaves, which were later described as tilia leaves. The counts also used an anchor for some time in their arms.
Nederlands: niet gespecificeerd
Referenzen
InfoField
Datum

31. März 1949

Deutsch: verliehen
English: granted
Français : décorée
Nederlands: verleend
Künstler
InfoField
unknown - Neubearbeitung des Wappens durch Jürgen Krause.
Quelle
Genehmigung
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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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Dieses Wappen wurde von Jürgen Krause mit Inkscape erstellt.

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aktuell17:36, 14. Feb. 2022Vorschaubild der Version vom 17:36, 14. Feb. 2022396 × 540 (5 KB)Jürgen KrauseFIAV colours
15:52, 14. Mai 2013Vorschaubild der Version vom 15:52, 14. Mai 2013396 × 540 (5 KB)Jürgen Krauseredrawn refered to City website
17:52, 15. Feb. 2010Vorschaubild der Version vom 17:52, 15. Feb. 2010730 × 787 (36 KB)Hagar66{{COAInformation| |blasonde=Stadt Lengerich |blasonnement-de=„In blauem Feld einen aufgerichteten goldenen Anker, auf dessen Ring zwei goldene gekreuzte Lindenzweige abwärts hervorgehen, die auf dem Anker wieder gekreuzt liegen.

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